Die CBAM-Verifizierung prüft die gemeldeten grauen Emissionen importierter Waren durch eine akkreditierte Prüfstelle, bevor ein zugelassener CBAM-Anmelder seine jährliche CBAM-Erklärung abgeben kann, und ab dem 1. September 2026 können sich diese Prüfstellen erstmals im CBAM-Register registrieren. Doch wer darf als akkreditierter Prüfer auftreten, wann wird die Prüfung zur Pflicht, und was kostet eine Verifizierung pro Anlage? Dieser Beitrag erklärt den rechtlichen Rahmen der CBAM-Verifizierung nach Artikel 18 der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, die Akkreditierungskriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2551, den praktischen Ablauf einer Prüfung sowie die Kosten und Fristen, mit denen Importeure für die erste Prüfperiode rechnen müssen.
Was ist eine CBAM-Verifizierung und wer benötigt sie?
Eine CBAM-Verifizierung ist die unabhängige Prüfung der grauen Emissionen einer Produktionsanlage außerhalb der EU durch einen nach Artikel 18 der CBAM-Verordnung akkreditierten Prüfer, bevor die Emissionsdaten in eine CBAM-Erklärung einfließen dürfen. Graue Emissionen umfassen sowohl direkte Emissionen (Art. 3 Nr. 21) aus dem Produktionsprozess selbst als auch indirekte Emissionen (Art. 3 Nr. 34) aus dem Strombezug der Anlage, je nach Sektor.
Jeder zugelassene CBAM-Anmelder, der in seiner CBAM-Erklärung spezifische, also tatsächliche Emissionswerte statt der pauschalen Standardwerte verwenden möchte, benötigt für jede beliefernde Anlage einen eigenen Prüfbericht. Die Verordnung selbst spricht in Artikel 18 von einem "Prüfer", während sich in der deutschen Praxis des EU-Emissionshandels der Begriff "Prüfstelle" eingebürgert hat, abgeleitet aus dem Titel der Verordnung (EU) 2018/2067. Beide Bezeichnungen meinen dieselbe akkreditierte Organisation.
Zwei EU-Rechtsakte regeln die materiellen Anforderungen: Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2551 vom 20. November 2025 legt die Akkreditierungsbedingungen fest, während die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 vom 10. Dezember 2025 die Verifizierungsgrundsätze, den verpflichtenden Vor-Ort-Besuch und den Inhalt des Prüfberichts vorgibt.
Wann ist eine CBAM-Verifizierung Pflicht?
Eine CBAM-Verifizierung ist immer dann Pflicht, wenn ein zugelassener CBAM-Anmelder spezifische Emissionswerte statt der Standardwerte in die CBAM-Erklärung einträgt, denn Artikel 8 der CBAM-Verordnung verlangt für diesen Fall einen geprüften Nachweis. Unterhalb der massenbasierten Bagatellgrenze von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr und Einführer entfällt die Pflicht vollständig, weil in diesem Fall keine CBAM-Erklärung erforderlich ist.
Verifizierte Werte fließen direkt in die Abgabe der CBAM-Zertifikate ein, während unverifizierte Standardwerte mit Aufschlägen belegt werden: 10 Prozent im Jahr 2026, 20 Prozent im Jahr 2027 und 30 Prozent ab 2028 (Düngemittel durchgehend nur 1 Prozent), nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621. Wie viele CBAM-Zertifikate ein Anmelder abgeben muss, hängt somit unmittelbar davon ab, ob die zugrunde liegenden Emissionsdaten verifiziert sind oder nicht.
Wer darf als akkreditierter CBAM-Prüfer tätig werden?
Als akkreditierter CBAM-Prüfer darf nur tätig werden, wer von einer nationalen Akkreditierungsstelle zugelassen ist, die von der European Accreditation (EA) anerkannt wird, und wer organisatorisch sowie wirtschaftlich unabhängig von der geprüften Anlage ist. Diese Anforderung soll verhindern, dass eine Prüfstelle Emissionsdaten der Anlage bestätigt, an deren wirtschaftlichem Erfolg sie selbst beteiligt ist.
Akkreditierungskriterien nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2551
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2551 legt fünf zentrale Bedingungen für die Akkreditierung von CBAM-Prüfern fest, die seit dem 1. Januar 2026 gelten. Die folgenden Kriterien muss jede Prüfstelle erfüllen:
- Unabhängigkeit von der zu prüfenden Anlage und deren Betreiber
- Nachgewiesene fachliche Kompetenz für die jeweilige CBAM-Warengruppe, etwa Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff
- Akkreditierung durch eine von der European Accreditation anerkannte nationale Akkreditierungsstelle
- Teilnahme am System der gegenseitigen Anerkennung zwischen den nationalen Akkreditierungsstellen der EU-Mitgliedstaaten
- Regelmäßige Begutachtung durch andere Akkreditierungsstellen (Peer Evaluation)
Die im März 2026 eingerichtete European Accreditation Task Force on CBAM koordiniert seither die einheitliche Anwendung dieser Kriterien in allen EU-Mitgliedstaaten und soll Unterschiede zwischen den nationalen Akkreditierungsverfahren begrenzen.
