CBAM-Benchmarkwerte 2026: EU-ETS-Referenzwerte für Zertifikatsberechnung und Freizuteilung

CBAM-Benchmarkwerte steuern über die SEFA-Methodik, wie stark die Zertifikatspflicht mit dem Abbau der EU-ETS-Freizuteilung bis 2034 steigt (2026: 2,5 %).

CBAM-Benchmarkwerte sind die produktions- und sektorspezifischen Referenzemissionswerte, mit denen die Europäische Kommission festlegt, welcher Anteil der eingeführten Emissionen im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) tatsächlich zertifikatspflichtig wird, und 2026 liegt dieser Anteil beim CBAM-Faktor von 2,5 Prozent. Wie wirken sich diese Referenzwerte konkret auf die Berechnung der CBAM-Zertifikate aus? Die Benchmarkwerte verknüpfen zwei Systeme miteinander: die noch bestehende kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) für Hersteller innerhalb der EU und die Zertifikatspflicht für Importeure nach Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083. Dieser Beitrag erklärt, wie CBAM-Benchmarkwerte in der SEFA-Methodik verwendet werden, welche konkreten Werte für den Stahlsektor veröffentlicht sind und wie sich die Nettokosten bis zum vollständigen Abbau der Freizuteilung im Jahr 2034 entwickeln.


Was sind CBAM-Benchmarkwerte?

CBAM-Benchmarkwerte sind amtlich veröffentlichte Referenzwerte für die Emissionsintensität einer Produktionsroute oder eines Sektors, die als Vergleichsmaßstab innerhalb der CBAM-Berechnung dienen. Der Begriff fasst in der Praxis zwei rechtlich getrennte Instrumente zusammen, die beide auf die Zertifikatspflicht nach der CBAM-Verordnung einwirken, aber unterschiedliche Zwecke verfolgen und in Fachartikeln häufig vermischt werden.

Die zwei zentralen Benchmark-Konzepte im CBAM-System sind:

  • CBAM-Standardwert-Benchmarks (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620): produktionsroutenspezifische Schwellenwerte, aktuell am detailliertesten für Stahl veröffentlicht (1,370 tCO₂e/t für BF-BOF, 0,481 tCO₂e/t für DRI-EAF, 0,072 tCO₂e/t für Schrott-EAF), die zur Klassifizierung von Herstellern und zur Berechnung von Standardwerten dienen.
  • EU-ETS-Benchmarks (Artikel 10a Richtlinie 2003/87/EG): Referenzwerte, mit denen die Europäische Kommission die kostenlose Zuteilung an EU-Hersteller bemisst, und die über die SEFA-Methodik in die CBAM-Zertifikatsberechnung einfließen.

Beide Instrumente verfolgen ein gemeinsames Ziel. Sie stellen sicher, dass die Zertifikatspflicht eines Importeurs sich an einem nachvollziehbaren, sektorspezifischen Referenzpunkt orientiert statt an einer pauschalen Emissionszahl.


Welche Rolle spielen EU-ETS-Benchmarks bei der CBAM-Zertifikatsberechnung?

EU-ETS-Benchmarks bestimmen im Rahmen der SEFA-Methodik (Specific Embedded Free Allocation, Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620), in welchem Umfang die CBAM-Zertifikatspflicht eines Importeurs durch die noch bestehende kostenlose Zuteilung an EU-Hersteller reduziert wird. Was bedeutet das konkret für die Berechnung? Die SEFA-Methodik setzt die eingebetteten Emissionen der importierten Ware ins Verhältnis zu dem sektorspezifischen EU-ETS-Benchmark, der angibt, wie viele Emissionsrechte ein vergleichbarer EU-Hersteller derselben Warenkategorie noch kostenlos zugeteilt bekäme.

Diese Kürzung erfolgt einheitlich auf Sektorebene und nicht anhand der individuellen Freizuteilung eines bestimmten EU-Betriebs, sodass zwei Importeure mit identischer Warenkategorie dieselbe Kürzung anwenden. Der so ermittelte Nettobetrag entspricht der Anzahl an CBAM-Zertifikaten, die ein zugelassener CBAM-Anmelder abgeben muss. Wie CBAM-Zertifikate gekauft, gehalten und fristgerecht abgegeben werden, erklärt die vertiefende Seite zur Zertifikatspflicht.

Wie hängen CBAM-Faktor und Freizuteilung zusammen?

