CBAM-Emissionen berechnen: Direkte und indirekte graue Emissionen in 2 von 6 Sektoren

CBAM-Emissionen bestehen aus direkten und indirekten Anteilen.

CBAM-Emissionen gliedern sich in zwei gesetzlich getrennte Kategorien, direkte und indirekte Emissionen, wobei nur 2 der 6 CBAM-Sektoren, Zement und Dünger, die indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch in die Berechnung einbeziehen. Was genau unterscheidet die beiden Kategorien, und warum bepreist die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 nicht in jedem Sektor denselben Umfang an Treibhausgasen? Die Antwort liegt in Art. 3 der Verordnung, der graue Emissionen als Summe aus direkten und, sofern für den jeweiligen Sektor vorgeschrieben, indirekten Emissionen definiert. Dieser Beitrag erklärt beide Definitionen, zeigt anhand einer Tabelle, welche Sektoren indirekte Emissionen bepreisen, und beschreibt Schritt für Schritt, wie Unternehmen graue Emissionen für ihre CBAM-Erklärung berechnen.


Was sind graue Emissionen laut CBAM-Verordnung?

Graue Emissionen (Art. 3 Nr. 22 CBAM-Verordnung) sind die Summe der direkten und, je nach Sektor, indirekten Treibhausgasemissionen, die während der Herstellung einer CBAM-Ware in der jeweiligen Anlage entstehen. Die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083, verwendet den Begriff durchgängig für alle 6 erfassten Sektoren: Stahl, Zement, Aluminium, Dünger, Strom und Wasserstoff. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt nutzt daneben gelegentlich den Verwaltungsbegriff "eingebettete Emissionen", der inhaltlich deckungsgleich ist, im Verordnungstext selbst aber nicht auftaucht.

Wie unterscheiden sich die beiden Bestandteile der grauen Emissionen in der Praxis? Direkte Emissionen entstehen unmittelbar im Produktionsprozess der Anlage, während indirekte Emissionen aus der Stromerzeugung stammen, die die Anlage für ihre Produktion verbraucht. Die folgenden beiden Abschnitte grenzen jede Kategorie anhand der gesetzlichen Definition ab.

Was zählt zu den direkten Emissionen (Direktemissionen) im CBAM?

Direkte Emissionen (Art. 3 Nr. 21 CBAM-Verordnung), im allgemeinen Sprachgebrauch auch CBAM-Direktemissionen genannt, umfassen alle Treibhausgasemissionen aus dem Produktionsprozess einer Anlage selbst, einschließlich der Emissionen aus Wärme und Kälte, die während der Herstellung verbraucht werden. Alle 6 CBAM-Sektoren bepreisen direkte Emissionen, unabhängig davon, ob im jeweiligen Sektor zusätzlich indirekte Emissionen hinzukommen.

Typische Quellen direkter Emissionen unterscheiden sich deutlich je nach Produktionsverfahren:

  • Kalksteinkalzinierung (CaCO₃ → CaO + CO₂) bei der Zementklinkerproduktion, verantwortlich für rund 60 Prozent der direkten Emissionen von Portlandzement
  • Koksverbrennung im Hochofen bei der Stahlherstellung über die Hochofen-Konverter-Route (BF-BOF)
  • Anodenverbrauch und Perfluorkohlenwasserstoff-Emissionen (CF₄, C₂F₆) bei der Aluminiumelektrolyse nach dem Hall-Héroult-Verfahren
  • Erdgasreformierung im Haber-Bosch-Verfahren bei der Ammoniak- und Harnstoffproduktion

Je höher der Anteil an rezykliertem Schrott oder erneuerbarer Prozessenergie, desto niedriger fallen die direkten Emissionen je Tonne Ware in der Regel aus.

Was zählt zu den indirekten Emissionen im CBAM?

