CBAM-Düngemittel umfassen Stickstoffdünger wie Harnstoff, Ammoniak und Ammoniumnitrat aus den KN-Kapiteln 28 und 31, wobei Harnstoff mit rund 2,5 tCO2/t den höchsten Emissionsfaktor unter den mengenmäßig wichtigsten Produkten dieses Sektors erreicht. Anders als bei Stahl oder Aluminium bepreist CBAM bei Düngemitteln nicht nur direkte, sondern auch indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch der Produktionsanlagen, während Lachgas (N2O) nur in der Produktionsphase erfasst wird, nicht bei der landwirtschaftlichen Feldanwendung.
Welche KN-Codes im Detail zum Sektor zählen, wie sich der Emissionsfaktor von Harnstoff bis Ammoniumnitrat unterscheidet und warum die N2O-Regel viele Importeure überrascht, beantwortet dieser Beitrag Schritt für Schritt. Einen vollständigen Überblick zu CBAM-Pflichten, Fristen und Kosten für alle 6 betroffenen Sektoren liefert die Startseite dieses Leitfadens, bevor die folgenden Abschnitte gezielt auf Düngemittel eingehen.
Welche KN-Codes gehören zu CBAM-Düngemitteln?
CBAM-Düngemittel gehören zu den KN-Kapiteln 28 und 31 der Kombinierten Nomenklatur, wobei Position 3102 mit Harnstoff und Ammoniumnitrat die mengenmäßig wichtigsten Stickstoffdünger abdeckt. Die folgende Tabelle ordnet jeden relevanten Code seiner Warengruppe zu, bevor die einzelnen Produkte im Detail folgen.
| Kapitel/Code | Bezeichnung | Beispielprodukte |
|---|---|---|
| 2808 | Salpetersäure, Nitriersäuren | Rohstoff für Ammoniumnitrat |
| 2814 | Ammoniak | Grundstoff aller Stickstoffdünger |
| 2834 | Nitrite und Nitrate | Kaliumnitrat |
| 3102 10 | Harnstoff (Stickstoffgehalt über 45 Prozent) | Harnstoff-Granulat, Harnstoff-Prills |
| 3102 21 / 3102 30 | Ammoniumsulfat, Ammoniumnitrat | AS, AN |
| 3102 60 / 3102 80 | Kalkammonsalpeter (CAN), Harnstoff-Ammoniumnitrat-Lösung (UAN) | CAN, UAN-Lösung |
| 3105 | Mehrnährstoffdünger | NPK-Dünger |
Der KN-Code-Check prüft einzelne Zolltarifnummern direkt gegen die vollständige CBAM-Warenliste, während die Übersicht der CBAM-KN-Codes alle 6 Sektoren mit ihren Kapiteln gegenüberstellt.
Wie hoch ist der Emissionsfaktor von Harnstoff und anderen Stickstoffdüngern?
Der Emissionsfaktor von Harnstoff liegt bei rund 2,5 tCO2e je Tonne Produkt und damit höher als bei den meisten übrigen Stickstoffdüngern, deren Werte zwischen 1,0 und 2,0 tCO2e je Tonne schwanken. Die folgende Tabelle vergleicht Emissionsfaktor und CBAM-Kosten der wichtigsten Produkte bei einem Zertifikatspreis von 75,28 EUR je Tonne CO2e (zweites Quartal 2026).
| Produkt | KN-Code | Emissionsfaktor (tCO2e/t) | Bruttokosten @ 75,28 EUR | Nettokosten 2026 (x 2,5 %) |
|---|---|---|---|---|
| Ammoniak (wasserfrei) | 2814 | rund 1,6 bis 2,0 | 120,45 bis 150,56 EUR/t | 3,01 bis 3,76 EUR/t |
| Harnstoff | 3102 10 | rund 2,5 | 188,20 EUR/t | 4,71 EUR/t |
| Ammoniumnitrat (AN) | 3102 30 | rund 1,5 bis 2,0 | 112,92 bis 150,56 EUR/t | 2,82 bis 3,76 EUR/t |
| UAN-Lösung | 3102 80 | rund 1,0 bis 1,5 | 75,28 bis 112,92 EUR/t | 1,88 bis 2,82 EUR/t |
Alle Stickstoffdünger entstehen letztlich aus Ammoniak (NH3), das im Haber-Bosch-Verfahren aus Luftstickstoff und Wasserstoff synthetisiert wird. Der benötigte Wasserstoff stammt zu mehr als 99 Prozent aus der Dampfreformierung von Erdgas, wobei CO2 als Nebenprodukt entsteht. Harnstoff bindet dieses CO2 zusätzlich chemisch in seine Molekülstruktur ein und setzt es erst bei der Anwendung auf dem Feld wieder frei, ein Vorgang außerhalb des CBAM-Anwendungsbereichs.
