CBAM-Zertifikate: Preis (Q2 2026: 75,28 EUR), Kauf ab Februar 2027 und Abgabepflicht

CBAM-Zertifikate: Q2-2026-Preis 75,28 EUR/tCO2e, Kauf ab 01.

CBAM-Zertifikate kosten für Einfuhren des zweiten Quartals 2026 offiziell 75,28 EUR je Tonne CO2e; diesen Preis hat die EU-Kommission am 06.07.2026 veröffentlicht, nur 0,08 EUR unter dem Q1-Wert von 75,36 EUR. Wie wird aus einem Quartalspreis eine konkrete Zahlungspflicht? Der Lebenszyklus der Zertifikate umfasst fünf Stationen: die quartalsweise Preisfeststellung für 2026, den Verkaufsstart am 01.02.2027 auf der zentralen gemeinsamen Plattform, die Halteverpflichtung von 50 Prozent an jedem Quartalsende ab 2027, die Abgabe mit der ersten CBAM-Erklärung bis zum 30.09.2027 sowie Rückkauf und Löschung nicht benötigter Bestände. Dieser Leitfaden führt durch alle fünf Stationen, rechnet die Kosten je Sektor vor und ordnet jeden Termin bis 2029 ein.

Was sind CBAM-Zertifikate? Definition und Funktion

Ein CBAM-Zertifikat ist das elektronische Compliance-Instrument des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM), das genau einer Tonne grauer Emissionen (CO2e) in eingeführten Waren entspricht (Artikel 3 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083). Zugelassene CBAM-Anmelder kaufen die Zertifikate, führen sie in ihrem Konto im CBAM-Register und geben sie einmal jährlich in Höhe der geprüften grauen Emissionen ihrer Einfuhren ab. Erfasst sind Waren aus sechs Sektoren: Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

CBAM ist dabei weder ein Zoll noch eine Steuer, sondern ein zertifikatbasierter Mechanismus, dessen Preis an den EU-Emissionshandel gekoppelt ist. CBAM-Zertifikate unterscheiden sich deshalb grundlegend von EU-EHS-Zertifikaten: Sie sind nicht an einer Börse handelbar, nicht zwischen Unternehmen übertragbar und ausschließlich für die jährliche Abgabe verwendbar. Seit dem 01.01.2026 gilt die Verordnung vollständig; die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, die zuständige Behörde in Deutschland, nennt diesen Abschnitt CBAM-Regelphase. Die Zertifikatspflicht ist darin nur eine von mehreren CBAM-Pflichten mit eigenen Fristen: Zulassung, Zollanmeldung mit CBAM-Kontonummer und jährliche Erklärung greifen ineinander.

Einen Gesamtüberblick über alle CBAM-Pflichten und Fristen für Importeure bietet die Startseite dieses Portals; die vorliegende Seite vertieft die Station, an der aus Emissionsdaten Zahlungspflichten werden: das Zertifikat.

CBAM-Zertifikatspreis 2026: 75,36 EUR im Q1, 75,28 EUR im Q2

Der CBAM-Zertifikatspreis beträgt für das zweite Quartal 2026 75,28 EUR je Tonne CO2e (veröffentlicht am 06.07.2026); für das erste Quartal lag er bei 75,36 EUR (veröffentlicht am 07.04.2026). Für das Jahr 2026 berechnet die EU-Kommission den Preis je Quartal als gewichteten Durchschnitt der Zuschlagspreise der EU-EHS-Auktionen (Artikel 22 Absatz 1a der Verordnung (EU) 2023/956, eingefügt durch die Omnibus-Verordnung) und veröffentlicht ihn in der ersten Kalenderwoche nach Quartalsende.

Die beiden ersten Werte liegen nur 0,08 EUR auseinander, ein Rückgang um rund 0,1 Prozent. Importeure, die ihre Zertifikatskosten 2026 mit dem Q1-Wert kalkuliert haben, müssen ihre Planung deshalb nicht korrigieren; als Planungsmittelwert der beiden veröffentlichten Quartale taugen 75,32 EUR. Die folgende Tabelle zeigt die veröffentlichten und die noch ausstehenden Zertifikatspreise für 2026.