Der CBAM-Faktor beschreibt den Anteil der eingebetteten Emissionen, der 2026 mit 2,5 Prozent tatsächlich zertifikatspflichtig ist, während die Europäische Kommission die übrigen 97,5 Prozent offiziell als fortbestehende kostenlose EU-ETS-Zuteilung nach Artikel 10a Absatz 1a der Richtlinie 2003/87/EG ausweist. Beide Zahlen beschreiben denselben Sachverhalt aus entgegengesetzter Richtung und dürfen in der Berechnung nicht verwechselt werden. Wie verändert sich dieses Verhältnis bis zum vollständigen Abbau der Freizuteilung im Jahr 2034?

Die folgende Übersicht zeigt den CBAM-Faktor, die verbleibende kostenlose Zuteilung und die daraus resultierenden Nettokosten für Hochofenstahl (BF-BOF, rund 2,0 tCO₂e/t) beim aktuellen offiziellen CBAM-Zertifikatspreis von 75,28 EUR/tCO₂e für das zweite Quartal 2026.

Jahr CBAM-Faktor (zertifikatspflichtiger Anteil) Verbleibende kostenlose EU-ETS-Zuteilung Nettokosten BF-BOF-Stahl bei 75,28 EUR/tCO₂e
2026 2,5 % 97,5 % 3,76 EUR/t
2027 5 % 95 % 7,53 EUR/t
2028 10 % 90 % 15,06 EUR/t
2029 22,5 % 77,5 % 33,88 EUR/t
2030 48,5 % 51,5 % 73,02 EUR/t
2031 61 % 39 % 91,84 EUR/t
2032 73,5 % 26,5 % 110,66 EUR/t
2033 86 % 14 % 129,48 EUR/t
2034 100 % 0 % 150,56 EUR/t

Quelle: Artikel 10a Absatz 1a Richtlinie 2003/87/EG (geändert). Nettokosten gerundet, Basis 2,0 tCO₂e/t × 75,28 EUR, schwanken mit dem tatsächlichen Zertifikatspreis.

Der steilste Einzelsprung liegt zwischen 2029 und 2030, wenn der CBAM-Faktor von 22,5 Prozent auf 48,5 Prozent springt und sich die Nettokosten für Hochofenstahl von 33,88 EUR auf 73,02 EUR pro Tonne mehr als verdoppeln. Unternehmen, die ihre Kostenplanung allein auf die niedrigen Werte von 2026 stützen, unterschätzen die finanzielle Belastung ab 2029 systematisch.

Für die praktische Kostenplanung sollten Sie als Importeur drei Schritte in dieser Reihenfolge umsetzen:

  1. Dokumentieren Sie die Produktionsroute und den zugehörigen Benchmarkwert jedes Lieferwerks.
  2. Beauftragen Sie ab dem 1. September 2026 einen akkreditierten Prüfer für die Verifizierung der tatsächlichen Emissionen.
  3. Hinterlegen Sie die vollständige Kostenkurve bis 2034, nicht nur den Wert für das laufende Jahr, in der Beschaffungskalkulation.

Welche Benchmarkwerte gelten für den Stahlsektor?

Für den Stahlsektor veröffentlicht die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 drei produktionsroutenspezifische Benchmarkwerte: 1,370 tCO₂e/t für die Hochofenroute (BF-BOF), 0,481 tCO₂e/t für die Direktreduktionsroute (DRI-EAF) und 0,072 tCO₂e/t für die schrottbasierte Elektrolichtbogenroute (Schrott-EAF). Welche Route für einen Lieferanten gilt, hängt vom Massenanteil des jeweiligen Vorprodukts am Rohstahl ab, wie die folgende Übersicht zeigt.

Produktionsroute CBAM-Benchmarkwert (tCO₂e/t Rohstahl) Klassifizierungskriterium
BF-BOF (Hochofen, Sauerstoffblasverfahren) 1,370 Über 50 % Roheisen aus dem Hochofen
DRI-EAF (Direktreduktion, Elektrolichtbogenofen) 0,481 Über 50 % direkt reduziertes Eisen aus Erz
Schrott-EAF (Elektrolichtbogenofen, schrottbasiert) 0,072 Über 50 % recycelter Stahlschrott

Der Benchmarkwert für die Hochofenroute liegt mit 1,370 tCO₂e/t deutlich unter den tatsächlich verifizierten Emissionen vieler Hersteller, die je nach Anlage häufig zwischen 2,0 und 2,5 tCO₂e/t liegen. Diese Differenz bedeutet, dass ein BF-BOF-Hersteller den Benchmarkwert nicht als Kürzung der eigenen Zertifikatspflicht nutzen kann, denn die CBAM-Berechnung stützt sich auf die tatsächlichen Emissionen oder ersatzweise auf Standardwerte, nicht auf den Benchmark selbst. Eine falsche Zuordnung der Produktionsroute, etwa wenn ein Mischbetrieb mit 40 Prozent Roheisen und 60 Prozent Schrott versehentlich als BF-BOF eingestuft wird, kann die Zertifikatspflicht erheblich verzerren.