Indirekte Emissionen (Art. 3 Nr. 34 CBAM-Verordnung) entstehen bei der Erzeugung des Stroms, den eine Anlage während ihres Produktionsprozesses verbraucht, und fließen ausschließlich bei den Sektoren Zement und Dünger in die CBAM-Berechnung ein. Der Grund liegt im hohen Stromanteil dieser beiden Produktionsprozesse: Zementmahlanlagen und die nachgelagerte Düngersynthese benötigen erhebliche Strommengen, deren CO₂-Intensität stark vom Kraftwerkspark des Herkunftslands abhängt.

Bei Stahl, Aluminium und Wasserstoff bleibt der Stromverbrauch für die CBAM-Berechnung dagegen unberücksichtigt, obwohl er die tatsächliche Emissionsintensität der Produktion erheblich beeinflusst. Ein Aluminiumwerk mit Wasserkraftstrom und ein Werk mit Kohlestrom auf derselben Elektrolyseroute weisen deshalb identische CBAM-pflichtige direkte Emissionen aus, obwohl ihre tatsächlichen Gesamtemissionen um ein Vielfaches auseinanderliegen.

In welchen Sektoren werden indirekte Emissionen bepreist?

Nur 2 der 6 CBAM-Sektoren, Zement und Dünger, bepreisen indirekte Emissionen, während die übrigen vier Sektoren, Stahl, Aluminium, Strom und Wasserstoff, ausschließlich direkte Emissionen berücksichtigen. Diese Aufteilung folgt der tatsächlichen Emissionsstruktur jedes Sektors: Nur dort, wo der Stromverbrauch einen wesentlichen und gut messbaren Anteil an den Gesamtemissionen ausmacht, verlangt die CBAM-Verordnung eine indirekte Komponente.

Die folgende Tabelle vergleicht alle 6 CBAM-Sektoren nach Emissionsart und typischem Emissionsfaktor:

Sektor Direkte Emissionen Indirekte Emissionen Typischer Emissionsfaktor
Stahl (Hochofen-Konverter, BF-BOF) Bepreist Nicht bepreist rund 2,0 tCO2/t
Stahl (Elektrolichtbogenofen, Schrott) Bepreist Nicht bepreist rund 0,5 tCO2/t
Zement (Portlandzement) Bepreist Bepreist rund 0,83 tCO2/t
Aluminium (Primäraluminium) Bepreist Nicht bepreist rund 1,5 tCO2/t
Dünger (Harnstoff) Bepreist Bepreist rund 2,5 tCO2/t
Strom Bepreist (Erzeugung selbst) Entfällt länderspezifisch
Wasserstoff Bepreist Nicht bepreist abhängig vom Produktionsverfahren

Bei Strom entfällt die Unterscheidung zwischen direkt und indirekt konzeptionell, da die CBAM-Ware selbst die Stromerzeugung ist: Die Emissionen der Kraftwerke gelten hier unmittelbar als direkte Emissionen der Anlage.

Warum die Emissionskategorie über Ihre CBAM-Zertifikatspflicht entscheidet

Die Emissionskategorie bestimmt unmittelbar, wie viele CBAM-Zertifikate ein zugelassener CBAM-Anmelder ab dem 1. Februar 2027 kaufen und zur jährlichen CBAM-Erklärung abgeben muss, da jede Tonne CO2e an grauen Emissionen ein Zertifikat erfordert. Für Zementimporteure zählen sowohl direkte als auch indirekte Emissionen zur Bemessungsgrundlage der CBAM-Zertifikatspflicht, während Stahlimporteure ausschließlich die direkten Emissionen abdecken müssen, was die benötigte Zertifikatsmenge bei identischem Importvolumen spürbar verändert.