Quartal Zeitraum Veröffentlichung Zertifikatspreis
Q1 2026 01.01. bis 31.03.2026 07.04.2026 75,36 EUR/tCO2e
Q2 2026 01.04. bis 30.06.2026 06.07.2026 75,28 EUR/tCO2e
Q3 2026 01.07. bis 30.09.2026 Anfang Oktober 2026 erwartet ausstehend
Q4 2026 01.10. bis 31.12.2026 Anfang Januar 2027 erwartet ausstehend

Einen eigenen Marktpreis besitzt CBAM nicht: Jeder Zertifikatspreis leitet sich aus den Auktionen des EU-EHS ab, sodass steigende oder fallende CO2-Preise in Europa direkt auf die Importkosten durchschlagen. Wie die beiden Systeme zusammenwirken und warum die kostenlose Zuteilung dabei die zentrale Stellschraube ist, erklärt der Hintergrundbeitrag zu EU-EHS und CBAM.

Der Quartalsdurchschnitt glättet erhebliche Schwankungen: Im ersten Quartal 2026 lagen die Zuschlagspreise einzelner Auktionen zwischen rund 66 und 90 EUR, das gewichtete Mittel aber bei 75,36 EUR. Tagesaktuelle Spotpreise sind für die CBAM-Kalkulation 2026 deshalb irrelevant; abgerechnet wird ausschließlich zum veröffentlichten Quartalswert.

Ab dem Jahr 2027 ändert sich die Methode: Der Preis entspricht dann dem Wochendurchschnitt der Schlusspreise der EU-EHS-Auktionen, den die Kommission nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 jeweils montags veröffentlicht. Aus vier Preisterminen pro Jahr werden 52, und Compliance-Teams brauchen statt eines Quartalskalenders eine laufende Beobachtung des Zertifikatspreises.

Den aktuellen CBAM-Zertifikatspreis verfolgt unser Preis-Tracker mit allen offiziellen Veröffentlichungen; er dokumentiert Quartalswerte, Publikationstermine und ab 2027 die Wochenpreise der Kommission.

Was kosten CBAM-Zertifikate? Nettokosten mit dem Belastungsanteil von 2,5 Prozent

Die Kosten der CBAM-Zertifikate folgen 2026 einer Formel mit drei Faktoren: graue Emissionen der Einfuhren (in Tonnen CO2e) mal Zertifikatspreis mal Belastungsanteil von 2,5 Prozent. Der Anteil ist so niedrig, weil EU-Hersteller 2026 noch 97,5 Prozent ihrer kostenlosen Zuteilung im EU-EHS behalten; der offizielle CBAM-Faktor nach der Richtlinie (EU) 2023/959 bezeichnet genau diese verbleibenden 97,5 Prozent, während auf Importe spiegelbildlich der Restanteil von 2,5 Prozent entfällt. Beide Zahlen beschreiben also dieselbe Stufe aus zwei Richtungen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: 1.000 Tonnen Hochofenstahl tragen bei rund 2,0 tCO2 je Tonne etwa 2.000 Tonnen CO2e an grauen Emissionen. Beim Q2-Preis von 75,28 EUR ergibt das einen Bruttowert von 150.560 EUR, aber nur 3.764 EUR an tatsächlicher Zertifikatspflicht für 2026. Für die Jahresabrechnung zählt je Quartal der jeweils veröffentlichte Preis: Q1-Einfuhren werden mit 75,36 EUR bewertet, Q2-Einfuhren mit 75,28 EUR. Die Tabelle vergleicht Brutto- und Nettokosten je Tonne Ware beim Q2-Preis für typische Emissionswerte der sechs Sektoren.

Ware (Produktionsroute) Graue Emissionen (tCO2/t) Brutto bei 75,28 EUR Netto 2026 (2,5 Prozent)
Stahl (Hochofenroute) ca. 2,0 150,56 EUR/t 3,76 EUR/t
Stahl (Elektrostahl aus Schrott) ca. 0,5 37,64 EUR/t 0,94 EUR/t
Zement (Portland) ca. 0,83 62,48 EUR/t 1,56 EUR/t
Primäraluminium ca. 1,5 112,92 EUR/t 2,82 EUR/t
Harnstoff (Düngemittel) ca. 2,5 188,20 EUR/t 4,71 EUR/t
Grauer Wasserstoff ca. 9 bis 12 677,52 bis 903,36 EUR/t 16,94 bis 22,58 EUR/t

Für die CBAM-Kosten der Folgejahre zählt der Stufenplan des Belastungsanteils, der dem Abbau der kostenlosen Zuteilung folgt:

  • 2026: 2,5 Prozent (97,5 Prozent kostenlose Zuteilung verbleiben)
  • 2027: 5 Prozent
  • 2028: 10 Prozent
  • 2029: 22,5 Prozent
  • 2030: 48,5 Prozent
  • 2034: 100 Prozent (kostenlose Zuteilung vollständig ausgelaufen)

