Norwegen ist das erste Land außerhalb der EU, das ein eigenes CBAM-Gesetz verabschiedet hat: Der Storting nahm die "CBAM-loven" am 12. Juni 2026 an, das norwegische Staatsratskollegium sanktionierte sie am 19. Juni 2026 als LOV-2026-06-19-52. Das Gesetz übernimmt die Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung unmittelbar in norwegisches Recht, mit dem 1. Januar 2027 als angepeiltem Datum des Inkrafttretens. Was bedeutet das konkret für Importeure in Norwegen und für Exporteure aus Deutschland und Österreich? Dieser Leitfaden ordnet den Gesetzgebungsprozess, die zuständigen Behörden, den Zulassungsweg und die Folgen für den EWR-Handel in acht Abschnitten ein.
Was ist das norwegische CBAM-Gesetz?
Das norwegische CBAM-Gesetz trägt den offiziellen Titel "Lov om justering av karbonpris ved import av varer til EØS" (CBAM-loven) und übernimmt die EU-CBAM-Verordnung durch Inkorporation, statt ein eigenständiges norwegisches Grenzausgleichssystem zu entwerfen. Die Regierung legte den Gesetzentwurf als Prop. 60 LS (2025-2026) am 27. März 2026 dem Storting vor; die Verabschiedung folgte am 12. Juni 2026, die königliche Sanktion im Staatsratskollegium am 19. Juni 2026 mit der Fundstelle LOV-2026-06-19-52.
Das Gesetz erfüllt drei Funktionen: Es inkorporiert die Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083 in norwegisches Recht, es erteilt die Zustimmung zu den noch ausstehenden Beschlüssen des EWR-Gemeinsamen Ausschusses, die CBAM formal in das EWR-Abkommen einbetten, und es regelt die Finanzierung des norwegischen Anteils an der gemeinsam mit der EU-Kommission genutzten CBAM-IT-Infrastruktur.
Weil Norwegen die Verordnung selbst übernimmt statt eine eigene Regelung zu entwerfen, sind die sechs erfassten Sektoren, die KN-Codes aus Anhang I, die Emissionsmethodik und der zertifikatsbasierte Kostenmechanismus identisch mit dem EU-CBAM, das bereits innerhalb der Zollunion gilt. Unterschiedlich sind ausschließlich die Zuständigkeit und der Anwendungsauslöser: Das norwegische CBAM erfasst Warenbewegungen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach Norwegen, nicht Einfuhren in die EU-Zollunion.
Warum baut Norwegen ein eigenes CBAM auf?
Norwegen benötigt ein eigenes CBAM, weil es über das EWR-Abkommen am EU-Emissionshandel teilnimmt, gleichzeitig aber außerhalb der EU-Zollunion steht, und genau diese Konstellation eine Lücke öffnet, die die EU-Verordnung allein nicht schließen kann. Norwegen, Island und Liechtenstein nehmen über das EWR-Abkommen unmittelbar am EU-EHS teil, sodass norwegische Industrieanlagen bereits denselben CO2-Preis zahlen wie Anlagen innerhalb der EU. Diese Verknüpfung ist der Grund, warum Norwegen in Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/956 als Ursprungsland ausgenommen ist: Waren mit norwegischem Ursprung tragen an der EU-Grenze keine CBAM-Pflicht, weil das norwegische CO2-Preisniveau dem der EU bereits entspricht.
Ohne ein eigenes Spiegelsystem hätte dieselbe Verknüpfung eine einseitige Lücke geschaffen. Waren von außerhalb des EWR könnten CO2-preisfrei nach Norwegen gelangen und anschließend über die im EWR-Abkommen verankerte Warenverkehrsfreiheit ungehindert in den EU-Binnenmarkt weiterwandern, ohne je eine EU-Zollgrenze zu passieren, an der eine CBAM-Pflicht greift. Das norwegische Gesetz schließt diese Lücke, indem es dieselbe Zertifikatspflicht auf Einfuhren aus Drittländern nach Norwegen anwendet, die die EU bereits auf Drittlandseinfuhren in die Zollunion anwendet.
Für norwegische Exporteure in die EU ändert diese Begründung nichts. Waren mit Ursprung in Norwegen bleiben von der EU-CBAM-Pflicht ausgenommen, genau wie zuvor. Die neue Pflicht betrifft ausschließlich Einfuhren nach Norwegen, nicht Ausfuhren aus Norwegen.
