CBAM Türkei: 6 bis 8 Milliarden Euro Exportrisiko ohne eigene CO2-Bepreisung

CBAM Türkei: 6 bis 8 Mrd.

CBAM Türkei bezeichnet die höchste Exportbetroffenheit aller Herkunftsländer unter der Verordnung (EU) 2023/956: Die Türkei liefert schätzungsweise 6 bis 8 Milliarden Euro CBAM-relevante Waren pro Jahr in die EU, davon allein rund 6 Millionen Tonnen Stahl, und verfügt bis heute über keine landesweite CO2-Bepreisung, die eine Anrechnung nach Artikel 9 ermöglichen würde. Warum trifft ausgerechnet die Türkei diese Kombination aus hohem Exportvolumen und fehlender CO2-Bepreisung besonders hart, und was bedeutet das konkret für deutsche Unternehmen, die Stahl, Zement oder Aluminium aus der Türkei beziehen? Dieser Länderbeitrag ordnet die wichtigsten CBAM-Sektoren der Türkei ein, erklärt den Stand des türkischen Emissionshandelssystems und zeigt, welche Schritte deutsche Importeure jetzt einleiten sollten.

Warum ist die Türkei das am stärksten CBAM-exponierte Herkunftsland?

Die Türkei ist das am stärksten CBAM-exponierte Herkunftsland, weil sie ein außergewöhnlich hohes Exportvolumen in genau den Sektoren mit den höchsten Emissionsfaktoren mit einer fehlenden landesweiten CO2-Bepreisung kombiniert. Zum Vergleich: Indien exportiert mit geschätzt 3 bis 5 Milliarden Euro CBAM-relevanter Waren pro Jahr deutlich weniger als die Türkei, verfügt aber immerhin über ein Pilotprogramm für ein eigenes Emissionshandelssystem (Carbon Credit Trading Scheme). Das türkische Klimagesetz Nr. 7552, das am 09.07.2025 in Kraft trat, schafft die rechtliche Grundlage für ein türkisches Emissionshandelssystem, doch dessen Pilotphase begann 2026 mit vollständiger kostenloser Zuteilung und damit ohne einen tatsächlich gezahlten CO2-Preis.

Zusätzlich verschärft die geografische Abhängigkeit der Türkei von der EU das Risiko: Für türkische Zement- und Stahlhersteller existiert kein vergleichbarer Absatzmarkt in derselben Nähe und zu denselben Preisen, sodass ein Ausweichen auf Drittmärkte kurzfristig kaum möglich ist. Einen vollständigen Überblick über CBAM-Pflichten, Fristen und Kosten für Importeure aller sechs Sektoren liefert die Startseite dieses Leitfadens, bevor die folgenden Abschnitte tiefer in die türkischen CBAM-Sektoren und ihre Kostenwirkung führen.

Welche CBAM-Sektoren prägen die türkischen Exporte in die EU?

Drei CBAM-Sektoren prägen die türkischen Exporte in die EU in relevantem Umfang: Stahl, Zement und Aluminium, wobei Stahl das mit Abstand größte Volumen stellt. Die folgende Tabelle vergleicht die drei Sektoren anhand ihres Emissionsfaktors und der daraus resultierenden Bruttokosten beim aktuellen amtlichen Zertifikatspreis von 75,28 EUR je Tonne CO2e (zweites Quartal 2026, veröffentlicht am 06.07.2026).

Sektor Hauptprodukt/Route Emissionsfaktor (tCO2/t) Bruttokosten @ 75,28 EUR CO2-Bepreisung Türkei
Stahl Mix aus BF-BOF und EAF ca. 1,2 (Exportdurchschnitt) ca. 90,34 EUR/t keine
Zement Portlandzement/Klinker ca. 0,88 (tatsächlich) ca. 66,25 EUR/t keine
Aluminium Primäraluminium ca. 1,5 (direkt) ca. 112,92 EUR/t keine

Diese drei Sektoren unterscheiden sich deutlich in ihrer jeweiligen Risikoausprägung:

  • Stahl liefert das größte Volumen und profitiert vom vergleichsweise geringen Emissionsfaktor der türkischen Elektrostahlrouten.
  • Zement trägt das höchste Standardwertrisiko, weil die Lücke zwischen tatsächlichen und ersatzweise angewendeten Emissionswerten hier am größten ausfällt.
  • Aluminium bleibt mengenmäßig kleiner, folgt aber demselben strukturellen Problem einer fehlenden CO2-Bepreisung im Ursprungsland.

Stahl: größter EU-Lieferant ohne CO2-Bepreisung

Die Türkei liefert mit rund 6 Millionen Tonnen jährlich mehr CBAM-pflichtigen Stahl in die EU als jedes andere Herkunftsland und bleibt dabei ohne jede eigene CO2-Bepreisung für diesen Sektor. Die türkische Stahlproduktion nutzt einen Mix aus Hochofenroute (BF-BOF, rund 2,0 tCO2/t) und Elektrolichtbogenroute aus Schrott (EAF, rund 0,5 tCO2/t), wobei die EAF-Route in der Türkei traditionell stark verbreitet ist und den Exportdurchschnitt auf schätzungsweise 1,2 tCO2/t drückt. Wie sich diese Emissionsfaktoren im Detail nach Produktionsroute unterscheiden und welche KN-Codes betroffen sind, erklärt der Beitrag zu CBAM-Stahl mit einer vollständigen Aufschlüsselung für Importeure.