Der steilste Sprung liegt zwischen 2029 und 2030, wenn sich der Anteil von 22,5 auf 48,5 Prozent mehr als verdoppelt: Aus 3,76 EUR je Tonne Hochofenstahl werden bei konstantem Preis 73,02 EUR. Die Zertifikate sind zudem nur ein Baustein der Gesamtrechnung; Prüfgebühren, Datenbeschaffung und interner Personalaufwand kommen hinzu. Eine vollständige Kalkulation aller CBAM-Kosten mit Szenarien bis 2034 liefert der Kostenleitfaden dieses Clusters.

CBAM-Zertifikate kaufen: ab dem 01.02.2027 über die zentrale gemeinsame Plattform

CBAM-Zertifikate kaufen können zugelassene CBAM-Anmelder ab dem 01.02.2027: Ab diesem Datum verkaufen die Mitgliedstaaten die Zertifikate über eine zentrale gemeinsame Plattform (Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/956 in der geänderten Fassung). Die DEHSt formuliert es auf ihrer Themenseite zur Regelphase so: "CBAM-Zertifikate können ab Februar 2027 auf der zentralen gemeinsamen Plattform über das CBAM-Register gekauft werden."

Kaufberechtigt ist ausschließlich, wer die Zulassung besitzt; für Strom und Wasserstoff gilt das unabhängig von jeder Mengenschwelle. Welche Kriterien, Nachweise und Prüffristen für den Status gelten, beschreibt der Leitfaden zum zugelassenen CBAM-Anmelder im Verfahrens-Cluster.

Der Kaufprozess selbst folgt vier Schritten:

  1. Prüfen Sie Ihren Zulassungsstatus und Ihre CBAM-Kontonummer im CBAM-Register.
  2. Rufen Sie im CBAM-Register das Zertifikatsmodul der zentralen gemeinsamen Plattform auf.
  3. Berechnen Sie den Bedarf aus den kumulierten grauen Emissionen des laufenden Jahres, mindestens in Höhe der Halteverpflichtung zum nächsten Quartalsstichtag.
  4. Erteilen Sie den Kaufauftrag; abgerechnet wird zum jeweils gültigen veröffentlichten Preis, und die Zertifikate erscheinen anschließend in Ihrem Konto.

Einen Sekundärmarkt gibt es nicht: CBAM-Zertifikate sind weder zwischen zugelassenen Anmeldern übertragbar noch an einer Börse handelbar. Wer zu viel gekauft hat, kann Bestände ausschließlich über den Rückkauf nach Artikel 23 zurückgeben; die Einzelheiten folgen weiter unten.

Der technische Zugang läuft in Deutschland über das Zoll-Portal und dessen Dienstleistung "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal"; ein separates CBAM-Login existiert nicht, und die Registrierung erfolgt über das Geschäftskundenkonto. Wie Sie ELSTER-Konto, Geschäftskundenkonto und EORI-Nummer für die CBAM-Registrierung verbinden, zeigt die Schritt-für-Schritt-Anleitung dieses Portals.

Für den Kaufzeitpunkt haben sich drei Muster etabliert: quartalsweise Tranchen entlang der Stichtage, ein Jahreskauf zu Beginn des Verkaufsfensters und monatliche Käufe proportional zum Importvolumen. Quartalstranchen binden am wenigsten Liquidität, der Jahreskauf eliminiert das Risiko steigender Wochenkurse, Monatskäufe glätten den Einstandspreis über zwölf Termine.

Halteverpflichtung ab 2027: 50 Prozent statt 80 Prozent nach der Omnibus-Verordnung

Die Halteverpflichtung verlangt ab 2027 von jedem zugelassenen CBAM-Anmelder, am Ende jedes Quartals Zertifikate für mindestens 50 Prozent der kumulierten grauen Emissionen aller seit Jahresbeginn eingeführten CBAM-Waren zu halten (Artikel 22 der Verordnung (EU) 2023/956 in der geänderten Fassung). Bemessungsgrundlage ist nicht das einzelne Quartal, sondern der aufgelaufene Jahreswert.

Ursprünglich sah die Verordnung 80 Prozent vor; erst die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083 senkte die Quote auf 50 Prozent und verschaffte Importeuren damit Liquiditätsspielraum. Welche weiteren Erleichterungen dasselbe Änderungspaket brachte, von der De-minimis-Schwelle bis zum verschobenen Erklärungstermin, fasst die Analyse zur Omnibus-Verordnung zusammen. Die vier Stichtage und ihre Bemessungsbasis zeigt die Tabelle.

