CBAM-Aluminium: 1,5 tCO2/t direkter Emissionsfaktor, PFC und KN-Codes für Einführer

CBAM-Aluminium bepreist rund 1,5 tCO2/t direkte Emissionen plus PFC, aber keine indirekten Emissionen.

CBAM-Aluminium bepreist bei Primäraluminium rund 1,5 Tonnen CO2 je Tonne direkte Emissionen, dazu kommen perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) aus der Schmelzelektrolyse, während der hohe Stromverbrauch des Verfahrens formal unbepreist bleibt. Welche KN-Codes fallen konkret unter diesen Sektor, und warum behandelt die Verordnung (EU) 2023/956 Aluminium anders als Zement oder Düngemittel, obwohl beide Sektoren ebenfalls stromintensiv sind? Dieser Beitrag ordnet den Emissionsfaktor, die PFC-Regeln, alle relevanten KN-Codes und ein durchgerechnetes Preisbeispiel für Aluminiumimporteure ein. Eine Gesamtübersicht zu CBAM-Pflichten, Fristen und Kosten für alle sechs Sektoren bietet die Startseite dieses Leitfadens, bevor die folgenden Abschnitte ausschließlich Aluminium vertiefen.

Was bepreist CBAM bei Aluminium-Importen?

CBAM bepreist bei Aluminium-Importen ausschließlich die direkten Emissionen aus der Schmelzelektrolyse, gemessen in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Ware, zuzüglich der bei diesem Prozess entstehenden PFC-Emissionen. Grundlage ist Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956, der Aluminium neben Eisen und Stahl, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff als sechsten CBAM-Sektor führt. Anders als bei Zement oder Düngemitteln fließen indirekte Emissionen aus dem Strombezug bei Aluminium nicht in die CBAM-Berechnung ein, obwohl die Elektrolyse selbst hochgradig stromabhängig ist.

Warum reicht ein einzelner Emissionsfaktor für Aluminium nicht aus, um die tatsächliche CBAM-Belastung zu bestimmen? Die Antwort liegt im Produktionsverfahren: Primär- und Sekundäraluminium unterscheiden sich in ihren direkten Emissionen um mehr als das Zehnfache, und die genaue Höhe hängt zusätzlich von der eingesetzten Anodentechnologie ab. Grundlage für diese Einordnung bildet die Definition von CBAM als zertifikatbasierter Mechanismus, der weder eine Steuer noch ein Zoll ist, sondern graue Emissionen an den Preis des EU-Emissionshandelssystems koppelt.

Wie hoch ist der CBAM-Emissionsfaktor für Aluminium?

Der CBAM-Emissionsfaktor für Primäraluminium aus dem Hall-Héroult-Verfahren liegt bei rund 1,5 tCO2 je Tonne direkte Emissionen, während Sekundäraluminium aus recyceltem Schrott nur etwa 0,05 bis 0,1 tCO2 je Tonne verursacht. Die folgende Tabelle stellt beide Produktionsarten mit ihrem Emissionsfaktor, dem zusätzlichen PFC-Anteil und dem jeweiligen Haupttreiber gegenüber.

Produktionsart Direkte CO2-Emissionen (tCO2/t) PFC-Anteil (tCO2e/t) Haupttreiber
Primäraluminium (Hall-Héroult) ca. 1,5 ca. 0,3 bis 1,5 Kohlenstoffintensität des eingesetzten Stroms
Sekundäraluminium (Recycling) ca. 0,05 bis 0,1 vernachlässigbar Energiebedarf für das Einschmelzen

Der Emissionsfaktor von Primäraluminium schwankt selbst innerhalb dieser Kategorie erheblich, weil die Anodentechnologie und der Zustand der Elektrolysezellen die Häufigkeit von Anodeneffekten bestimmen, aus denen die zusätzlichen PFC-Emissionen entstehen.

Warum unterscheiden sich Primär- und Sekundäraluminium so stark?

Primär- und Sekundäraluminium unterscheiden sich so stark, weil Primäraluminium in der Schmelzelektrolyse aus Aluminiumoxid neu erzeugt wird, während Sekundäraluminium bereits vorhandenes Metall lediglich einschmilzt. Die Elektrolyse benötigt für die chemische Reduktion enorme Strommengen, das reine Einschmelzen dagegen nur einen Bruchteil der Energie. Dieser Unterschied erklärt, warum der Emissionsfaktor von Sekundäraluminium um das Fünfzehn- bis Dreißigfache niedriger ausfällt als bei Primäraluminium aus demselben Herkunftsland.

Welche Rolle spielen PFC-Emissionen bei CBAM-Aluminium?

