EU-ETS und CBAM: Wie der Emissionshandel den Zertifikatspreis bestimmt

EU-ETS und CBAM: Wie der EU-Emissionshandel den CBAM-Zertifikatspreis bestimmt (Q1 2026: 75,36 EUR, Q2 2026: 75,28 EUR), der CBAM-Faktor von 2,5 Prozent und die Wochenpreise ab 2027.

Der Preis eines CBAM-Zertifikats entsteht nicht am Verhandlungstisch der EU-Kommission, sondern an den Auktionen des europäischen Emissionshandels: Für das zweite Quartal 2026 beträgt der offizielle CBAM-Zertifikatspreis 75,28 EUR je Tonne CO2e, im ersten Quartal lag er bei 75,36 EUR. Wie genau übersetzt sich ein Auktionspreis im EU-EHS in eine Zahlungspflicht für Importeure von Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff? Dieser Beitrag ordnet die Grundlagen des EU-Emissionshandels (EU-ETS beziehungsweise EU-EHS), die seit dem 1. Januar 2026 geltende Preisbindung an CBAM, den planmäßigen Abbau der kostenlosen Zuteilung bis 2034 und die Umstellung auf wöchentliche Preise ab 2027 zu einem zusammenhängenden Bild.

Was ist das EU-EHS? Grundlagen des europäischen Emissionshandels

Das EU-EHS (EU-Emissionshandelssystem, im internationalen Sprachgebrauch EU-ETS) ist der 2005 durch die Richtlinie 2003/87/EG eingeführte Cap-and-Trade-Markt der Europäischen Union, der rund 40 Prozent der EU-Treibhausgasemissionen über eine jährlich sinkende Emissionsobergrenze bepreist. Erfasst sind etwa 10.500 ortsfeste Anlagen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, dazu der Luftverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum und seit 2024 die Seeschifffahrt.

Zu den im EU-EHS erfassten Industriezweigen zählen unter anderem:

  • Eisen- und Stahlerzeugung
  • Zementherstellung
  • Primäraluminiumproduktion
  • Energieerzeugung
  • Düngemittel- und Chemieindustrie
  • Glas- und Papierherstellung

Vier Handelsperioden strukturieren das System seit 2005: Phase I (2005 bis 2007) und Phase II (2008 bis 2012) dienten dem Testbetrieb mit überwiegend kostenloser Zuteilung, Phase III (2013 bis 2020) führte die Auktionierung als Regelfall ein, und die laufende Phase IV (2021 bis 2030) verschärft die jährliche Absenkung der Emissionsobergrenze auf 4,3 Prozent. Die 2019 eingeführte Marktstabilitätsreserve entzieht dem Markt zusätzliche Zertifikate, sobald die im Umlauf befindliche Menge einen Schwellenwert von 833 Millionen Einheiten überschreitet, und stützt damit den Preis, der später zur CBAM-Referenzgröße wird. Genau der in diesen Auktionen gebildete Preis ist die Referenzgröße für CBAM: CBAM erhebt selbst keine Steuer und keinen Zoll, sondern koppelt den Preis seiner Zertifikate unmittelbar an die Auktionsergebnisse des Emissionshandels.

Warum sichert die Kopplung an das EU-EHS Gleichbehandlung zwischen EU-Herstellern und Importeuren?

Die Kopplung an das EU-EHS sichert Gleichbehandlung, weil sie denselben CO2-Preis auf EU-Produktion und auf Importe anwendet: Ein EU-Stahlhersteller gibt für jede Tonne CO2 aus der Hochofenroute EU-EHS-Zertifikate im Wert des jeweiligen Auktionspreises ab, und ein Importeur zahlt für dieselbe Tonne CO2 in importiertem Stahl über CBAM-Zertifikate denselben Preis. Ohne diese Kopplung müsste CBAM einen eigenständig festgelegten Preis erheben und liefe damit Gefahr, als verdeckter Zoll eingestuft zu werden, was die Rechtsgrundlage des Art. 192 Abs. 1 AEUV untergraben würde.