Die DAkkS als deutsche Akkreditierungsstelle für CBAM-Prüfstellen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und der EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 die einzige nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland und damit voraussichtlich auch für die Akkreditierung deutscher CBAM-Prüfstellen zuständig. Die DAkkS akkreditiert bereits seit Jahren Prüfstellen für den EU-Emissionshandel nach vergleichbaren Grundsätzen.
Ein eigenes, CBAM-spezifisches Akkreditierungsschema mit veröffentlichter Gebührenordnung liegt zum Redaktionsschluss (Juli 2026) noch nicht vor, sodass Prüfstellen bei der DAkkS aktuell auf allgemeine Auskünfte angewiesen sind. Für Importeure mit Sitz in Deutschland bleibt unabhängig davon die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt die zuständige Behörde für CBAM insgesamt. Weitere Verfahrensdetails für Deutschland, etwa zur Zuständigkeit der DEHSt und zum Zugang über das Zoll-Portal, fasst die Länderseite zusammen.
Wie läuft die Verifizierung der Emissionsdaten in der Praxis ab?
Die Verifizierung der Emissionsdaten läuft in sechs aufeinanderfolgenden Schritten ab, von der Beauftragung der Prüfstelle bis zur Übergabe des Prüfberichts an den zugelassenen CBAM-Anmelder. Führen Sie die folgenden Schritte für jede liefernde Produktionsanlage einzeln durch:
- Beauftragen Sie eine akkreditierte Prüfstelle für jede liefernde Produktionsanlage.
- Stellen Sie der Prüfstelle die Emissionsdaten, Produktionsunterlagen und die Messmethodik der Anlage zur Verfügung.
- Empfangen Sie den Vor-Ort-Besuch der Prüfstelle, der in der ersten Prüfperiode verpflichtend ist.
- Klären Sie mit der Prüfstelle offene Nichtkonformitäten, bevor der Prüfbericht ausgestellt wird.
- Lassen Sie sich den Prüfbericht im Format der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 ausstellen.
- Übermitteln Sie den Prüfbericht an den zugelassenen CBAM-Anmelder als Grundlage für die CBAM-Erklärung.
Die Schritte 1 und 2 lassen sich meist parallel zur laufenden Produktion vorbereiten, während die Schritte 3 bis 6 erst nach Terminvereinbarung mit der Prüfstelle beginnen und je nach Anlage mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Pflicht zum Vor-Ort-Besuch in der ersten Prüfperiode
In der ersten Prüfperiode schreibt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 einen physischen Besuch der Prüfstelle in der Produktionsanlage außerhalb der EU zwingend vor, unabhängig von Entfernung oder Größe der Anlage. Diese Vorgabe erhöht den Zeit- und Kostenaufwand gerade für Anlagen in entlegenen Regionen erheblich. Erst der bestätigte Prüfbericht erlaubt dem Anmelder eine Berechnung der grauen Emissionen auf Basis tatsächlicher statt pauschaler Werte.
Was kostet eine CBAM-Verifizierung?
Eine CBAM-Verifizierung kostet je nach Komplexität der Anlage zwischen 5.000 und 50.000 EUR pro Produktionsanlage, wobei die Vor-Ort-Besuchspflicht der ersten Prüfperiode die Kosten zusätzlich erhöht. Die folgende Tabelle vergleicht typische Kostenspannen nach Anlagenkomplexität; es handelt sich um eine Marktbeobachtung, nicht um eine amtliche Gebührenordnung:
| Anlagenkomplexität | Typische Kosten pro Anlage | Wesentliche Kostentreiber |
|---|---|---|
| Einfache Anlage, ein Produktionsprozess | 5.000 bis 15.000 EUR | Einzelner Standort, wenige Datensätze |
| Mittlere Komplexität, mehrere Produktionslinien | 15.000 bis 30.000 EUR | Mehrere Emissionsquellen, indirekte Emissionen |
| Hohe Komplexität, mehrstufige Verfahren (etwa Stahl, Aluminium) | 30.000 bis 50.000 EUR | Vor-Ort-Besuch, mehrere Vorläuferstoffe, zusätzliche Prüfschritte |
Für einen Importeur, der von 50 Produktionsanlagen außerhalb der EU beliefert wird, kann die erste Verifizierungsrunde damit rechnerisch 500.000 bis 2.500.000 EUR kosten. Diese Größenordnung erklärt, warum viele Importeure die Beauftragung von Prüfstellen frühzeitig planen, statt bis kurz vor die Abgabefrist zu warten.
