Die CBAM-Berechnung multipliziert 4 Faktoren miteinander: die Importmenge, den Emissionsfaktor der Ware, den CBAM-Faktor (2026: 2,5 Prozent) und den amtlichen Zertifikatspreis, der für das zweite Quartal 2026 bei 75,28 EUR pro Tonne CO2e liegt. Wie lässt sich diese Formel auf ein konkretes Importvolumen anwenden, und welche Zahl kommt am Ende tatsächlich als Kostenbelastung heraus? Dieser Beitrag erklärt die Berechnungsformel Schritt für Schritt, rechnet ein vollständiges Beispiel für einen Stahlimporteur durch und führt anschließend zu allen Detailseiten der CBAM-Berechnung, von den Standardwerten bis zu den Prüfstellen.
Was ist die CBAM-Berechnung?
Die CBAM-Berechnung ist die Ermittlung der Anzahl an CBAM-Zertifikaten, die ein Importeur für die grauen Emissionen (Art. 3 Nr. 22 der Verordnung (EU) 2023/956) seiner eingeführten Waren abgeben muss. Sie verknüpft zwei getrennte Datenquellen: die physische Emissionsmenge je Tonne Ware und den finanziellen Wert, den ein Zertifikat für eine Tonne CO2e hat. CBAM ist dabei weder eine Steuer noch ein Zoll, sondern ein zertifikatbasierter Mechanismus (Art. 22, geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083), der die grauen Emissionen importierter Waren an den EU-EHS-Preis koppelt. Für Einfuhren des Kalenderjahres 2026 fließt das Rechenergebnis in die erste CBAM-Erklärung ein, die am 30.09.2027 fällig ist.
Die CBAM-Berechnungsformel: Menge, Emissionsfaktor, CBAM-Faktor und Zertifikatspreis
Die CBAM-Berechnungsformel lautet: Zertifikatsbedarf = Importmenge (t) x Emissionsfaktor (tCO2e/t) x CBAM-Faktor (%) x Zertifikatspreis (EUR/tCO2e). Jeder der 4 Faktoren stammt aus einer eigenen Quelle und verändert sich unabhängig von den anderen, wie die folgende Tabelle zeigt.
| Faktor | Was er misst | Aktueller Wert | Quelle |
|---|---|---|---|
| Importmenge | Eigenmasse der eingeführten Ware in Tonnen | Betriebsspezifisch, je Zollanmeldung | Zollanmeldung des Importeurs |
| Emissionsfaktor | Graue Emissionen je Tonne Ware (direkt und, je nach Sektor, indirekt) | Sektorabhängig, z.B. rund 2,0 tCO2e/t für Hochofenstahl | Lieferantenangabe oder CBAM-Standardwert |
| CBAM-Faktor | Anteil der grauen Emissionen, der tatsächlich zertifikatspflichtig ist | 2,5 Prozent im Jahr 2026 | Art. 10a Abs. 1a Richtlinie 2003/87/EG |
| Zertifikatspreis | Preis je Tonne CO2e, gekoppelt an den EU-EHS-Preis | 75,28 EUR/tCO2e (Q2 2026, veröffentlicht am 06.07.2026) | Referenzpreis der Europäischen Kommission |
Der CBAM-Faktor 2026 liegt bei 2,5 Prozent, weil die kostenlose Zuteilung im EU-EHS für die betroffenen Sektoren im laufenden Jahr noch 97,5 Prozent beträgt: Nur der verbleibende Anteil der grauen Emissionen wird tatsächlich mit CBAM-Zertifikaten abgedeckt, die ab dem 01.02.2027 über die zentrale gemeinsame Plattform käuflich sind. Dieser Anteil steigt bis 2034 schrittweise auf 100 Prozent, sodass dieselbe Formel in späteren Jahren einen deutlich höheren Betrag liefert, ohne dass sich die Struktur der Berechnung ändert.
CBAM-Berechnung Beispiel: Stahlimporteur mit 500 Tonnen Rohstahl
Ein CBAM-Berechnung-Beispiel für einen Stahlimporteur zeigt, wie die 4 Faktoren zu einer konkreten Kostenzahl zusammenlaufen. Ein deutsches Unternehmen importiert im zweiten Quartal 2026 insgesamt 500 Tonnen Rohstahl aus der Hochofenroute (BF-BOF) aus einem Drittland ohne anrechenbaren Herkunftslandpreis. Die folgenden 5 Schritte führen zur Zertifikatskostenzahl.
- Emissionsfaktor bestimmen: Rohstahl aus der Hochofenroute trägt einen Emissionsfaktor von rund 2,0 tCO2e pro Tonne Stahl.