Was gilt ohne werksspezifische Daten: CBAM-Standardwerte für Düngemittel?
Ohne werksspezifische Emissionsdaten ersetzen CBAM-Standardwerte den individuellen Emissionsfaktor durch einen länderspezifischen Referenzwert, der bei Werken ohne CO2-Bepreisung im Ursprungsland regelmäßig höher ausfällt als die tatsächliche Emission. Die vollständigen CBAM-Standardwerte für Düngemittel und die übrigen 5 Sektoren sind länderspezifisch gestaffelt und greifen automatisch, sobald keine verifizierten Herstellerangaben vorliegen.
Warum bepreist CBAM bei Düngemitteln auch indirekte Emissionen?
CBAM bepreist bei Düngemitteln indirekte Emissionen, weil Dünger neben Zement einer von nur 2 der 6 CBAM-Sektoren ist, bei denen der Stromverbrauch der Produktionsanlagen zusätzlich zu den direkten Prozessemissionen in die Berechnung einfließt. Das offizielle CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) begründet diese Sonderstellung mit dem hohen Strombedarf der Ammoniaksynthese, die unter Drücken von 150 bis 250 bar arbeitet und dafür erhebliche Mengen elektrischer Energie für Verdichter und Kühlung benötigt.
Wie sich direkte und indirekte graue Emissionen exakt trennen und berechnen lassen, erklärt die Seite zu direkten und indirekten grauen Emissionen für alle betroffenen Sektoren im Detail. Stahl und Aluminium bepreisen dagegen ausschließlich direkte Emissionen, weshalb ein direkter Kostenvergleich zwischen den Sektoren immer auch die unterschiedliche Emissionsbasis berücksichtigen muss.
Zählt Lachgas (N2O) aus der Feldanwendung zu den CBAM-Emissionen?
Nein, Lachgas (N2O) aus der landwirtschaftlichen Feldanwendung zählt nicht zu den CBAM-Emissionen, obwohl N2O als Treibhausgas mit hohem Treibhauspotenzial grundsätzlich im CBAM-Anwendungsbereich für Düngemittel liegt. Erfasst wird ausschließlich das N2O, das während der Produktion entsteht, etwa bei der Salpetersäureherstellung für Ammoniumnitrat, deren Herstellungsprozess signifikante N2O-Mengen freisetzt.
Warum verwechseln viele Importeure diese beiden N2O-Quellen? Viele Importeure verwechseln sie, weil öffentliche Debatten über die Klimawirkung von Düngemitteln meist die Feldanwendung in den Vordergrund stellen, während CBAM ausschließlich an der Produktionsgrenze ansetzt (Cradle-to-Gate). Sobald der Dünger das Werk verlässt und auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird, liegt jede weitere Emission außerhalb der Systemgrenzen der Verordnung (EU) 2023/956.
Welche Länder exportieren Düngemittel in die EU?
Russland, Ägypten, Algerien, Trinidad und Tobago sowie die USA exportieren die größten Düngemittelmengen in die EU, wobei Russland trotz Sanktionsdruck weiterhin die größte historische Lieferposition hält. Die folgende Liste ordnet die 5 wichtigsten Herkunftsländer nach ihrer CBAM-Relevanz ein.
- Russland: EuroChem und PhosAgro liefern historisch die größten Mengen; ohne wirksame CO2-Bepreisung im Ursprungsland entsteht die volle CBAM-Belastung.