Ab wann können sich CBAM-Prüfstellen im CBAM-Register registrieren?
CBAM-Prüfstellen können sich ab dem 1. September 2026 erstmals im CBAM-Register registrieren, wie in der Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083 festgelegt. Dieses Datum reiht sich in den CBAM-Zeitplan zwischen der Zulassungsfrist für Anmelder am 31. März 2026 und dem Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate am 1. Februar 2027 ein.
Das Registrierungsdatum ist nicht identisch mit dem Beginn der Akkreditierungspflicht selbst. Die materiellen Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2551 gelten bereits seit dem 1. Januar 2026, sodass Prüfstellen ihre Akkreditierung im ersten Halbjahr 2026 durchlaufen konnten, bevor die technische Registrierung im CBAM-Register überhaupt möglich wurde.
Warum wird die Zeit bis zur ersten CBAM-Erklärung 2027 knapp?
Die Zeit bis zur ersten CBAM-Erklärung wird knapp, weil zwischen der Registrierungsöffnung für Prüfstellen am 1. September 2026 und der Abgabefrist am 30. September 2027 nur 13 Monate liegen, in denen tausende Produktionsanlagen außerhalb der EU erstmals verifiziert werden müssen. Die im März 2026 eingerichtete European Accreditation Task Force on CBAM hat gerade erst begonnen, ihre Arbeit aufzunehmen, sodass die Zahl akkreditierter Prüfstellen zu Beginn der Registrierungsphase voraussichtlich begrenzt bleibt.
Wer die CBAM-Erklärung für das Berichtsjahr 2026 fristgerecht und mit verifizierten Werten einreichen will, sollte Prüfstellen daher bereits jetzt kontaktieren, statt mit der Beauftragung bis zum Sommer 2027 zu warten.
Welche Folgen und CBAM-Sanktionen drohen ohne gültige Verifizierung?
Ohne gültigen Prüfbericht kann ein zugelassener CBAM-Anmelder keine auf tatsächlichen Werten basierende CBAM-Erklärung abgeben und muss stattdessen auf die teureren Standardwerte samt Aufschlag ausweichen. Dieser Umstand verteuert die Zertifikatspflicht spürbar, ändert an der grundsätzlichen Erklärungspflicht selbst aber nichts.
Werden trotz fehlender oder unzureichender Prüfung dennoch fehlerhafte Emissionsdaten gemeldet, drohen dieselben Sanktionen wie bei einer unvollständigen Zertifikatsabgabe. Artikel 26 der CBAM-Verordnung sieht 100 EUR je Tonne CO2e Fehlbetrag vor, in schweren oder wiederholten Fällen ergänzt durch ein Verfahren zum Widerruf der Zulassung als CBAM-Anmelder.
Die vollständige Sanktionslogik einschließlich der verschärften Sätze von 300 bis 500 EUR je Tonne für nicht zugelassene Einführer erläutern die CBAM-Sanktionen im Detail.
Häufige Fragen zur CBAM-Verifizierung
Ist eine CBAM-Verifizierung schon 2026 verpflichtend?
Nein, für das Berichtsjahr 2026 wird die Verifizierung erst mit der CBAM-Erklärung am 30. September 2027 rechtlich fällig. Unternehmen sollten Prüfstellen wegen der knapp bemessenen 13-monatigen Vorlaufzeit und der zu Beginn begrenzten Prüferkapazität dennoch bereits 2026 beauftragen.
Kann ein Lieferant selbst einen Prüfer beauftragen?
Ja, in der Praxis beauftragt meist der Betreiber der Produktionsanlage außerhalb der EU die Prüfstelle direkt, weil er die Produktions- und Emissionsdaten am besten bereitstellen kann. Die Kostenaufteilung zwischen Lieferant und EU-Importeur wird dabei vertraglich frei vereinbart.
Was unterscheidet einen CBAM-Prüfer von einem EU-EHS-Prüfer?
Ein CBAM-Prüfer prüft graue Emissionen von Anlagen außerhalb der EU nach Artikel 18 der CBAM-Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2551. Eine EU-EHS-Prüfstelle prüft dagegen Anlagen innerhalb des EU-Emissionshandels nach der Verordnung (EU) 2018/2067. Beide Funktionen können von derselben akkreditierten Organisation ausgeübt werden, müssen es aber nicht.
Brauchen Unternehmen CBAM-Beratung für die Verifizierung?
Zwingend ist externe Unterstützung nicht. Angesichts der Prüferkapazitätsengpässe zu Beginn der Registrierungsphase und der Komplexität der Lieferantenkommunikation ziehen viele Importeure jedoch spezialisierte CBAM-Beratung hinzu, um passende Prüfstellen zu finden und Zeitpläne über mehrere Anlagen hinweg zu koordinieren.