CBAM-Zement bepreist mit 0,83 Tonnen CO2e je Tonne Portlandzement sowohl direkte als auch indirekte Emissionen, eine doppelte Bepreisung, die sich Zement unter den sechs CBAM-Sektoren nur mit Düngemitteln teilt, weil die Kalksteinkalzinierung bei der Klinkerherstellung eine chemisch unvermeidbare Prozessemission freisetzt. Warum bepreist CBAM bei Zement zusätzlich zu den direkten Emissionen auch den Stromverbrauch, und was bedeutet der Klinkeranteil für die tatsächliche Kostenbelastung eines Importeurs im Jahr 2026? Dieser Beitrag ordnet die betroffenen KN-Codes aus Kapitel 25 ein, erklärt die Berechnung der grauen Emissionen aus Klinkeranteil, direkten und indirekten Emissionen, rechnet die Kostenentwicklung bis 2034 durch und zeigt, welche Herkunftsländer für EU-Importeure am stärksten ins Gewicht fallen. Einen vollständigen Überblick zu CBAM-Pflichten, Fristen und Kosten für alle sechs Warengruppen liefert die Startseite dieses Leitfadens, bevor die folgenden Abschnitte in die Zementspezifika führen.
Was ist CBAM-Zement und welche KN-Codes sind betroffen?
CBAM-Zement umfasst Zementklinker, Portlandzement und weitere hydraulische Zemente, die unter die KN-Codes des Kapitels 25 in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 fallen. Der Unterschied zwischen Klinker und fertigem Zement bestimmt dabei direkt die Höhe der grauen Emissionen: Klinker ist das bei hoher Temperatur gebrannte Zwischenprodukt und trägt die höchsten Emissionen je Tonne, während gemahlener Portlandzement durch Zumischung von Gips und teilweise Hüttensand oder Flugasche einen niedrigeren Klinkeranteil und damit geringere graue Emissionen aufweisen kann.
Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten CBAM-Zement-Codes ihrem jeweiligen Emissionsprofil zu, bevor die Kalzinierungschemie im nächsten Abschnitt erklärt wird.
| KN-Code | Produkt | Emissionsprofil |
|---|---|---|
| 2523 10 00 | Zementklinker | rund 0,83 bis 0,87 tCO2/t (höchster Wert, vollständig kalzinierungsbedingt) |
| 2523 21 00 | Weißer Portlandzement | rund 0,81 bis 0,83 tCO2/t |
| 2523 29 00 | Sonstiger Portlandzement (CEM I bis V) | rund 0,40 bis 0,83 tCO2/t, abhängig vom Klinkeranteil |
| 2523 30 00 | Tonerdezement | abweichende Kalzinierungschemie, variabler Wert |
| 2523 90 00 | Sonstige hydraulische Zemente | rund 0,40 bis 0,65 tCO2/t (niedriger Klinkeranteil) |
Eine vollständige Auflistung aller Zement-KN-Codes mit achtstelliger Unterposition liefert die Seite zu den Zement-KN-Codes, die jeden Code seinem Emissionsprofil zuordnet.
Warum sind die Prozessemissionen von Zement chemisch unvermeidbar?
Die Prozessemissionen von Zement sind chemisch unvermeidbar, weil die Reaktion Kalziumcarbonat zu Kalziumoxid plus CO2 bei der Klinkerherstellung fest vorgegeben ist und sich durch keine Energieeffizienzmaßnahme umgehen lässt. Drei Emissionsquellen bestimmen den CO2-Fußabdruck von Zementklinker, wie die folgende Liste zeigt.
- Kalksteinkalzinierung bei 1.400 bis 1.500 Grad Celsius Ofentemperatur, verantwortlich für rund 60 Prozent der Emissionen
- Brennstoffverbrennung im Drehrohrofen, verantwortlich für rund 35 Prozent
- Stromverbrauch bei Mahlung und Förderung, verantwortlich für die restlichen rund 5 Prozent
Nur zwei Maßnahmen senken die Prozessemissionen wirksam: die teilweise Substitution von Klinker durch Hüttensand oder Flugasche, oder die Abscheidung des CO2 direkt am Ofenauslass. Selbst ein Zementwerk mit vollständig erneuerbarer Stromversorgung setzt bei der Kalzinierung weiterhin rund 0,50 Tonnen CO2 je Tonne Klinker frei, weil diese Emission aus dem Rohstoff selbst und nicht aus dem Energieeinsatz stammt.