Einen im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO2-Preis rechnet Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/956 auf die CBAM-Zertifikatspflicht an, sodass dieselbe Emission nicht doppelt bepreist wird. Exportiert etwa ein Stahlwerk aus einem Land mit eigenem Emissionshandelssystem in die EU, sinkt die verbleibende CBAM-Zertifikatspflicht um genau den nachgewiesenen Betrag je Tonne CO2e, den der Exporteur im Ursprungsland bereits entrichtet hat.

Wie bestimmt das EU-EHS den CBAM-Zertifikatspreis?

Der CBAM-Zertifikatspreis entspricht 2026 dem quartalsweisen Durchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise, festgelegt in Artikel 22 Absatz 1a der Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung. Die Kopplung ist keine Annäherung, sondern eine unmittelbare gesetzliche Formel: Ein eigenes CBAM-Preisgremium existiert nicht, und der im EU-EHS gebildete Preis wird automatisch zum CBAM-Preis.

Die folgende Tabelle zeigt die für 2026 bereits veröffentlichten und die noch ausstehenden Quartalspreise.

Quartal Zeitraum Veröffentlichung CBAM-Zertifikatspreis
Q1 2026 01.01. bis 31.03.2026 07.04.2026 75,36 EUR/tCO2e
Q2 2026 01.04. bis 30.06.2026 06.07.2026 75,28 EUR/tCO2e
Q3 2026 01.07. bis 30.09.2026 Anfang Oktober 2026 erwartet ausstehend
Q4 2026 01.10. bis 31.12.2026 Anfang Januar 2027 erwartet ausstehend

Zwischen den beiden bislang veröffentlichten Werten liegen nur 0,08 EUR, ein Rückgang von rund 0,1 Prozent: Der Quartalsdurchschnitt glättet damit erkennbar die Tagesschwankungen der einzelnen Auktionen, die im ersten Quartal 2026 zwischen rund 66 und 90 EUR je Tonne CO2e schwankten. Für die CBAM-Kalkulation zählt ausschließlich der veröffentlichte Quartalswert, nicht der tagesaktuelle Auktionskurs. Wie sich dieser Preis auf die konkrete Zahlungspflicht je Tonne Ware auswirkt, rechnet der Leitfaden zu den CBAM-Zertifikaten im Detail vor.

Warum sinkt die kostenlose Zuteilung im EU-EHS zwischen 2026 und 2034?

Die kostenlose Zuteilung im EU-EHS sinkt zwischen 2026 und 2034 planmäßig auf null, weil die Richtlinie (EU) 2023/959 in genau diesem Rhythmus den sogenannten CBAM-Faktor absenkt, der die verbleibende Freimenge für EU-Hersteller in den CBAM-Sektoren bestimmt. Der offizielle CBAM-Faktor bezeichnet dabei den Anteil, den EU-Hersteller weiterhin kostenlos erhalten, nicht den Anteil, für den Importeure zahlen: 2026 liegt er bei 97,5 Prozent, während der komplementäre, zertifikatspflichtige Anteil für CBAM-Importe bei 2,5 Prozent liegt. Beide Zahlen beschreiben dieselbe Stufe aus zwei Richtungen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Die vollständigen Abbaustufen bis 2034 zeigt die folgende Tabelle.

Jahr Kostenlose Zuteilung (CBAM-Faktor) Zertifikatspflichtiger Anteil bei CBAM
2026 97,5 Prozent 2,5 Prozent
2027 95 Prozent 5 Prozent
2028 90 Prozent 10 Prozent
2029 77,5 Prozent 22,5 Prozent
2030 51,5 Prozent 48,5 Prozent
2031 39 Prozent 61 Prozent
2032 26,5 Prozent 73,5 Prozent
2033 14 Prozent 86 Prozent
2034 0 Prozent 100 Prozent

Der steilste Einschnitt liegt zwischen 2029 und 2030, wenn sich der zertifikatspflichtige Anteil von 22,5 auf 48,5 Prozent mehr als verdoppelt. Bei einem konstanten Preis von 75,28 EUR steigen die Nettokosten für eine Tonne Hochofenstahl damit von rund 33,88 EUR im Jahr 2029 auf 73,02 EUR im Jahr 2030. Wie sich dieser Stufenplan über alle sechs CBAM-Sektoren und bis 2034 in konkrete Budgetzahlen übersetzt, rechnet der Leitfaden zu den CBAM-Kosten vor.