Zement: die größte Standardwert-Lücke im CBAM-System

Türkische Zementhersteller tragen unter allen CBAM-Herkunftsländern das höchste Standardwertrisiko, weil die Lücke zwischen tatsächlicher und ersatzweise angewendeter Emissionsintensität hier besonders groß ausfällt. Die tatsächliche Emissionsintensität türkischer Klinkeröfen liegt bei schätzungsweise 0,88 tCO2/t. Da für die Türkei kein eigener länderspezifischer Standardwert festgelegt wurde, greift nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 der höhere Standardwert für sonstige Drittländer von rund 1,584 tCO2e/t, fast doppelt so hoch. Die Türkei deckt zudem schätzungsweise 35 bis 39 Prozent des gesamten EU-Zementimports ab, sodass diese Standardwertlücke ein strukturelles Marktzugangsrisiko für den gesamten Sektor darstellt, nicht nur eine einzelne Kostenposition. Wie sich Klinkeranteil, direkte und indirekte Emissionen bei Zement konkret berechnen lassen, zeigt der Beitrag zu CBAM-Zement im Detail.

Aluminium: kleineres Volumen, gleiches Bepreisungsproblem

Türkisches Aluminium erreicht ein deutlich kleineres Exportvolumen als Stahl oder Zement, unterliegt aber demselben strukturellen Problem einer fehlenden CO2-Bepreisung im Ursprungsland. Primäraluminium verursacht direkte Emissionen von rund 1,5 tCO2/t, wobei zusätzlich PFC-Emissionen aus dem Elektrolyseprozess einfließen können. Details zu Emissionsfaktoren, PFC-Behandlung und KN-Codes für diesen Sektor liefert der Beitrag zu CBAM-Aluminium.

Wie weit ist das türkische Emissionshandelssystem entwickelt?

Das türkische Emissionshandelssystem befindet sich seit 2026 in einer Pilotphase mit vollständiger kostenloser Zuteilung, sodass türkische Hersteller aktuell keinen effektiven CO2-Preis zahlen. Die rechtliche Grundlage schuf das Klimagesetz Nr. 7552, das am 09.07.2025 in Kraft trat. Dieses System gilt als direkte Reaktion der Türkei auf den wachsenden Kostendruck durch CBAM, doch der Zeitpunkt, zu dem ein tatsächlich anrechenbarer CO2-Preis entstehen könnte, bleibt Stand Juli 2026 offen.

Warum reicht die Pilotphase nicht für eine Anrechnung nach Artikel 9 aus?

Die Pilotphase des türkischen Emissionshandelssystems reicht nicht für eine Anrechnung nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/956 aus, weil dieser Artikel einen im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO2-Preis voraussetzt und die vollständige kostenlose Zuteilung der Pilotphase genau diesen effektiven Preis auf nahezu null reduziert. Solange türkische Hersteller keine spürbare CO2-Zahlung leisten, bleibt der volle Bruttowert der grauen Emissionen bei der EU-Importeurseite hängen, ohne jeden Abzug. Wo tatsächliche Werksdaten fehlen, greifen ersatzweise die länderspezifischen CBAM-Standardwerte, deren Aufschläge gegenüber echten Emissionswerten Jahr für Jahr steigen und damit den finanziellen Anreiz für verifizierte Lieferantendaten zusätzlich verstärken.

Was bedeutet die türkische CBAM-Exposition für die Kosten deutscher Importeure?

Die türkische CBAM-Exposition bedeutet für deutsche Importeure, dass sie den vollen Bruttowert der grauen Emissionen türkischer Waren über CBAM-Zertifikate abdecken müssen, weil keine Anrechnung nach Artikel 9 zur Verfügung steht. Anders als bei Ländern mit teilweise anrechenbarer CO2-Bepreisung entfällt bei türkischen Importen jede Reduktion des Zertifikatsbedarfs durch einen im Ursprungsland gezahlten Preis. Wie sich diese Bruttokosten über die kommenden Jahre konkret entwickeln und ab wann der CBAM-Faktor spürbar steigt, rechnet der Beitrag zu den CBAM-Kosten mit vollständigen Beispielen bis 2034 durch.