Wie werden die grauen Emissionen von Zement berechnet?
Die grauen Emissionen von CBAM-Zement setzen sich aus direkten Emissionen der Klinkerproduktion und indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch zusammen, und Zement ist neben Düngemitteln der einzige CBAM-Sektor, bei dem beide Emissionsarten gleichzeitig bepreist werden. Diese doppelte Bepreisung unterscheidet Zement von Stahl und Aluminium, wo CBAM ausschließlich direkte Emissionen erfasst: Da europäische Zementhersteller für ihren Stromverbrauch keinen Ausgleich über das EU-EHS erhalten, würde eine Beschränkung auf direkte Emissionen bei Importen einen unfairen Vorteil gegenüber der heimischen Produktion schaffen.
Drei Angaben bilden die Grundlage jeder Zement-Emissionserklärung, bevor ein akkreditierter Prüfer sie bestätigt.
- Klinkeranteil im gelieferten Zement, ausgedrückt als Massenanteil
- Spezifische direkte Emissionen der Klinkerproduktion in tCO2 je Tonne Klinker
- Spezifische indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch, berechnet über den länderspezifischen Netzemissionsfaktor
Wie sich direkte und indirekte graue Emissionen exakt berechnen lassen, erklärt die Seite zu CBAM-Emissionen berechnen für alle betroffenen Sektoren im Detail. Liegen keine verifizierten Herstellerdaten vor, greift ersatzweise ein länderspezifischer Standardwert, dessen Aufschlag Importeure zur Beschaffung tatsächlicher Lieferdaten anreizt.
Wie hoch sind die CBAM-Kosten für Zement 2026 und bis 2034?
Die CBAM-Kosten für Zementimporteure liegen 2026 bei rund 1,56 EUR je Tonne Portlandzement netto, weil der CBAM-Faktor von 2,5 Prozent den Bruttowert von 62,48 EUR (0,83 tCO2e/t multipliziert mit dem amtlichen Zertifikatspreis von 75,28 EUR im zweiten Quartal 2026) noch stark reduziert. Die folgende Tabelle hält den Bruttowert konstant und zeigt allein die Wirkung des steigenden CBAM-Faktors auf die Nettokosten von Portlandzement bis zum vollständigen Auslaufen der kostenlosen Zuteilung im Jahr 2034.
| Jahr | CBAM-Faktor | Bruttokosten (0,83 tCO2e/t @ 75,28 EUR) | Nettokosten |
|---|---|---|---|
| 2026 | 2,5 % | 62,48 EUR/t | 1,56 EUR/t |
| 2027 | 5 % | 62,48 EUR/t | 3,12 EUR/t |
| 2028 | 10 % | 62,48 EUR/t | 6,25 EUR/t |
| 2029 | 22,5 % | 62,48 EUR/t | 14,06 EUR/t |
| 2030 | 48,5 % | 62,48 EUR/t | 30,30 EUR/t |
| 2034 | 100 % | 62,48 EUR/t | 62,48 EUR/t |
Der steilste Kostensprung liegt zwischen 2029 und 2030, wenn sich der CBAM-Faktor von 22,5 auf 48,5 Prozent mehr als verdoppelt. Eine vollständige Aufschlüsselung der CBAM-Kosten 2026 für alle sechs Sektoren mit demselben Berechnungsschema liefert der Kostenüberblick dieses Leitfadens.
Welche Länder exportieren CBAM-Zement in die EU?
Die Türkei und Ägypten zählen zu den größten Herkunftsländern für CBAM-Zement in der EU, gefolgt von Vietnam, Marokko und China als weiteren relevanten Lieferländern. Ägyptischer Zement weist wegen des hohen Kohleanteils im Brennstoffmix vieler Werke tendenziell hohe Standardwerte auf, während türkische Zementexporte durch die geografische Nähe und etablierte Handelsbeziehungen zur EU besonders stark ins Gewicht fallen.
Ist CBAM-Zement aus der Türkei besonders stark betroffen?