Wie sich diese Pflicht in der Praxis auswirkt, insbesondere Kauf, Haltepflicht und Abgabe, beschreibt der Beitrag zu CBAM-Zertifikaten im Detail. Beim amtlichen Zertifikatspreis von 75,28 EUR/tCO2e (Q2 2026) entspricht eine Tonne grauer Emissionen rechnerisch Bruttokosten von 75,28 EUR. Wirksam wird davon 2026 aber nur ein Anteil von 2,5 Prozent, da die EU im Rahmen des CBAM-Faktors noch 97,5 Prozent der kostenlosen EU-EHS-Zuteilung an europäische Hersteller beibehält.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied zwischen den Sektoren: Ein Importeur von 1.000 Tonnen Portlandzement mit einem Emissionsfaktor von 0,83 tCO2/t muss 830 Tonnen CO2e an grauen Emissionen abdecken, direkte und indirekte Anteile zusammengerechnet. Ein Importeur von 1.000 Tonnen Hochofenstahl mit einem Emissionsfaktor von rund 2,0 tCO2/t benötigt dagegen 2.000 CBAM-Zertifikate, obwohl bei Stahl gar keine indirekten Emissionen hinzukommen. Die benötigte Zertifikatsmenge hängt somit stärker vom sektorspezifischen Emissionsfaktor als von der bloßen Anzahl bepreister Emissionskategorien ab.

Wie berechnen Unternehmen graue Emissionen: von Anlagendaten bis Standardwerten

Die Berechnung grauer Emissionen folgt 5 Schritten, von der Identifikation der Produktionsanlage bis zur Prüfung durch einen akkreditierten Prüfer. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, wobei amtliche Standardwerte häufig die einzige verfügbare Datenquelle sind, wenn Lieferanten keine eigenen Messdaten liefern.

  1. Identifizieren Sie die Anlage (Art. 3 Nr. 30 CBAM-Verordnung), in der die Ware hergestellt wurde, da graue Emissionen stets auf Anlagenebene gemessen und nicht auf Unternehmens- oder Länderebene geschätzt werden.
  2. Unterscheiden Sie einfache und komplexe Waren (Anhang IV Nr. 1 CBAM-Verordnung): Bei komplexen Waren addieren Sie die grauen Emissionen der verwendeten Vorläuferstoffe, etwa Stahlvorprodukte oder Zementklinker, zu den Emissionen des eigenen Produktionsschritts.
  3. Ermitteln Sie die spezifischen grauen Emissionen je Tonne Ware, beziehungsweise je Megawattstunde bei Strom, auf Basis des Monitoringkonzepts der Anlage.
  4. Nutzen Sie tatsächliche Anlagendaten, wo der Lieferant sie bereitstellt, und greifen Sie andernfalls auf CBAM-Standardwerte der Europäischen Kommission zurück.
  5. Lassen Sie die Emissionsdaten von einem akkreditierten, vom Anlagenbetreiber unabhängigen Prüfer verifizieren, bevor Sie sie in der CBAM-Erklärung angeben.

Das Monitoringkonzept aus Schritt 3 dokumentiert, welche Messmethode, welche Emissionsfaktoren und welche Datenquellen die Anlage für die Berechnung verwendet, und bildet die Grundlage, auf der der Prüfer die Angaben in Schritt 5 später verifiziert. Die erste CBAM-Erklärung, die auf diesen Berechnungen basiert, ist am 30. September 2027 für das Kalenderjahr 2026 fällig.


Welche CBAM-Warengruppen sind von direkten und indirekten Emissionen besonders betroffen?

Zement und Dünger tragen das höchste Risiko einer doppelten Emissionsbelastung, weil beide Sektoren direkte und indirekte Emissionen gleichzeitig in die CBAM-Berechnung einbeziehen müssen, während Stahl, Aluminium und Wasserstoff nur die direkten Anteile abdecken. Diese Doppelbelastung wirkt sich unmittelbar auf die benötigte Zertifikatsmenge und damit auf die Gesamtkosten eines Imports aus.