- Graue Emissionen berechnen: 500 t x 2,0 tCO2e/t ergibt 1.000 tCO2e graue Emissionen für die gesamte Lieferung.
- CBAM-Faktor anwenden: 1.000 tCO2e x 2,5 Prozent ergibt 25 tCO2e, die im Jahr 2026 tatsächlich zertifikatspflichtig sind.
- Zertifikatspreis multiplizieren: 25 tCO2e x 75,28 EUR/tCO2e ergibt 1.882 EUR als Kostenwert der Lieferung.
- In die Jahresrechnung einordnen: Der Betrag fließt in die kumulierte Jahresmenge 2026 ein, die spätestens mit der CBAM-Erklärung am 30.09.2027 gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt deklariert und mit Zertifikaten abgedeckt wird.
Zum Vergleich: Ohne den CBAM-Faktor läge der Bruttowert bei 1.000 tCO2e x 75,28 EUR, also 75.280 EUR. Der tatsächliche Nettobetrag von 1.882 EUR zeigt, warum viele Stahlimporteure die Kostenwirkung 2026 noch als gering einschätzen, obwohl dieselbe Lieferung ab 2030 bei einem CBAM-Faktor von 48,5 Prozent bereits rund 36.511 EUR kosten würde.
Wie unterscheiden sich die CBAM-Kosten je Sektor?
Die CBAM-Kosten unterscheiden sich je Sektor vor allem durch den Emissionsfaktor, während CBAM-Faktor und Zertifikatspreis für alle 6 Sektoren identisch sind. Die folgende Tabelle rechnet die Nettokosten 2026 bei einem Zertifikatspreis von 75,28 EUR/tCO2e durch.
| Sektor / Produkt | Emissionsfaktor (tCO2e/t) | Kosten brutto | Nettokosten 2026 (x 2,5 %) |
|---|---|---|---|
| Stahl (Hochofenroute, BF-BOF) | rund 2,0 | 150,56 EUR/t | 3,76 EUR/t |
| Stahl (Elektrolichtbogen, EAF-Schrott) | rund 0,5 | 37,64 EUR/t | 0,94 EUR/t |
| Zement (Portland) | rund 0,83 | 62,48 EUR/t | 1,56 EUR/t |
| Primäraluminium | rund 1,5 | 112,92 EUR/t | 2,82 EUR/t |
| Düngemittel (Harnstoff) | rund 2,5 | 188,20 EUR/t | 4,71 EUR/t |
| Grauer Wasserstoff (SMR) | rund 9 bis 12 | 677,52 bis 903,36 EUR/t | 16,94 bis 22,58 EUR/t |
Zement und Düngemittel liegen bei den Nettokosten trotz eines mittleren Emissionsfaktors vergleichsweise hoch, weil bei beiden Sektoren zusätzlich zu den direkten auch die indirekten (strombedingten) grauen Emissionen in die Formel einfließen. Eine vertiefte Aufschlüsselung der Kostenwirkung je Sektor und Importvolumen liefert der Beitrag zur CBAM-Kostenberechnung.
Welche Standardwerte und Prüfstellen fließen in die CBAM-Berechnung ein?
Standardwerte und Prüfstellen bestimmen, welche Zahl überhaupt als Emissionsfaktor in die CBAM-Berechnung eingesetzt werden darf. Liefert ein Werk keine spezifischen Emissionsdaten, verwendet der Importeur ersatzweise die CBAM-Standardwerte der Europäischen Kommission, die je nach Warenkategorie und Herkunftsland unterschiedlich hoch ausfallen und ab 2027 mit steigenden Aufschlägen (10 Prozent 2027, danach mehr) gegenüber dem berechneten Durchschnittswert versehen sind, veröffentlicht in der Durchführungsverordnung zu den Standardwerten. Spezifische Emissionsdaten müssen dagegen von einem akkreditierten Prüfer bestätigt werden, bevor sie in der Jahreserklärung als tatsächliche graue Emissionen gelten dürfen.
Welche Rolle akkreditierte Prüfer dabei praktisch spielen, hängt vom Zeitpunkt ab: Sie können sich ab dem 01.09.2026 im CBAM-Register registrieren und übernehmen ab diesem Zeitpunkt die Verifizierung der vom Lieferwerk gemeldeten grauen Emissionen. Bis dahin bleibt Importeuren praktisch nur der Rückgriff auf Standardwerte, was die Formel zwar unverändert lässt, aber häufig zu einem höheren Emissionsfaktor führt als bei verifizierten Werkdaten.
