CBAM China: 3,167 tCO2e Standardwert für Stahl und die Herausforderung der Lieferantendaten

CBAM China: Der Stahl-Standardwert liegt bei 3,167 tCO2e je Tonne, über dem BF-BOF-Durchschnitt.

CBAM China betrifft vor allem die Sektoren Stahl, Aluminium und Düngemittel, mit chinesischen Exporten im Wert von schätzungsweise 8 bis 12 Milliarden Euro pro Jahr, die unter die CBAM-pflichtigen Warengruppen der Verordnung (EU) 2023/956 fallen. Für Stahl aus der dominierenden chinesischen Hochofenroute (BF-BOF) setzt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 einen länderspezifischen Standardwert von 3,167 Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne an, deutlich über dem allgemeinen Routendurchschnitt von rund 2,0 tCO2/t. Warum liegt der chinesische Wert so hoch, welche Rolle spielt Chinas eigenes Emissionshandelssystem, und weshalb gelten Lieferantendaten aus China als besonders schwer zu beschaffen? Dieser Beitrag ordnet die CBAM-Standardwerte für chinesischen Stahl und chinesisches Aluminium ein, prüft die Artikel-9-Frage und zeigt, welche praktischen Schritte Importeure jetzt gehen sollten.

Einen vollständigen Überblick über die CBAM-Pflichten, Fristen und Kosten für Importeure aller sechs Sektoren bietet die Startseite dieses Leitfadens, bevor die folgenden Abschnitte ausschließlich auf China eingehen. Die CBAM-Pflichten für Importeure fassen dabei den gesamten Compliance-Zyklus zusammen, von der Zulassung als CBAM-Anmelder bis zur jährlichen CBAM-Erklärung.

Warum zählt China zu den größten Herkunftsländern für CBAM-pflichtige Importe?

China zählt neben der Türkei zu den größten Herkunftsländern CBAM-pflichtiger Importe in die EU, weil beide Länder hohe Exportvolumina in besonders CO2-intensiven Sektoren mit bislang unzureichender CO2-Bepreisung kombinieren. Chinesische Exporte in den Sektoren Stahl, Aluminium und Düngemittel erreichen laut Schätzungen einen jährlichen CBAM-relevanten Wert von 8 bis 12 Milliarden Euro, konzentriert auf die Hochofenroute (BF-BOF) im Stahlbereich und auf Primäraluminium aus kohlebasierter Stromerzeugung. Anders als etwa Norwegen oder die Schweiz besitzt China für keinen dieser beiden Sektoren eine mit dem EU-Emissionshandelssystem vergleichbare CO2-Bepreisung, sodass EU-Importeure die vollen grauen Emissionen chinesischer Vorprodukte über CBAM-Zertifikate abdecken müssen.

Die schiere Marktgröße Chinas relativiert diese Exposition allerdings strukturell: Der überwiegende Teil der chinesischen Stahl- und Aluminiumproduktion bleibt für den heimischen Markt bestimmt, sodass CBAM zwar die EU-gerichteten Exporte verteuert, die Gesamtproduktion Chinas aber nur zu einem kleinen Teil betrifft. Diese Marktdiversifikation unterscheidet China strukturell von Herkunftsländern wie der Türkei, deren Stahlexporte weit stärker auf die EU als Absatzmarkt konzentriert sind.

Welcher CBAM-Standardwert gilt für chinesischen Stahl?

Für Stahl aus chinesischer BF-BOF-Produktion sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 einen länderspezifischen Standardwert von 3,167 Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne vor, rund 58 Prozent über dem allgemeinen Routendurchschnitt von 2,0 tCO2/t, den CBAM-Stahl für die Hochofenroute insgesamt ausweist. Der höhere länderspezifische Wert spiegelt die durchschnittliche Anlagenausstattung chinesischer Hochöfen wider, die im Vergleich zu europäischen oder japanischen Anlagen im Schnitt älter und energieintensiver arbeiten. Bei einem amtlichen Zertifikatspreis von 75,28 EUR je Tonne CO2e im zweiten Quartal 2026 ergeben sich daraus Bruttokosten von 238,41 EUR je Tonne chinesischen BF-BOF-Stahls, gegenüber 150,56 EUR je Tonne beim allgemeinen Routendurchschnitt.

Die folgende Tabelle stellt beide Bezugsgrößen mit Brutto- und Nettokosten gegenüber, jeweils berechnet mit dem CBAM-Faktor von 2,5 Prozent für 2026.