Stichtag Kumulierter Zeitraum Mindestbestand
31.03. 01.01. bis 31.03. 50 Prozent der Q1-Emissionen
30.06. 01.01. bis 30.06. 50 Prozent der kumulierten Halbjahresemissionen
30.09. 01.01. bis 30.09. 50 Prozent der kumulierten Neunmonatsemissionen
31.12. 01.01. bis 31.12. 50 Prozent der kumulierten Jahresemissionen

Das kumulierte Prinzip verändert die Rechnung jedes Quartal: Wer im ersten Quartal Einfuhren mit 1.000 Tonnen CO2e verbucht, muss zum 31.03. mindestens 500 Zertifikate halten; kommen im zweiten Quartal weitere 1.000 Tonnen hinzu, steigt der Mindestbestand zum 30.06. auf 1.000 Zertifikate (50 Prozent von 2.000 Tonnen). Als Planungsgröße mit dem Q2-2026-Preis gerechnet, bindet jede Tranche von 500 Zertifikaten 37.640 EUR Liquidität.

Ein Unterschreiten des Mindestbestands zum Stichtag verstößt gegen Artikel 22 und kann ein Sanktionsverfahren nach Artikel 26 auslösen; bei wiederholten oder schweren Verstößen droht nach den Hinweisen der DEHSt der Widerruf des Anmelderstatus. Für das Jahr 2026 existiert die Quartalslogik noch nicht, weil vor dem 01.02.2027 keine Zertifikate verkauft werden.

Abgabepflicht: erste CBAM-Erklärung und Abgabe bis zum 30.09.2027

Die Abgabepflicht erfüllen zugelassene CBAM-Anmelder mit der jährlichen CBAM-Erklärung: Bis zum 30.09. jedes Jahres geben sie über das CBAM-Register Zertifikate in Höhe der geprüften grauen Emissionen des Vorjahres ab (Artikel 6 und 22 der Verordnung (EU) 2023/956). Die erste CBAM-Erklärung ist am 30.09.2027 fällig und deckt das Kalenderjahr 2026 ab.

Verwechseln Sie die Erklärung nicht mit dem CBAM-Bericht: Der Bericht war die vierteljährliche Meldung des Übergangszeitraums 2023 bis 2025 und ist seit dessen Ende abgeschlossen, die Erklärung ist das jährliche Instrument der Zertifikatsabrechnung. Wie sich die CBAM-Berichtspflicht vom Quartalsbericht zur Jahreserklärung gewandelt hat und welche Datenfelder sie verlangt, dokumentiert der Leitfaden zur CBAM-Berichtspflicht.

Die abzugebende Menge entspricht den geprüften grauen Emissionen abzüglich zweier Posten: eines im Ursprungsland nachweislich gezahlten CO2-Preises (Artikel 9) und der Anpassung für die kostenlose Zuteilung, die EU-Herstellern im EU-EHS noch gewährt wird. Das Ergebnis ist die Nettozahl der Zertifikate, die Ihr Konto zum Einreichungszeitpunkt mindestens ausweisen muss.

Geprüft heißt: Sobald tatsächliche Emissionsdaten statt Standardwerten verwendet werden, müssen akkreditierte Prüfer die Angaben der Erklärung bestätigen. Die Registrierung der Prüfer im CBAM-Register beginnt am 01.09.2026; Importeure sichern sich Prüfkapazitäten sinnvollerweise vertraglich, bevor der Engpass vor der ersten Erklärung einsetzt.

In der deutschen Emissionshandelspraxis heißen diese Prüfer Prüfstellen. Welche Stellen infrage kommen, was die Prüfung grauer Emissionen kostet und wie der Ablauf aussieht, erklärt der Überblick zu den CBAM-Prüfstellen.

Eine Fehlmenge zum 30.09. kostet 100 EUR je Tonne CO2e (Artikel 26 der Verordnung (EU) 2023/956). Die Sanktion ersetzt die Pflicht nicht: Die fehlenden Zertifikate müssen zusätzlich gekauft und abgegeben werden.

Kombiniert ergibt das beim Q2-Preis 175,28 EUR je Tonne Fehlmenge; bei 500 Tonnen CO2e summiert sich der Verstoß auf 87.640 EUR (50.000 EUR Sanktion plus 37.640 EUR Nachkauf). Einführer ohne Zulassung zahlen das Drei- bis Fünffache des Regelsatzes, also 300 bis 500 EUR je Tonne CO2e.