Zeitplan: Die wichtigsten Daten des norwegischen CBAM
Sieben Termine bestimmen den bisherigen und geplanten Fahrplan des norwegischen CBAM; die folgende Tabelle ordnet bestätigte Ereignisse von noch ausstehenden Zielterminen ab.
| Meilenstein | Datum | Status |
|---|---|---|
| Gesetzentwurf im Storting eingebracht (Prop. 60 LS 2025-2026) | 27.03.2026 | Bestätigt |
| Verabschiedung durch den Storting | 12.06.2026 | Bestätigt |
| Königliche Sanktion im Staatsratskollegium (LOV-2026-06-19-52) | 19.06.2026 | Bestätigt |
| Öffnung des Zulassungsfensters für CBAM-Anmelder | Herbst 2026 | Zielangabe laut Skatteetaten |
| Angepeiltes Inkrafttreten | 01.01.2027 | Zielangabe, abhängig von EWR-Einbettung |
| Erstes vollständiges Anwendungsjahr | 2027 | Zielangabe |
| Erste CBAM-Erklärung für das Einfuhrjahr 2027 | 30.09.2028 | Projiziert, nach dem Muster der EU-Fristenlogik |
Zwei Bedingungen stehen hinter dem Zieldatum 1. Januar 2027. Die geänderte CBAM-Verordnung muss noch förmlich über einen Beschluss des EWR-Gemeinsamen Ausschusses in das EWR-Abkommen eingebettet werden, und das isländische Althing muss seine eigene Zustimmung zu dieser Einbettung abschließen, weil der Beschluss alle drei EWR-EFTA-Staaten gemeinsam betrifft, auch wenn jeder Staat die Pflicht über eigenes nationales Recht umsetzt. Beide Schritte waren im Juli 2026 noch nicht abgeschlossen. Das norwegische Gesetz selbst ist verabschiedet und sanktioniert; offen bleibt allein die Ebene des EWR-Abkommens, nicht der Storting.
Wer ist in Norwegen für CBAM zuständig?
Drei norwegische Behörden teilen sich die Zuständigkeit für CBAM und übernehmen damit gemeinsam die Aufgaben, die innerhalb eines einzelnen EU-Mitgliedstaats üblicherweise eine einzige zuständige Behörde wahrnimmt. Miljødirektoratet (die norwegische Umweltbehörde) koordiniert die Gesamtumsetzung, Skatteetaten (die norwegische Steuerverwaltung) erteilt die Zulassung als CBAM-Anmelder und erhebt Sanktionsgebühren, und Tolletaten (der norwegische Zoll) regelt die Registrierung von Einfuhren und kontrolliert die Einhaltung an der Grenze.
- Miljødirektoratet koordiniert die norwegische CBAM-Umsetzung über alle drei Behörden hinweg und ist erster Ansprechpartner für regulatorische Grundsatzfragen.
- Skatteetaten ist die Zulassungsbehörde für Importeure von CBAM-Waren nach Norwegen; Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen erfasster Waren pro Jahr einführen, benötigen vor der Einfuhr den Status als zugelassener Anmelder.
- Tolletaten verwaltet die Einfuhrregistrierung und führt Grenzkontrollen sowie Durchsetzungsmaßnahmen durch, vergleichbar mit der Rolle des Zolls neben den nationalen Behörden in EU-Mitgliedstaaten.
Diese Drei-Behörden-Aufteilung unterscheidet sich vom Ein-Behörden-Modell innerhalb der EU. In Deutschland bündelt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Zulassung, Registerzugang und Sanktionierung in einer einzigen Stelle; Norwegen verteilt dieselben Funktionen auf eine Umwelt-, eine Steuer- und eine Zollbehörde, weil die bestehende norwegische Verwaltungsstruktur Klima-, Steuer- und Zollaufgaben bereits getrennten Behörden zuweist.
Wie läuft die Zulassung für norwegische CBAM-Anmelder?
Norwegische Importeure beantragen die CBAM-Zulassung über dasselbe EU-CBAM-Portal, das auch Importeure in EU-Mitgliedstaaten nutzen; Skatteetaten bearbeitet die Anträge auf norwegischer Seite. Das folgt unmittelbar daraus, dass Norwegen die EU-Verordnung übernimmt, statt eine eigene IT-Infrastruktur aufzubauen: Anträge laufen zentral über das System der Kommission und werden anschließend an die zuständige nationale Behörde weitergeleitet, unabhängig davon, ob diese in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen sitzt.
Skatteetaten geht davon aus, dass das Zulassungsfenster voraussichtlich im Herbst 2026 öffnet, was norwegischen Importeuren nur einen schmalen zeitlichen Vorlauf vor dem angepeilten Starttermin am 1. Januar 2027 lässt. Miljødirektoratet, Skatteetaten und Tolletaten führten am 27. Mai 2026 gemeinsam ein Webinar für Importeure durch, um den bevorstehenden Prozess zu erläutern.
Die folgende Liste nennt die praktischen Schritte für norwegische Importeure, die sich auf die CBAM-Zulassung vorbereiten.
