CBAM-Zement-Zolltarifnummern umfassen fünf KN-Codes der Position 2523 aus Kapitel 25 der Kombinierten Nomenklatur, von Zementklinker (2523 10 00) mit dem höchsten Emissionsfaktor von rund 0,83 bis 0,87 tCO2 je Tonne bis zu emissionsärmeren hydraulischen Zementen unter 2523 90 00. Wie unterscheidet sich die Zolltarifnummer für rohen Klinker von jener für fertigen Portlandzement, und welcher zusätzliche Code betrifft nur die Vorleistung Ton? Dieser Beitrag ordnet jeden CBAM-Zement-Code seinem Emissionsprofil zu, erklärt die chemische Ursache des hohen Klinkerwerts, grenzt Kapitel 68 (Betonwaren) klar ab und zeigt in klaren Schritten, wie Importeure die richtige Zolltarifnummer für ihre Zementsendung ermitteln. Einen Überblick zu CBAM-Pflichten, Fristen und Kosten für alle sechs Warengruppen liefert die Startseite dieses Leitfadens als Ausgangspunkt.
Welche KN-Codes der Position 2523 fallen unter CBAM-Zement?
CBAM-Zement erfasst fünf KN-Codes der Position 2523 in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956, wobei die Kombinierte Nomenklatur (KN) als achtstelliges EU-Warenklassifizierungssystem die Grundlage jeder Zolltarifnummer bildet. Klinker trägt dabei durchgängig den höchsten Wert, während der Klinkeranteil bei fertigem Zement über die tatsächliche Emissionshöhe entscheidet.
Die folgende Tabelle ordnet jede CBAM-Zement-Zolltarifnummer der Position 2523 ihrem Emissionsprofil zu, bevor die Kalzinierungschemie im nächsten Abschnitt erklärt wird.
| KN-Code | Produkt | Emissionsprofil |
|---|---|---|
| 2523 10 00 | Zementklinker | rund 0,83 bis 0,87 tCO2/t (höchster Wert im Sektor) |
| 2523 21 00 | Weißer Portlandzement | rund 0,81 tCO2/t (Klinkeranteil 95 bis 100 Prozent) |
| 2523 29 00 | Sonstiger Portlandzement (CEM I bis V) | rund 0,40 bis 0,83 tCO2/t, abhängig vom Klinkeranteil |
| 2523 30 00 | Tonerdezement | variabler Wert, abweichende Kalzinierungschemie |
| 2523 90 00 | Sonstige hydraulische Zemente (Hüttensand-, Trasszement) | rund 0,40 bis 0,65 tCO2/t (niedriger Klinkeranteil) |
Zusätzlich zu diesen fünf Zement-Zolltarifnummern listet Anhang I den Code 2507 00 80 für kalzinierte Kaolinerde als Vorläuferstoff. Diese Vorleistung trägt selbst keinen eigenen Emissionsfaktor, ihre grauen Emissionen fließen jedoch in die Berechnung des daraus hergestellten Zements ein.
Warum trägt der KN-Code 2523 10 00 für Zementklinker den höchsten Emissionsfaktor?
Der KN-Code 2523 10 00 für Zementklinker führt die Liste der CBAM-Zement-Zolltarifnummern mit dem höchsten Emissionswert an, weil die Kalksteinkalzinierung bei der Klinkerbrennung eine chemisch unvermeidbare Prozessemission freisetzt, die keine Effizienzsteigerung im Ofenbetrieb ausgleichen kann. Drei Quellen bestimmen den CO2-Ausstoß je Tonne Klinker, wie die folgende Liste zeigt.
- Kalksteinkalzinierung bei rund 1.450 Grad Celsius Ofentemperatur, verantwortlich für etwa 60 Prozent der Klinkeremissionen
- Brennstoffverbrennung im Drehrohrofen, verantwortlich für etwa 35 Prozent
- Stromverbrauch bei Mahlung und Förderung, verantwortlich für die restlichen rund 5 Prozent
CBAM bepreist bei Klinker ausschließlich die direkten Emissionen aus Kalzinierung und Brennstoff, während fertiger Zement zusätzlich den Stromverbrauch der Mahlung einbezieht. Die vollständige Berechnungsmethodik für CBAM-Zement mit Klinkeranteil und indirekten Emissionen erklärt die übergeordnete Sektorseite im Detail.
Wie unterscheiden sich die Portlandzement-Zolltarifnummern 2523 21 00 und 2523 29 00?
Die Portlandzement-Zolltarifnummern 2523 21 00 für weißen und 2523 29 00 für sonstigen Portlandzement unterscheiden sich vor allem durch den Reinheitsgrad des verwendeten Kalksteins und decken gemeinsam den größten Teil der EU-Zementimporte ab. Vier Angaben bestimmen dabei die praktische Einordnung dieser beiden Codes.
- Weißer Portlandzement (2523 21 00) nutzt reineren Kalkstein mit geringerem Eisen- und Mangananteil und erreicht dadurch einen Klinkeranteil von 95 bis 100 Prozent.
- Sonstiger Portlandzement (2523 29 00) umfasst die Zementarten CEM I bis CEM V, wobei der exakte Klinkeranteil die tatsächliche Emissionshöhe bestimmt.
- Beide Zolltarifnummern unterliegen sowohl den direkten Emissionen aus Ofenbetrieb und Kalzinierung als auch den indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch.
- Fehlen verifizierte Werksdaten, greift ein länderspezifischer Standardwert, dessen Aufschlag von 10 Prozent im Jahr 2026 über 20 Prozent im Jahr 2027 auf 30 Prozent ab 2028 steigt.