Alle Themen der CBAM-Berechnung im Überblick
Die CBAM-Berechnung gliedert sich in 7 Teilbereiche, die jeweils einen eigenen Baustein der Formel oder eine angrenzende Frage vertiefen. Die folgende Liste führt zu jedem Bereich mit einer kurzen Einordnung.
- CBAM-Standardwerte: Ersatzwerte für den Emissionsfaktor, wenn keine spezifischen Werkdaten vorliegen.
- Graue Emissionen berechnen: Methodik zur Ermittlung direkter und indirekter Emissionen je Produktionsroute.
- CBAM-Zertifikate: Preisbildung, Kaufzeitpunkt ab 01.02.2027 und Abgabepflicht der Zertifikate.
- CBAM-Kosten: Gesamtkostenrechnung je Sektor, Importvolumen und Jahr.
- De-minimis-Schwelle: Die 50-Tonnen-Grenze, unterhalb derer keine Berechnung nötig ist.
- CBAM-Benchmarkwerte: EU-ETS-Benchmarks als Vergleichsmaßstab für die kostenlose Zuteilung.
- CBAM-Prüfstellen: Akkreditierte Prüfer für die Verifizierung grauer Emissionen.
CBAM-Berechnung automatisieren: Rechner und Software
Ein CBAM-Rechner automatisiert die 4-Faktoren-Formel, indem er Importmenge, Emissionsfaktor, CBAM-Faktor und aktuellen Zertifikatspreis in einer Eingabemaske verknüpft. Der kostenlose CBAM-Rechner dieser Seite übernimmt die Formel aus diesem Beitrag direkt und aktualisiert den Zertifikatspreis jedes Quartal automatisch. Für Unternehmen mit vielen Warengruppen und Lieferwerken lohnt sich darüber hinaus spezialisierte CBAM-Software, die den KN-Code-Abgleich, die Lieferantenkommunikation und die Berechnung in einem durchgängigen Prozess bündelt.
Häufige Fragen zur CBAM-Berechnung
Wie lautet die CBAM-Berechnungsformel?
Die CBAM-Berechnungsformel lautet: Zertifikatsbedarf = Importmenge (t) x Emissionsfaktor (tCO2e/t) x CBAM-Faktor (%) x Zertifikatspreis (EUR/tCO2e). Für 2026 beträgt der CBAM-Faktor 2,5 Prozent, und der amtliche Zertifikatspreis liegt im zweiten Quartal bei 75,28 EUR pro Tonne CO2e. Alle 4 Werte werden multipliziert, nicht addiert, sodass eine Änderung eines einzelnen Faktors das Gesamtergebnis proportional verschiebt.
Wie berechnet man ein CBAM-Beispiel für einen Stahlimporteur?
Ein CBAM-Beispiel für einen Stahlimporteur multipliziert die importierte Tonnage mit dem sektorspezifischen Emissionsfaktor, dem CBAM-Faktor und dem Zertifikatspreis. Bei 500 Tonnen Hochofenstahl (Emissionsfaktor rund 2,0 tCO2e/t) ergeben sich 1.000 tCO2e graue Emissionen, davon 25 tCO2e zertifikatspflichtig im Jahr 2026, was bei 75,28 EUR je Tonne CO2e einem Kostenwert von 1.882 EUR entspricht.
Welche Rolle spielt die 50-Tonnen-Schwelle bei der CBAM-Berechnung?
Die 50-Tonnen-Schwelle entscheidet, ob die CBAM-Berechnung überhaupt verpflichtend wird: Importeure, deren kumulierte Jahresmenge an CBAM-Waren unterhalb von 50 Tonnen Eigenmasse bleibt, müssen keine Zertifikate berechnen oder abgeben (Art. 2a der Verordnung (EU) 2023/956, mit Ausnahme von Strom und Wasserstoff). Wie diese De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen über das Kalenderjahr gezählt wird und welche Nachweise dabei gelten, erklärt der eigene Beitrag zur Schwelle.
Ändert sich der Zertifikatspreis in der Formel jedes Quartal?
Ja, der Zertifikatspreis in der Formel ändert sich für das Kalenderjahr 2026 quartalsweise, weil Art. 22 Abs. 1a der Verordnung (EU) 2023/956 für dieses erste Jahr der Regelphase den quartalsweisen Durchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise vorschreibt: 75,36 EUR/tCO2e im ersten Quartal (veröffentlicht am 07.04.2026), 75,28 EUR/tCO2e im zweiten Quartal (veröffentlicht am 06.07.2026). Ab 2027 löst ein wöchentlicher Durchschnittspreis diese quartalsweise Systematik ab. Einen vollständigen Überblick über alle Fristen und Kostenfaktoren bietet die Übersicht der CBAM-Pflichten und Fristen 2026.