Zuständig für CBAM-Sanktionen ist in Deutschland die DEHSt, nicht der Zoll, und ein Bußgeld im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts ist die Zahlung nicht. Alle Tatbestände, Beträge und Verfahrensschritte schlüsselt der Beitrag zu den CBAM-Sanktionen auf.

Rückkauf und Löschung: was mit nicht abgegebenen CBAM-Zertifikaten geschieht

Zwei Mechanismen regeln überschüssige Bestände: der Rückkauf nach Artikel 23 und die Löschung nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2023/956, beide in der durch die Omnibus-Verordnung geänderten Fassung.

Der Rückkauf erlaubt es, bis zu 50 Prozent der in einem Kalenderjahr gekauften Zertifikate zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzugeben; die Frist endet am 31.10. des jeweiligen Abgabejahres, für 2027 gekaufte Zertifikate also am 31.10.2027. Der Mechanismus schützt vor dem klassischen Prognosefehler: Importvolumen eingeplant, Zertifikate gekauft, Nachfrage eingebrochen.

Drei Eigenschaften des Rückkaufs sind planungsrelevant: Die 50-Prozent-Grenze bezieht sich auf die Jahressumme der Käufe, nicht auf einzelne Transaktionen; erstattet wird der historische Kaufpreis, nicht der aktuelle Kurs; und der Rückkauf ist ein bedingungsloses Recht, das keine Begründung erfordert.

Die Löschung greift danach automatisch: Am 1. November jedes Jahres werden die Zertifikate gelöscht, die im vorvorangegangenen Jahr gekauft und weder abgegeben noch zurückgekauft wurden, ersatzlos und ohne Entschädigung (Artikel 24 Absatz 1 in der geänderten Fassung). Für den Kaufjahrgang 2027 fällt der Löschtermin auf den 01.11.2029. Ein langfristiges Ansparen günstiger Zertifikate als Absicherung gegen steigende Preise scheidet damit aus.

Zeitplan: alle Termine rund um CBAM-Zertifikate von 2026 bis 2029

Zehn Termine strukturieren den Zertifikatszyklus von der ersten Preisveröffentlichung bis zur Löschung des ersten Kaufjahrgangs. Die Tabelle ordnet sie chronologisch.

Termin Ereignis
07.04.2026 Veröffentlichung Q1-Preis 2026: 75,36 EUR/tCO2e
06.07.2026 Veröffentlichung Q2-Preis 2026: 75,28 EUR/tCO2e
01.09.2026 Registrierung der Prüfer im CBAM-Register beginnt
Anfang Oktober 2026 erwartete Veröffentlichung des Q3-Preises 2026
Anfang Januar 2027 erwartete Veröffentlichung des Q4-Preises 2026
01.02.2027 Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate auf der zentralen gemeinsamen Plattform
31.03.2027 erster Quartalsstichtag der 50-Prozent-Halteverpflichtung
30.09.2027 erste CBAM-Erklärung und Zertifikatsabgabe für das Jahr 2026
31.10.2027 Rückkauffrist für 2027 gekaufte Zertifikate
01.11.2029 Löschung nicht abgegebener Zertifikate des Kaufjahrgangs 2027

Vor allen diesen Terminen steht eine Datenfrage: Ohne belastbare Emissionswerte lässt sich weder die Halteverpflichtung noch die Abgabemenge berechnen. Die beiden folgenden Abschnitte verbinden den Zertifikatszyklus deshalb mit der Datengrundlage und dem laufenden Management.

Graue Emissionen und Standardwerte: die Datengrundlage der Zertifikatsmenge

Die Zertifikatsmenge folgt direkt aus den grauen Emissionen: Jede Tonne CO2e, die in der Erklärung steht, verlangt ein Zertifikat. Wie Sie graue Emissionen je Ware und Anlage nach Anhang IV der Verordnung berechnen, behandelt der Grundlagenbeitrag dieses Clusters.

Tatsächliche Anlagendaten lohnen sich doppelt: Sie liegen häufig unter den pauschalen Ersatzwerten, und sie bilden die Grundlage der Prüfung. Lieferanten, die keine Messdaten liefern, zwingen den Importeur auf den teureren Ersatzweg.

Dieser Ersatzweg führt über die Standardwerte der Kommission, die einen Aufschlag enthalten und die Nutzung tatsächlicher Daten damit gezielt belohnen.