Was ändert sich 2027 bei der Preisfestlegung? Von Quartals- zu Wochenpreisen

Ab dem 1. Januar 2027 wechselt die CBAM-Preisfestlegung vom Quartals- zum Wochenrhythmus: Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/956 schreibt dann den wöchentlichen Durchschnitt der EU-EHS-Schlusspreise vor, den die Kommission nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 veröffentlicht. Aus vier Preisterminen im Jahr 2026 werden damit 52 Termine im Jahr 2027.

Für Compliance-Teams bedeutet das einen Wechsel der Beobachtungsfrequenz. Statt eines Quartalskalenders braucht die Zertifikatsbeschaffung ab 2027 eine laufende Preisverfolgung, weil sich die Halteverpflichtung von mindestens 50 Prozent der kumulierten grauen Emissionen an jedem Quartalsstichtag am dann gültigen Wochenpreis bemisst. Wo dieser Stichtag im Gesamtplan der CBAM-Fristen bis 2034 liegt, zeigt der CBAM-Zeitplan mit allen Terminen im Überblick.

Den jeweils aktuellen CBAM-Zertifikatspreis sowie die künftigen Wochenwerte verfolgt unser Preis-Tracker fortlaufend, sobald die EU-Kommission auf die neue Berechnungsmethode umstellt.

Was müssen Importeure aus der Kopplung von EU-EHS und CBAM ableiten?

Importeure müssen aus der Kopplung von EU-EHS und CBAM vor allem eine Konsequenz ableiten: Jede Prognose zu künftigen CBAM-Kosten ist zugleich eine Prognose zum EU-EHS-Preis, denn CBAM besitzt keine eigene Preisuntergrenze und keinen eigenen Deckel. Die folgende Checkliste bündelt die wichtigsten Schritte für die laufende Planung.

  • Verfolgen Sie den EU-EHS-Auktionspreis quartalsweise, ab 2027 wöchentlich, um Ihre Zertifikatskosten frühzeitig zu budgetieren.
  • Prüfen Sie, ob Ihre kumulierten CBAM-Einfuhren die De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen Eigenmasse pro Kalenderjahr überschreiten.
  • Kalkulieren Sie mehrjährige Lieferverträge mit dem steigenden zertifikatspflichtigen Anteil bis 2034, nicht nur mit dem aktuellen Kostenniveau.
  • Sichern Sie sich Zertifikatsbudget für den Kaufstart am 1. Februar 2027 und für die erste CBAM-Erklärung zum 30. September 2027.

Einen vollständigen Überblick über alle CBAM-Pflichten von der Zulassung bis zur Zertifikatsabgabe bietet die CBAM-Startseite dieses Portals.

Häufige Fragen zu EU-ETS und CBAM

Ist der CBAM-Zertifikatspreis identisch mit dem EU-EHS-Preis?

Ja, der CBAM-Zertifikatspreis entspricht exakt dem Durchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise des jeweiligen Zeitraums, 2026 quartalsweise und ab 2027 wöchentlich berechnet; ein eigenständiger CBAM-Marktpreis existiert nicht.

Was passiert mit dem CBAM-Preis, wenn der EU-EHS-Preis fällt?

Sinkt der EU-EHS-Preis, sinkt der CBAM-Zertifikatspreis im selben Verhältnis automatisch mit, weil die Verordnung (EU) 2023/956 keine gesonderte CBAM-Preisuntergrenze vorsieht.

Sind CBAM-Zertifikate und EU-EHS-Zertifikate dasselbe Instrument?

Nein, EU-EHS-Zertifikate sind handelbare Emissionsberechtigungen für Anlagenbetreiber, während CBAM-Zertifikate nicht handelbare Abgabeinstrumente für Importeure sind; beide Instrumente teilen ausschließlich den Preis, nicht den Markt.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.