PFC-Emissionen spielen bei CBAM-Aluminium eine eigenständige Rolle, weil sie neben CO2 zusätzlich in die grauen Emissionen einfließen und ein sehr hohes Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) besitzen. Zwei perfluorierte Kohlenwasserstoffe sind dabei relevant:

  • CF4 (Tetrafluormethan): GWP von 6.630, entsteht bei kurzen Unterbrechungen der Stromzufuhr in der Elektrolysezelle.
  • C2F6 (Hexafluorethan): GWP von 11.100, tritt seltener, aber mit noch höherer Klimawirkung je Molekül auf.

Beide Gase entstehen bei sogenannten Anodeneffekten, die auftreten, wenn die Aluminiumoxid-Konzentration im Elektrolysebad zu weit absinkt. Moderne Smelter minimieren diese Effekte durch präzise Prozesssteuerung, während ältere Anlagen in Russland, China und den Golfstaaten noch spürbare PFC-Emissionen aufweisen. Wegen ihres hohen GWP-Werts kann bereits eine geringe PFC-Menge den Gesamtemissionsfaktor einer Lieferung deutlich anheben, selbst wenn die reine CO2-Bilanz der Anlage unauffällig wirkt.

Warum bepreist CBAM bei Aluminium keine indirekten Emissionen?

CBAM bepreist bei Aluminium keine indirekten Emissionen, weil die Verordnung für diesen Sektor ausschließlich die während der Elektrolyse selbst freigesetzten Emissionen als graue Emissionen definiert, unabhängig davon, wie stromintensiv das Verfahren ist. Diese Beschränkung wirkt paradox, denn die Aluminiumelektrolyse benötigt rund 14 bis 16 Megawattstunden Strom je Tonne, deutlich mehr als jeder andere CBAM-Sektor. Der tatsächliche CO2-Fußabdruck einer Tonne Aluminium hängt deshalb stark vom Strommix des Herstellungslands ab, auch wenn dieser Anteil formal nicht Teil der CBAM-Zertifikatspflicht ist.

Wie groß der Unterschied im Strommix ausfällt, zeigt die folgende Übersicht der Kohlenstoffintensität nach Herkunftsregion:

  • Island und Norwegen (Wasserkraft): rund 0,01 tCO2 je Megawattstunde, Gesamtemissionen von etwa 0,1 bis 0,2 tCO2 je Tonne Aluminium.
  • Vereinigte Arabische Emirate und Bahrain (Erdgas): rund 0,5 bis 0,6 tCO2 je Megawattstunde, Gesamtemissionen von etwa 7 bis 9 tCO2 je Tonne Aluminium.
  • China und Indien (kohlelastiges Netz): rund 0,6 bis 0,8 tCO2 je Megawattstunde, Gesamtemissionen von etwa 9 bis 12 tCO2 je Tonne Aluminium.

Diese Zahlen fließen zwar nicht direkt in die CBAM-Zertifikatspflicht ein, prägen aber die länderspezifischen Standardwerte, weil die Kommission bei deren Berechnung auf tatsächliche Produktionsdaten zurückgreift. Ein Einführer mit belastbaren werksspezifischen Daten kann deshalb häufig einen niedrigeren Wert nachweisen als der pauschale Standardwert seines Herkunftslands vorsieht.

Welche KN-Codes gehören zu CBAM-Aluminium?

CBAM-Aluminium umfasst zehn KN-Codes aus Kapitel 76 der Kombinierten Nomenklatur, von Rohaluminium bis zu verarbeiteten Aluminiumwaren. Die folgende Tabelle listet die wichtigsten Codes mit ihrer Warenbezeichnung.

KN-Code Warenbezeichnung
7601 Rohaluminium (7601 10 unlegiert, 7601 20 Legierungen)
7603 Aluminiumpulver und Aluminiumflitter
7604 Stangen, Profile aus Aluminium
7605 Draht aus Aluminium
7606 Bleche, Bänder aus Aluminium (Dicke über 0,2 mm)
7607 Folien aus Aluminium (Dicke bis 0,2 mm)
7608 Rohre aus Aluminium
7609 Rohrformstücke, Verschlussstücke aus Aluminium
7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium
7616 Andere Waren aus Aluminium

Aluminiumschrott unter KN-Code 7602 gehört nicht zu dieser Liste, da es sich um Sekundärmaterial ohne eigenen Herstellungsprozess im Sinne der Verordnung handelt. Eine vollständige Zuordnung aller Codes zu den sechs Sektoren bietet die Übersicht der CBAM-KN-Codes.

Jeder einzelne Aluminium-Code lässt sich zusätzlich mit Berichtspflichten und typischen Vorläuferstoffen abgleichen. Die vertiefende Seite zu den KN-Codes für Aluminium ordnet diese Details je Warengruppe zu und zeigt, welche Vormaterialien für welchen Endcode relevant werden.

Wie berechnet sich der CBAM-Zertifikatspreis für Aluminium?