Importeure von Stahlimporten unter CBAM sollten deshalb produktionsroutenspezifische Nachweise je Lieferwerk statt anlagenweiter Durchschnittswerte anfordern. Für die übrigen fünf CBAM-Sektoren, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, gilt die SEFA-Methodik nach demselben Funktionsprinzip, auch wenn produktionsroutenspezifische Benchmarkwerte bislang am ausführlichsten für Stahl veröffentlicht sind.


Wie unterscheiden sich CBAM-Benchmarkwerte von CBAM-Standardwerten?

CBAM-Benchmarkwerte und CBAM-Standardwerte sind zwei unterschiedliche Instrumente, die in der Praxis häufig verwechselt werden. Der Standardwert (Artikel 3 Nummer 27 CBAM-Verordnung) ist die Ersatzgröße, die ein Importeur ansetzt, wenn keine verifizierten Emissionsdaten des Herstellers vorliegen, während der Benchmarkwert die Referenzgröße für die Freizuteilungs-Kürzung im Rahmen der SEFA-Methodik bildet. Die CBAM-Standardwerte je Sektor und Herkunftsland sind auf der entsprechenden Themenseite zusammengefasst, einschließlich der Aufschlagsregelung von 10 Prozent im Jahr 2026, 20 Prozent im Jahr 2027 und 30 Prozent ab dem Jahr 2028.

Beide Größen wirken in derselben CBAM-Erklärung zusammen, aber an unterschiedlichen Stellen der Berechnung: Der Standardwert ersetzt fehlende Emissionsdaten, während der Benchmarkwert die Höhe der Freizuteilungs-Kürzung bestimmt. Ein Importeur, der beide Größen gleichsetzt, riskiert eine fehlerhafte Selbstberechnung und im schlimmsten Fall eine Nachforderung durch die zuständige Behörde.


Häufig gestellte Fragen zu CBAM-Benchmarkwerten

Die folgenden vier Fragen behandeln die häufigsten Unklarheiten rund um CBAM-Benchmarkwerte in der Praxis.

Sind CBAM-Benchmarkwerte gesetzlich bindend?

Ja, CBAM-Benchmarkwerte sind über Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission rechtlich verbindlich festgelegt, für den Stahlsektor konkret durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620. Sie sind kein unverbindlicher Richtwert der Industrie, sondern Teil der Berechnungsgrundlage nach Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083.

Gelten Benchmarkwerte für alle sechs CBAM-Sektoren?

Ja, die SEFA-Methodik der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 nutzt EU-ETS-Benchmarks grundsätzlich für alle sechs CBAM-Sektoren, Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, auch wenn produktionsroutenspezifische Zahlen bislang vor allem für Stahl veröffentlicht sind. Wie das EU-ETS die Grundlage für diese sektorweite Berechnung bildet, erklärt die Übersichtsseite zum EU-Emissionshandelssystem.

Verändert sich der CBAM-Faktor jedes Jahr?

Ja, der CBAM-Faktor steigt in neun Stufen von 2,5 Prozent im Jahr 2026 auf 100 Prozent im Jahr 2034, mit dem stärksten Einzelsprung zwischen 2029 und 2030 von 22,5 auf 48,5 Prozent. Wie sich diese CBAM-Kosten über den gesamten Zeitraum entwickeln, zeigt die Seite zu den CBAM-Kosten im Detail.

Profitieren emissionsarme Hersteller von einem CBAM-Benchmark-Bonus?

Nein, ein Hersteller mit Emissionen unterhalb des Benchmarkwerts erhält keine Rückerstattung oder Gutschrift. Die finanzielle Wirkung ist asymmetrisch: Ein schrottbasierter Elektrolichtbogen-Hersteller mit rund 0,5 tCO₂e/t zahlt nahezu keine CBAM-Kosten, während ein Hochofen-Hersteller mit rund 2,0 tCO₂e/t die volle verifizierte Emissionsmenge zertifikatspflichtig abrechnet. Einen ersten Überblick über die eigene Kostenposition liefert der CBAM-Rechner: Das kostenlose Tool verknüpft eingebettete Emissionen automatisch mit dem aktuellen Zertifikatspreis und ist über die Seite zum CBAM-Rechner erreichbar.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.