- Ägypten: größter Harnstoffexporteur dank günstigem Erdgas als Feedstock; ebenfalls ohne eigene CO2-Bepreisung.
- Algerien: der staatliche Hersteller Fertial produziert überwiegend erdgasbasierten Stickstoffdünger.
- Trinidad und Tobago: Ammoniak- und Harnstoffproduzent im atlantischen Raum, beliefert vor allem europäische Häfen.
- USA: CF Industries und Mosaic exportieren wegen hoher Inlandsnachfrage nur begrenzte Mengen in die EU.
Detaillierte Länderprofile zu einzelnen Herkunftsländern, etwa zur CO2-Bepreisung in Drittstaaten, ordnen die jeweilige CBAM-Exponierung ausführlicher ein.
Wie berechnen Sie die CBAM-Kosten für Düngemittelimporte?
Die CBAM-Kosten für Düngemittelimporte lassen sich in 4 Schritten berechnen, die Menge, Emissionsfaktor, CBAM-Faktor und Zertifikatspreis miteinander verknüpfen.
- Emissionsfaktor ermitteln: werksspezifischen Wert beim Lieferwerk erfragen, ersatzweise einen CBAM-Standardwert verwenden.
- Graue Emissionen berechnen: Importmenge in Tonnen mit dem Emissionsfaktor multiplizieren.
- CBAM-Faktor anwenden: Ergebnis mit dem für 2026 geltenden CBAM-Faktor von 2,5 Prozent multiplizieren.
- Mit dem Zertifikatspreis multiplizieren: Ergebnis mit dem aktuellen Preis von 75,28 EUR je Tonne CO2e (Q2 2026) multiplizieren.
Die vollständige CBAM-Kosten-Übersicht rechnet dieselbe Formel für alle 6 Sektoren durch und zeigt zusätzlich die Kostenentwicklung bis zum Jahr 2034.
Welche CBAM-Pflichten gelten zusätzlich für Düngemittelimporteure?
Düngemittelimporteure müssen zusätzlich zur reinen Kostenberechnung die allgemeinen CBAM-Pflichten erfüllen: Zulassung als CBAM-Anmelder, jährliche CBAM-Erklärung und Einhaltung der De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Kalenderjahr.
Die CBAM-Berichtspflicht verlangt von jedem zugelassenen Anmelder die erste CBAM-Erklärung bis zum 30.09.2027 für die Importe des Jahres 2026, samt Abgabe der entsprechenden Zertifikate ab dem 01.02.2027.
Unterhalb der De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen Eigenmasse pro Jahr entfällt die gesamte CBAM-Pflicht für Düngemittelimporteure vollständig, anders als bei Strom und Wasserstoff, für die keine Mengenschwelle gilt.
Häufige Fragen zu CBAM-Düngemitteln
Ist Harnstoff CBAM-pflichtig?
Ja, Harnstoff ist CBAM-pflichtig, da er unter KN-Code 3102 10 in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 fällt und einen Emissionsfaktor von rund 2,5 tCO2e je Tonne aufweist. Die Pflicht entsteht für den einzelnen Importeur erst, sobald die kumulierte Jahresmenge aller CBAM-Waren die De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen übersteigt.
Zählt Lachgas aus der Feldanwendung zu CBAM?
Nein, Lachgas (N2O) aus der landwirtschaftlichen Feldanwendung zählt nicht zu den CBAM-Emissionen, weil CBAM ausschließlich Produktionsemissionen bis zum Werkstor erfasst. N2O aus der Salpetersäureherstellung für Ammoniumnitrat fließt dagegen als Produktionsemission in die Berechnung ein.
Gilt die 50-Tonnen-Schwelle auch für Düngemittel?
Ja, die 50-Tonnen-Schwelle gilt auch für Düngemittel wie für die meisten übrigen CBAM-Sektoren, mit Ausnahme von Strom und Wasserstoff, für die jede Einfuhr unabhängig von der Menge zulassungspflichtig ist. Weitere Grundlagen zu Ausnahmen und Berechnungsmethodik erklärt der Grundlagenartikel Was ist CBAM dieses Leitfadens.