Bezugsgröße Emissionswert (tCO2e/t) Bruttokosten @ 75,28 EUR Nettokosten 2026 (× 2,5 %)
Chinesischer Standardwert (BF-BOF, IR 2025/2621) 3,167 238,41 EUR/t 5,96 EUR/t
Allgemeiner BF-BOF-Routendurchschnitt 2,0 150,56 EUR/t 3,76 EUR/t
Differenz 1,167 87,85 EUR/t 2,20 EUR/t

Die Nettodifferenz von 2,20 EUR je Tonne wirkt 2026 wegen des niedrigen CBAM-Faktors noch moderat, wächst aber mit sinkender kostenloser Zuteilung im EU-Emissionshandelssystem bis 2034 auf ein Vielfaches an. Importeure mit Zugang zu verifizierten Werksdaten aus einem einzelnen chinesischen Lieferwerk können diese Differenz bereits heute vermeiden, sofern die tatsächlichen Emissionen unter dem länderspezifischen Standardwert liegen. Wie sich Standardwerte für alle Herkunftsländer und Vorläuferstoffe im Detail berechnen und welche Aufschläge dabei jeweils gelten, erklärt der vertiefende Beitrag zu den CBAM-Standardwerten.

Wie hoch ist der CBAM-Standardwert für chinesisches Aluminium?

Der CBAM-Standardwert für chinesisches Primäraluminium liegt im gleichen Bereich wie der globale Durchschnitt von rund 1,5 Tonnen CO2 je Tonne direkte Emissionen aus der Schmelzelektrolyse, kann aber durch einen erhöhten PFC-Anteil zusätzlich steigen. Ältere chinesische Schmelzhütten weisen laut den Grundlagen zu CBAM-Aluminium häufiger Anodeneffekte auf als moderne Anlagen, wodurch zusätzliche perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) mit sehr hohem Treibhauspotenzial in die grauen Emissionen einfließen. Die indirekten Emissionen aus dem kohlelastigen chinesischen Stromnetz, die bei rund 9 bis 12 Tonnen CO2 je Tonne Aluminium liegen, fließen dagegen nicht in die CBAM-Berechnung ein, weil die Verordnung bei Aluminium ausschließlich direkte Prozessemissionen bepreist.

Diese Beschränkung auf direkte Emissionen mindert die CBAM-Kostenlast chinesischer Aluminiumexporte spürbar gegenüber ihrem tatsächlichen CO2-Fußabdruck, solange die EU-Kommission die Bepreisung nicht auf indirekte Emissionen ausweitet. Für Importeure bedeutet das: Der maßgebliche Kostenfaktor bei chinesischem Aluminium bleibt die Anodentechnologie des Lieferwerks, nicht dessen Strommix.

Qualifiziert Chinas Emissionshandelssystem für eine Anrechnung nach Artikel 9?

Chinas nationales Emissionshandelssystem (CN-ETS) qualifiziert 2026 für keinen Abzug nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/956, weil es seit seinem Start 2021 ausschließlich die Stromerzeugung abdeckt und weder Stahl noch Aluminium einbezieht. Ein Artikel-9-Abzug setzt voraus, dass im Ursprungsland ein CO2-Preis für genau die Anlage gilt, deren graue Emissionen ein EU-Importeur geltend macht. Da CBAM-relevanter chinesischer Stahl und chinesisches Aluminium keinem eigenen CO2-Preis unterliegen, entfällt diese Möglichkeit vollständig.

EU-Importeure müssen deshalb die vollen grauen Emissionen chinesischer Vorprodukte über CBAM-Zertifikate zum Preis des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) abdecken, ohne jede Entlastung durch im Ursprungsland gezahlte CO2-Kosten. Sollte China seinen Emissionshandel künftig auf Stahl und Aluminium ausweiten, würde eine mögliche Anrechnung frühestens ab dem Zeitpunkt einer förmlichen Anerkennung durch die EU-Kommission wirken, nicht rückwirkend für bereits erfolgte Importe.

Warum sind Lieferantendaten aus China eine besondere Herausforderung für Importeure?

Lieferantendaten aus China gelten deshalb als besondere Herausforderung, weil viele chinesische Werke, insbesondere kleinere und mittlere Zulieferer, noch keine belastbaren Systeme zur anlagenspezifischen Emissionsmessung betreiben und Produktionsdaten häufig als vertraulich behandeln. Ohne verifizierte Werksdaten bleibt Importeuren nur der teurere Weg über die länderspezifischen Standardwerte, deren Aufschlag von 10 Prozent im Jahr 2026 auf 20 Prozent 2027 und 30 Prozent ab 2028 steigt und den finanziellen Druck zur Beschaffung tatsächlicher Daten Jahr für Jahr verschärft.