Zement und Dünger: doppelte Emissionsbelastung in der Praxis

Bei Portlandzement macht die Kalksteinkalzinierung rund 60 Prozent der direkten Emissionen aus, während der restliche Anteil aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe im Ofen stammt, hinzu kommen die indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch der Zementmahlanlagen. Welche CBAM-Pflichten sich daraus für Importeure ergeben, beschreibt der Warenleitfaden zu Zement im Detail.

Bei Harnstoff und anderen Stickstoffdüngern stammen die direkten Emissionen überwiegend aus der Erdgasreformierung im Haber-Bosch-Verfahren, während die indirekten Emissionen aus dem Strombedarf der nachgelagerten Synthese- und Granulierschritte resultieren. Die sektorspezifischen Emissionsfaktoren für Dünger und die zugehörigen KN-Codes fasst der entsprechende Warenleitfaden zusammen.

Stahl und Aluminium: nur direkte Emissionen im Vergleich

Stahl und Aluminium begrenzen die CBAM-Berechnung auf direkte Emissionen, selbst wenn beide Produktionsprozesse stark stromintensiv sind. Ein Elektrolichtbogenofen für Stahlschrott verbraucht erhebliche Strommengen, doch nur die direkten Prozessemissionen, etwa aus der Graphitelektrode, zählen zur grauen Emission. Bei Aluminium gilt dasselbe Prinzip: Die Emissionen der Stromerzeugung für die Elektrolyse bleiben unberücksichtigt, obwohl sie in der Praxis den größten Teil des tatsächlichen CO2-Fußabdrucks ausmachen.

Häufige Fragen zu CBAM-Emissionen

Sind graue Emissionen dasselbe wie der CO2-Fußabdruck eines Produkts?

Nein, graue Emissionen sind ein enger gefasster, gesetzlich definierter Teilbereich des CO2-Fußabdrucks. Sie umfassen ausschließlich die direkten und, je nach Sektor, indirekten Emissionen der Produktion nach Art. 3 Nr. 22 CBAM-Verordnung, während ein vollständiger CO2-Fußabdruck zusätzlich Transport, Nutzung und Entsorgung der Ware einbezieht.

Müssen alle CBAM-Sektoren indirekte Emissionen angeben?

Nein, nur Zement und Dünger müssen indirekte Emissionen angeben. Stahl, Aluminium, Strom und Wasserstoff beschränken ihre CBAM-Erklärung auf direkte Emissionen, auch wenn die Produktionsprozesse teilweise erheblich stromintensiv sind.

Gilt die Berechnungspflicht auch unterhalb der CBAM-Bagatellgrenze von 50 Tonnen?

Nein, Einführer bleiben von der Berechnungspflicht befreit, solange ihre kumulierten Importe eines Kalenderjahres unterhalb der massenbasierten Bagatellgrenze von 50 Tonnen bleiben. Die Voraussetzungen und Ausnahmen der CBAM-Bagatellgrenze fasst der entsprechende Beitrag zusammen.

Wer prüft die gemeldeten Emissionsdaten?

Ein akkreditierter, vom Anlagenbetreiber unabhängiger Prüfer verifiziert die gemeldeten grauen Emissionen vor der jährlichen CBAM-Erklärung, wobei bei der ersten Prüfung einer nicht-europäischen Anlage ein physischer Vor-Ort-Besuch verpflichtend ist. Die Zulassungsvoraussetzungen für CBAM-Prüfstellen beschreibt der entsprechende Beitrag.

Was kosten graue Emissionen konkret?

Der Preis richtet sich nach dem amtlichen CBAM-Zertifikatspreis, multipliziert mit dem CBAM-Faktor des jeweiligen Jahres. 2026 liegt dieser Faktor bei 2,5 Prozent des amtlichen Preises von 75,28 EUR/tCO2e (Q2 2026), sodass die tatsächliche finanzielle Belastung noch deutlich unter den rechnerischen Bruttokosten liegt. Eine vollständige Kostenrechnung mit allen 6 Sektoren zeigt der Beitrag zu den CBAM-Kosten.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.