Vier Schritte helfen deutschen Importeuren türkischer Waren, ihre CBAM-Position aktiv zu steuern:

  1. Tatsächliche Emissionsdaten anfordern. Fragen Sie bei türkischen Lieferwerken aktiv nach verifizierten Werksdaten, da diese insbesondere bei Zement deutlich unter dem Standardwert liegen können.
  2. Warenursprung sorgfältig prüfen. Klären Sie bei mehrstufigen Lieferketten, ob Vormaterial aus Drittländern in der Türkei lediglich verarbeitet wurde, da einfache Bearbeitung keinen neuen CBAM-relevanten Ursprung begründet.
  3. CBAM-Kosten in die Beschaffungsplanung einpreisen. Berücksichtigen Sie schon 2026 die steigende Kostenkurve, da der CBAM-Faktor von 2,5 Prozent bis 2034 schrittweise auf 100 Prozent wächst.
  4. Berichtspflicht und Zulassung vorbereiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen als zugelassener CBAM-Anmelder registriert ist und die jährliche CBAM-Berichtspflicht fristgerecht zum 30.09.2027 für das Berichtsjahr 2026 erfüllen kann.

Befreit die EU-Türkei-Zollunion türkische Importe von CBAM?

Nein, die EU-Türkei-Zollunion befreit türkische Importe nicht von CBAM, und eine formale Entscheidung, die diese Position ändert, liegt bislang nicht vor. Die Türkei argumentiert bilateral, CBAM widerspreche dem freien Warenverkehr aus dem Zollunionsabkommen von 1995, hat jedoch kein WTO-Verfahren eingeleitet, sondern setzt auf diplomatische Kanäle. Die EU-Position lautet, CBAM sei eine Umweltmaßnahme und keine Handelsmaßnahme, die an die grauen Emissionen einer Ware anknüpft, nicht an ihren Ursprung, und gelte damit gleichermaßen für alle Drittländer ohne qualifizierende CO2-Bepreisung. Für deutsche Importeure türkischer Waren gelten die CBAM-Pflichten deshalb unverändert seit dem 01.01.2026, unabhängig vom Ausgang dieses bilateralen Streits.

Wie unterscheidet sich die Türkei von anderen CBAM-Ländern wie China und Deutschland?

Die Türkei unterscheidet sich von China vor allem durch das Ausmaß der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom EU-Markt: Chinas nationales Emissionshandelssystem deckt zwar bislang ebenfalls nicht den Stahlsektor ab, doch der riesige chinesische Binnenmarkt federt den Exportdruck deutlich stärker ab als bei der Türkei. Eine vollständige Einordnung der chinesischen CBAM-Exposition liefert der Länderbeitrag zu CBAM in China.

Auf der Importeursseite steht Deutschland als größter EU-Absatzmarkt für türkischen Stahl und türkisches Aluminium in einer strukturell anderen Rolle: Als EU-Mitgliedstaat vollzieht Deutschland CBAM über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt vollständig administrativ, während die Türkei als Herkunftsland lediglich Warenlieferant ohne eigene CBAM-Behörde bleibt. Welche Zuständigkeiten, Fristen und Portale für deutsche Importeure konkret gelten, beschreibt der Länderbeitrag zu CBAM in Deutschland im Detail.

Häufige Fragen zu CBAM und der Türkei

Hat die Türkei eine anrechenbare CO2-Bepreisung für CBAM?

Nein, die Türkei hat aktuell keine anrechenbare CO2-Bepreisung für CBAM. Das seit 2026 laufende Pilotprogramm des türkischen Emissionshandelssystems, rechtlich begründet durch das am 09.07.2025 in Kraft getretene Klimagesetz Nr. 7552, arbeitet mit vollständiger kostenloser Zuteilung, sodass kein effektiv gezahlter CO2-Preis im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/956 entsteht.

Ist die Türkei durch die EU-Türkei-Zollunion von CBAM ausgenommen?

Nein, die Türkei ist durch die EU-Türkei-Zollunion nicht von CBAM ausgenommen. Die Zollunion regelt den freien Warenverkehr für Industriegüter, schafft jedoch keine Ausnahme von einer Maßnahme, die auf dem CO2-Gehalt einer Ware beruht statt auf ihrem Ursprung. Ein formales WTO-Verfahren hat die Türkei bislang nicht eingeleitet.

Wie wirkt sich die Türkei-Exposition auf die CBAM-Kosten deutscher Importeure aus?

Die Türkei-Exposition wirkt sich so aus, dass deutsche Importeure türkischer Waren den vollen Bruttowert der grauen Emissionen über CBAM-Zertifikate abdecken müssen, ohne jede Reduktion durch einen im Ursprungsland gezahlten CO2-Preis. Dieser Effekt betrifft besonders Zementimporte, bei denen die Standardwertlücke zwischen tatsächlicher und ersatzweiser Emissionsintensität am größten ausfällt.

Ab wann könnte die Türkei eine Anrechnung nach Artikel 9 erhalten?

Ein konkreter Zeitpunkt für eine Anrechnung nach Artikel 9 lässt sich Stand Juli 2026 nicht benennen. Eine Anrechnung setzt voraus, dass das türkische Emissionshandelssystem über die aktuelle Pilotphase mit voller kostenloser Zuteilung hinausgeht und türkische Hersteller einen tatsächlich effektiven CO2-Preis zahlen, den die Europäische Kommission als qualifizierend einstuft.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.