CBAM-Zement aus der Türkei ist besonders stark betroffen, weil das Land über kein von der EU-Kommission anerkanntes CO2-Bepreisungssystem verfügt und Importeure deshalb keinen Abzug nach Artikel 9 der Verordnung geltend machen können. Türkische Hersteller haben deshalb einen starken finanziellen Anreiz, tatsächliche Werksdaten verifizieren zu lassen, statt den teureren länderspezifischen Standardwert zu akzeptieren, der ohne Nachweis tatsächlicher Emissionsdaten zur Anwendung kommt. Eine ausführliche Einordnung liefert die Seite zur CBAM-Situation in der Türkei mit allen betroffenen Sektoren des Landes.
Wie unterscheidet sich Zement von anderen CBAM-Waren wie Stahl?
Zement unterscheidet sich von anderen CBAM-Waren wie Stahl vor allem durch die zusätzliche Bepreisung indirekter Emissionen und durch die chemisch fixierten Prozessemissionen der Kalzinierung, die keine Produktionsroute vollständig vermeiden kann. Bei Stahl bepreist CBAM ausschließlich direkte Emissionen, sodass der hohe Stromverbrauch der Elektrolichtbogenroute außerhalb der CBAM-Berechnung bleibt.
Innerhalb der sechs CBAM-Warengruppen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, teilt sich Zement diese doppelte Emissionsbepreisung nur mit Düngemitteln, wo die Stickstoffdünger-Herstellung ebenfalls erhebliche indirekte Stromemissionen verursacht. Einen Vergleich aller sechs Warengruppen mit ihren jeweiligen Emissionsfaktoren bietet die Übersichtsseite zu den CBAM-Waren, bevor einzelne Sektoren im Detail vertieft werden.
Häufige Fragen zu CBAM-Zement
Was unterscheidet Klinker von Portlandzement bei CBAM?
Klinker unterscheidet sich von Portlandzement bei CBAM durch den vollständigen Kalzinierungsanteil: Klinker enthält sämtliche Prozessemissionen des Brennvorgangs, während gemahlener Portlandzement durch Zumischung von Gips und teils weiteren Zumahlstoffen einen niedrigeren spezifischen Emissionswert je Tonne aufweisen kann. Ein Importeur, der bereits gebrannten Klinker einführt und diesen erst in der EU zu Zement vermahlt, deklariert dennoch die vollständigen grauen Emissionen des importierten Klinkers, unabhängig vom späteren Mahlprozess innerhalb der EU.
Gilt die De-minimis-Schwelle auch für Zement?
Ja, die De-minimis-Schwelle gilt auch für Zement: Importeure, deren kumulierte Jahresmenge aller CBAM-Waren eines Herkunftslands unter 50 Tonnen bleibt, sind von der Zertifikatspflicht befreit. Wie sich diese De-minimis-Schwelle berechnet und welche rund 90 Prozent der Importeure sie in der Praxis begünstigt, erklärt die vertiefende Seite zur Schwelle.
Sind Mischzemente mit niedrigerem Klinkeranteil günstiger?
Ja, Mischzemente mit niedrigerem Klinkeranteil verursachen niedrigere CBAM-Kosten, weil sich die grauen Emissionen proportional zum Klinkeranteil im Endprodukt berechnen. Ein Hüttensandzement (CEM III/B) mit nur 20 Prozent Klinkeranteil erreicht graue Emissionen von rund 0,17 bis 0,19 tCO2/t, gegenüber 0,81 bis 0,83 tCO2/t bei reinem CEM I. Der Importeur muss den Klinkeranteil dabei durch verifizierte Werksdaten oder den geltenden Standardwert für die Klinkerproduktion belegen.
Muss ich für Zementimporte eine eigene CBAM-Erklärung abgeben?
Nein, eine gesonderte CBAM-Erklärung für Zement existiert nicht: Zementimporte fließen in dieselbe jährliche CBAM-Erklärung ein wie alle übrigen CBAM-Waren desselben zugelassenen CBAM-Anmelders. Fristen und Inhalte dieser jährlichen CBAM-Erklärung, die erstmals zum 30.09.2027 für das Kalenderjahr 2026 fällig wird, erklärt die Seite zur Berichtspflicht im Detail.