Welche CBAM-Standardwerte je Sektor gelten und wann ihr Einsatz trotz Aufschlag wirtschaftlich vertretbar bleibt, schlüsselt die zugehörige Übersicht auf.

Zertifikatsmanagement: Preisverfolgung, Prognosen und Software

Das Zertifikatsmanagement umfasst ab 2027 drei Daueraufgaben: die wöchentliche Preisverfolgung, die Bestandskontrolle zu vier Quartalsstichtagen und die Budgetprognose über den steigenden Belastungsanteil.

Für die Prognose zählt vor allem die Kostenseite: Einkaufsvolumen je Sektor, erwartete Emissionswerte und der Stufenplan bis 2034 ergeben zusammen die Liquiditätsplanung der nächsten Jahre; ein Rechner automatisiert diese Kalkulation.

Diese Rechnung müssen Sie nicht manuell aufsetzen: Der CBAM-Rechner dieses Portals kalkuliert Zertifikatsbedarf und Nettokosten je Sektor auf Basis der offiziellen Quartalspreise.

Kostenlose Orientierung bieten daneben die Informationsangebote der Behörden: Die DEHSt veröffentlicht auf ihrer CBAM-Themenseite Leitfäden, FAQ und Termine kostenfreier Online-Veranstaltungen zur Regelphase.

Ab mittleren Importvolumina übernimmt spezialisierte CBAM-Software die Zollanmeldungsabgleiche, Lieferantenabfragen und Fristenwarnungen, die manuell schnell fehleranfällig werden.

Welche Anbieter welche Aufgaben abdecken und wo beim Zertifikatsmanagement noch Lücken bleiben, vergleicht der Marktüberblick zur CBAM-Software im Vergleich.

Häufige Fragen zu CBAM-Zertifikaten

Die fünf häufigsten Fragen aus der Importpraxis beantwortet dieser Abschnitt kompakt.

Was kosten CBAM-Zertifikate im Jahr 2026?

75,36 EUR je Tonne CO2e für Einfuhren des ersten Quartals und 75,28 EUR für das zweite Quartal: Das sind die offiziellen, von der EU-Kommission veröffentlichten Preise. Netto zahlen Importeure 2026 nur 2,5 Prozent dieses Werts je Tonne grauer Emissionen, bei Hochofenstahl also rund 3,76 EUR je Tonne Ware. Die Preise für Q3 und Q4 folgen Anfang Oktober 2026 und Anfang Januar 2027.

Kann man CBAM-Zertifikate an andere Unternehmen verkaufen?

Nein. CBAM-Zertifikate sind nicht übertragbar und nicht handelbar; einen Sekundärmarkt sieht die Verordnung (EU) 2023/956 nicht vor. Der einzige Rückgabeweg ist der Rückkauf nach Artikel 23: bis zu 50 Prozent der im Kalenderjahr gekauften Zertifikate, zum ursprünglichen Kaufpreis, mit Frist zum 31.10. des Abgabejahres.

Gilt die 50-Prozent-Halteverpflichtung schon im Jahr 2026?

Nein. Die Quartalsstichtage greifen erst ab 2027, weil Zertifikate überhaupt erst ab dem 01.02.2027 verkauft werden. Die grauen Emissionen des Jahres 2026 werden rückwirkend abgerechnet: Sie fließen in die erste CBAM-Erklärung zum 30.09.2027, für die die Zertifikate zu den vier Quartalspreisen des Jahres 2026 erworben werden.

Sind CBAM-Zertifikate dasselbe wie EU-EHS-Zertifikate?

Nein. EU-EHS-Zertifikate sind handelbare Emissionsberechtigungen für Anlagenbetreiber im EU-Emissionshandel; CBAM-Zertifikate sind nicht handelbare Abgabeinstrumente für Importeure. Verbunden sind beide nur über den Preis: Der CBAM-Zertifikatspreis wird aus den Auktionspreisen der EU-EHS-Zertifikate abgeleitet, 2026 als Quartalsdurchschnitt, ab 2027 als Wochendurchschnitt.

Wer braucht keine CBAM-Zertifikate?

Zwei Gruppen bleiben ohne Zertifikatspflicht: Importeure, die pro Kalenderjahr unter der De-minimis-Regelung von 50 Tonnen Eigenmasse bleiben (für Strom und Wasserstoff gilt die Ausnahme nicht), und Einfuhren von Waren mit Ursprung in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz nach Anhang III der Verordnung. Maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Ursprung; ein Schweizer Unternehmen, das Drittlandsware in die EU einführt, bleibt voll erfasst.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.