Vier Faktoren erschweren die Datenbeschaffung aus China besonders:

  • Sprachbarriere und unterschiedliche Berichtsformate zwischen chinesischen Werksunterlagen und den von der EU verlangten Emissionsberichten
  • Zurückhaltung bei der Weitergabe von Produktionsdaten, die Werke teils als Geschäftsgeheimnis betrachten
  • Fehlende Monitoring-Systeme auf Anlagenebene, vor allem bei kleineren Zulieferern ohne eigene Umweltabteilung
  • Verifizierungslücke bis 2026, da sich akkreditierte Prüfer erst ab dem 01.09.2026 im CBAM-Register registrieren können

Spezialisierte CBAM-Software reduziert diesen Aufwand spürbar: Entsprechende CBAM-Software automatisiert standardisierte Lieferantenabfragen, führt Plausibilitätsprüfungen der gemeldeten Werte durch und verwaltet die Kommunikation mit mehreren chinesischen Werken parallel.

Was sollten deutsche und österreichische Importeure jetzt tun?

Vier Schritte reduzieren die CBAM-Kostenlast chinesischer Stahl- und Aluminiumimporte konkret und sollten in dieser Reihenfolge angegangen werden:

  1. Fordern Sie werksspezifische Emissionsdaten direkt bei chinesischen Lieferanten an, bevor der teurere länderspezifische Standardwert zur Anwendung kommt.
  2. Beauftragen Sie einen akkreditierten Prüfer, sobald die Registrierung ab dem 01.09.2026 möglich ist, um die gemeldeten Werksdaten für die CBAM-Erklärung 2027 verifizieren zu lassen.
  3. Prüfen Sie die Produktionsroute jedes Lieferwerks, da Elektrostahl aus Schrott einen deutlich niedrigeren Emissionsfaktor als die dominierende chinesische Hochofenroute aufweist.
  4. Kalkulieren Sie mit dem chinesischen Standardwert als Obergrenze, solange keine verifizierten Daten vorliegen, und vergleichen Sie diese Kalkulation regelmäßig mit den übrigen CBAM-Ländern im eigenen Lieferantenportfolio.

Diese Reihenfolge gilt unabhängig davon, ob der Importeur in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, da Standardwerte und CBAM-Faktor EU-weit identisch angewendet werden.

Häufige Fragen zu CBAM China

Ist China das größte CBAM-Herkunftsland?

Nein, China zählt zusammen mit der Türkei zu den größten CBAM-Herkunftsländern, ist aber nicht allein das größte. Die Türkei liefert mit rund 6 Millionen Tonnen jährlich die größte einzelne Stahlmenge aller CBAM-Herkunftsländer, während China sein Exportvolumen von 8 bis 12 Milliarden Euro über die drei Sektoren Stahl, Aluminium und Düngemittel verteilt. Beide Länder eint das Fehlen einer für Artikel 9 anrechenbaren CO2-Bepreisung in ihren wichtigsten CBAM-Sektoren.

Warum gibt es für chinesische Importe keine Anrechnung nach Artikel 9?

Es gibt keine Anrechnung nach Artikel 9, weil Chinas nationales Emissionshandelssystem seit seinem Start 2021 ausschließlich die Stromerzeugung abdeckt und weder den Stahl- noch den Aluminiumsektor einbezieht. Ohne einen im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO2-Preis für die betroffene Anlage entfällt die gesetzliche Grundlage für einen Abzug vollständig, unabhängig vom Umfang der übrigen chinesischen Klimapolitik.

Wie hoch ist der CBAM-Standardwert für chinesisches Aluminium?

Der CBAM-Standardwert für chinesisches Primäraluminium liegt bei rund 1,5 Tonnen CO2 je Tonne direkte Emissionen, zuzüglich eines möglicherweise erhöhten PFC-Anteils durch häufigere Anodeneffekte in älteren Anlagen. Die weitaus höheren indirekten Emissionen aus dem kohlebasierten chinesischen Stromnetz bleiben dabei unbepreist, da CBAM bei Aluminium ausschließlich direkte Prozessemissionen erfasst.

Können Importeure tatsächliche Emissionsdaten chinesischer Lieferanten statt Standardwerten nutzen?

Ja, Importeure können tatsächliche Emissionsdaten chinesischer Lieferanten anstelle der Standardwerte nutzen, sofern ein ab dem 01.09.2026 akkreditierter Prüfer diese Daten verifiziert. Da der chinesische Standardwert für BF-BOF-Stahl mit 3,167 tCO2e/t deutlich über dem allgemeinen Routendurchschnitt liegt, lohnt sich diese Verifizierung finanziell bereits ab moderaten Exportmengen, besonders sobald der Aufschlag auf Standardwerte ab 2027 von 10 auf 20 Prozent steigt.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.