Der Klinkeranteil bestimmt bei beiden Codes die tatsächliche Emissionshöhe: Ein Importeur ohne verifizierte Lieferantenangabe zahlt automatisch den höheren länderspezifischen Standardwert, unabhängig davon, ob die tatsächliche Werksemission darunter liegt.
Welche Zolltarifnummern fallen nicht unter CBAM-Zement?
Fertige Betonwaren aus Kapitel 68 der Kombinierten Nomenklatur fallen nicht unter CBAM-Zement, weil Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 die Warenliste strikt auf die fünf Codes der Position 2523 sowie den Vorläufercode 2507 00 80 begrenzt. Zwei Sonderfragen klären, wo die CBAM-Zement-Zolltarifnummern konkret enden.
Zählt Kapitel 68 (Betonwaren) zu CBAM-Zement?
Nein, Kapitel 68 zählt nicht zu den CBAM-Zement-Zolltarifnummern. Betonfertigteile, Faserzementplatten und andere zementhaltige Bauprodukte sind nachgelagerte Erzeugnisse außerhalb von Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956. CBAM erfasst ausschließlich das Vorprodukt Zement selbst, nicht die daraus gefertigten Bauteile.
Ist eine Erweiterung auf Betonwaren und andere Downstream-Produkte geplant?
Nein, für Betonwaren und andere zementhaltige Downstream-Produkte ist derzeit keine Ausweitung geplant. Der Kommissionsvorschlag COM(2025)989 sieht ab Januar 2028 lediglich eine Erweiterung auf rund 180 nachgelagerte Produkte aus Stahl und Aluminium vor, etwa Schrauben, Rohre, Fahrzeugteile und Haushaltsgeräte. Zement und Betonwaren sind darin nicht enthalten, sodass Kapitel 68 vollständig außerhalb des CBAM-Anwendungsbereichs bleibt. Details zur geplanten Ausweitung liefert die Seite zur CBAM-Downstream-Erweiterung.
Wie finden Sie den richtigen KN-Code für Ihren Zementimport?
Den richtigen KN-Code für einen Zementimport ermitteln Importeure in fünf Schritten anhand von Handelsrechnung, technischem Datenblatt und Klinkeranteil des Lieferanten. Die folgende Liste führt durch die vollständige Klassifizierung.
- Bestimmen Sie die sechsstellige HS-Position anhand von Handelsrechnung und Datenblatt: 2507 für Ton, 2523 für Zemente.
- Erweitern Sie die Position auf die achtstellige KN-Unterposition, etwa 2523 10 00 für Klinker oder 2523 29 00 für sonstigen Portlandzement.
- Prüfen Sie, ob das Produkt in Kapitel 68 fällt, etwa als Betonfertigteil, denn solche Waren bleiben außerhalb der CBAM-Zement-Zolltarifnummern.
- Fordern Sie den Klinkeranteil beim Hersteller an, da dieser die grauen Emissionen direkt bestimmt.
- Summieren Sie die Jahresmenge je Herkunftsland, um zu prüfen, ob die 50-Tonnen-Schwelle überschritten wird und eine Zulassung als CBAM-Anmelder erforderlich ist.
Nach der Klassifizierung prüfen Importeure zusätzlich, ob die addierte Jahresmenge über alle Zolltarifnummern hinweg die Zulassungspflicht auslöst. Für die tagesaktuelle Prüfung einzelner Produktbeschreibungen gegen Anhang I steht der KN-Code-Check als kostenloses Werkzeug zur Verfügung.
Häufige Fragen zu CBAM-Zement-Zolltarifnummern
Ist Zementklinker (2523 10 00) immer CBAM-pflichtig?
Ja, Zementklinker unter dem KN-Code 2523 10 00 ist grundsätzlich immer CBAM-pflichtig, sobald er aus einem Drittland in die EU eingeführt wird, das nicht in Anhang III der Verordnung (EU) 2023/956 als befreit gelistet ist. Kein bedeutendes Zement-Exportland verfügt derzeit über einen Befreiungsstatus nach Anhang III, sodass praktisch jede Klinkerlieferung aus der Türkei, Ägypten oder Algerien der Zertifikatspflicht unterliegt.
Ist der Standardwert für Zement immer teurer als die tatsächliche Emission?
Nein, aber in den meisten Fällen liegt der Standardwert über der tatsächlichen Werksemission, weil er einen Aufschlag von 10 Prozent im Jahr 2026, 20 Prozent im Jahr 2027 und 30 Prozent ab 2028 einrechnet. Für türkischen Portlandzement beträgt der Standardwert rund 1,58 tCO2e/t gegenüber einer tatsächlichen Werksemission von rund 0,88 tCO2/t, ein deutlicher Anreiz zur Verifizierung tatsächlicher Lieferantendaten.
Gilt die De-minimis-Schwelle für einzelne Zement-Zolltarifnummern getrennt?
Nein, die De-minimis-Schwelle gilt nicht für einzelne Zolltarifnummern getrennt, sondern kumuliert über alle CBAM-Waren eines Herkunftslands. Erst wenn die addierte Jahresmenge aus sämtlichen Codes, einschließlich Klinker, Portlandzement und sonstigen hydraulischen Zementen, 50 Tonnen je Herkunftsland überschreitet, entsteht die Zertifikatspflicht.
Muss ich für jede Zement-Zolltarifnummer eine separate CBAM-Erklärung abgeben?
Nein, eine separate CBAM-Erklärung je Zolltarifnummer ist nicht erforderlich. Alle Zement-KN-Codes eines zugelassenen CBAM-Anmelders fließen in dieselbe jährliche Erklärung ein, die erstmals zum 30.09.2027 für das Kalenderjahr 2026 fällig wird. Fristen und Inhalte dieser CBAM-Erklärung erklärt die Seite zur Berichtspflicht im Detail.