Der CBAM-Zertifikatspreis für Aluminium ergibt sich aus dem Emissionsfaktor multipliziert mit dem amtlichen Zertifikatspreis und anschließend mit dem für das jeweilige Jahr geltenden CBAM-Faktor. Bei Primäraluminium mit einem Emissionsfaktor von 1,5 tCO2/t und dem amtlichen Referenzpreis des zweiten Quartals 2026 von 75,28 EUR je Tonne CO2e ergeben sich 112,92 EUR je Tonne Bruttokosten. Multipliziert mit dem CBAM-Faktor von 2,5 Prozent für 2026 verbleibt eine tatsächliche Nettokostenbelastung von 2,82 EUR je Tonne Aluminium.

Wie sich dieser Wert bis 2034 entwickelt und welche vier Rechenschritte für die eigene Warenmenge nötig sind, führt die Seite zu den CBAM-Zertifikaten im Detail vor.

Wer mehrere Aluminiumprodukte und Lieferwerke parallel kalkulieren muss, reduziert den Aufwand am ehesten mit dem CBAM-Rechner, der Emissionsfaktor, CBAM-Faktor und aktuellen Zertifikatspreis in einer Eingabemaske verknüpft.

Welche Länder sind bei CBAM-Aluminium besonders exponiert?

Bei CBAM-Aluminium sind vor allem Russland, die Golfstaaten sowie China und Indien besonders exponiert, während Norwegen als Hauptlieferant von Wasserkraftaluminium von der CBAM-Pflicht ausgenommen bleibt. Russland liefert historisch die größte Aluminiummenge in die EU, wird aber zusätzlich durch Sanktionen belastet, die den Handel bereits vor CBAM einschränken. Die Vereinigten Arabischen Emirate und Bahrain betreiben große Smelter mit erdgasbasiertem Strom und tragen dadurch einen mittleren bis hohen Emissionsfaktor. China baut seine Primäraluminiumkapazitäten kontinuierlich aus und liefert Strom überwiegend aus einem kohlelastigen Netz, was die CBAM-Situation in China für Aluminiumexporte zu einem der exponiertesten Länderprofile im gesamten Mechanismus macht.

Ist Aluminium aus Norwegen CBAM-pflichtig?

Nein, Aluminium mit tatsächlichem Ursprung in Norwegen ist von der CBAM-Pflicht ausgenommen, weil Norwegen nach Anhang III Nr. 1 der Verordnung (EU) 2023/956 als EWR-Staat mit angebundenem Emissionshandelssystem gelistet ist. Entscheidend ist dabei ausschließlich der nichtpräferenzielle Ursprung der Ware, nicht der Lieferweg: Norwegisches Wasserkraftaluminium, das lediglich über einen Drittstaat transportiert wird, bleibt ausgenommen, während drittstaatliches Aluminium, das nur minimal in Norwegen weiterverarbeitet wird, keinen norwegischen Ursprung erwirbt und damit CBAM-pflichtig bleibt.

Häufige Fragen zu CBAM-Aluminium

Ist Aluminiumschrott CBAM-pflichtig?

Nein, Aluminiumschrott unter KN-Code 7602 zählt nicht zu den CBAM-Waren, weil dieser Code nicht in Anhang I der Verordnung aufgeführt ist. Schrott dient stattdessen als Ausgangsstoff für emissionsärmeres Sekundäraluminium, dessen fertige Erzeugnisse wiederum unter die regulären Aluminium-Codes aus Kapitel 76 fallen und dort mit dem niedrigen Sekundäraluminium-Emissionsfaktor bewertet werden.

Gilt die 50-Tonnen-Schwelle auch für Aluminium?

Ja, die 50-Tonnen-Schwelle gilt auch für Aluminium, da dieser Sektor zu den vier regulären CBAM-Warengruppen zählt, für die die De-minimis-Schwelle greift. Erst wenn die kumulierte Jahresmenge aller Aluminium-KN-Codes eines Einführers 50 Tonnen Nettomasse übersteigt, entsteht die volle CBAM-Pflicht mit Zulassung, Erklärung und Zertifikatsabgabe. Strom und Wasserstoff bilden hierzu die einzigen Ausnahmen, für die keine Mengenschwelle existiert.

Wie wirkt sich der CBAM-Faktor 2026 auf Aluminium-Importe aus?

Der CBAM-Faktor 2026 senkt die tatsächliche Kostenbelastung von Aluminium-Importen auf 2,5 Prozent des Bruttowerts, sodass Primäraluminium bei 75,28 EUR Zertifikatspreis netto nur 2,82 EUR je Tonne kostet statt der vollen 112,92 EUR. Dieser Anteil steigt schrittweise bis 2034 auf 100 Prozent, weil die kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandel im selben Zeitraum vollständig ausläuft. Aluminiumimporteure sollten diese Kostenentwicklung frühzeitig in ihre Kalkulation einbeziehen und parallel die Berichtspflicht im Rahmen der jährlichen CBAM-Erklärung erfüllen, sobald sie oberhalb der Schwelle importieren.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.