- Prüfen Sie Ihre Betroffenheit anhand der 50-Tonnen-Schwelle für Jahreseinfuhren der sechs CBAM-Sektoren (Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) aus Ländern außerhalb des EWR.
- Sammeln Sie dieselben Nachweise, die auch ein EU-Anmelder benötigt: Unternehmensregistrierung, steuerliche Identifikation, finanzielle Leistungsfähigkeit sowie eine Beschreibung der CBAM-Waren, KN-Codes und Lieferantenanlagen.
- Beobachten Sie Skatteetaten und das EU-CBAM-Portal auf die Öffnung des Zulassungsfensters, da der enge zeitliche Abstand zum Starttermin wenig Spielraum für unvollständige Anträge lässt.
- Klären Sie mit Lieferanten außerhalb des EWR frühzeitig die Bereitstellung von Emissionsdaten; Lieferanten, die bereits EU-Kunden mit Daten nach der CBAM-Methodik versorgen, können dieselben Daten in der Regel auch für norwegische Kunden verwenden.
Was bedeutet das norwegische CBAM für deutsche und österreichische Exporteure?
Für Waren mit EU-Ursprung ändert sich beim Export nach Norwegen nichts, weil das norwegische CBAM ausschließlich Einfuhren von außerhalb des EWR erfasst. Eine Lieferung aus Deutschland oder Österreich nach Norwegen überquert eine EWR-interne Grenze, keine Außengrenze, und löst deshalb keine norwegische CBAM-Pflicht aus. Exporteure aus Deutschland und Österreich, die Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff an norwegische Kunden liefern, sehen sich durch dieses Gesetz keiner neuen Nachweispflicht gegenüber.
Relevant wird das norwegische CBAM stattdessen für zwei enger begrenzte Gruppen von DACH-Unternehmen:
- Unternehmen mit eigener norwegischer Niederlassung oder Tochtergesellschaft, die selbst Drittlandswaren (etwa Stahl aus der Türkei oder Aluminium aus dem Nahen Osten) nach Norwegen einführen, benötigen dafür oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle die Zulassung bei Skatteetaten, genau wie ein Importeur in der EU eine Zulassung bei der DEHSt oder dem Zollamt Österreich benötigt.
- Konzerne mit paralleler Lieferkette in die EU und nach Norwegen profitieren davon, dass norwegische Kunden auf dieselben Emissionsdaten zurückgreifen können, die bereits für EU-Kunden nach der CBAM-Methodik erhoben werden, weil beide Systeme dieselbe Verordnung referenzieren.
Für den EWR-Handel insgesamt verringert das norwegische Gesetz das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung über Norwegen als Umgehungsroute und hält damit den EWR-Binnenmarkt in seiner CO2-Bepreisung konsistent, ein Effekt, der mittelbar auch deutschen und österreichischen Herstellern zugutekommt, die mit norwegischen Anbietern um Drittlandsware konkurrieren.
Bleibt die Ausnahme für Waren mit norwegischem Ursprung an der EU-Grenze bestehen?
Ja, die Ausnahme für Waren mit norwegischem Ursprung bleibt an der EU-Grenze vollständig bestehen, weil das norwegische CBAM-Gesetz die Einordnung in Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/956 nicht berührt. Norwegen steht dort weiterhin neben Island, Liechtenstein und der Schweiz als Ursprungsland, dessen Waren beim Import in die EU keine CBAM-Zertifikate auslösen. Wie diese Ursprungsausnahme im Detail funktioniert, welche nichtpräferenziellen Ursprungsregeln gelten und welche Grenzfälle trotz EWR-Bezug CBAM-pflichtig bleiben, erläutert der Leitfaden CBAM Schweiz ausführlich am Beispiel des strukturell identischen Falls.
Die neue norwegische Regelung und die bestehende EU-Ursprungsausnahme laufen damit in entgegengesetzte Richtungen, ohne sich zu widersprechen: Die EU-Ausnahme betrifft norwegische Waren, die in die EU exportiert werden, während das norwegische Gesetz Drittlandswaren betrifft, die nach Norwegen importiert werden.
Wie unterscheidet sich das norwegische CBAM vom EU-CBAM und vom britischen CBAM?
Das norwegische CBAM übernimmt den EU-Mechanismus vollständig, während das britische CBAM ein eigenständiges, steuerbasiertes System ist; die folgende Tabelle stellt beide Systeme dem EU-CBAM gegenüber.
| Merkmal | EU-CBAM | Norwegen-CBAM | UK-CBAM |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2023/956 in geänderter Fassung | dieselbe EU-Verordnung, inkorporiert über LOV-2026-06-19-52 | eigenständiges britisches Primär- und Sekundärrecht |
| Mechanismus | Zertifikatspflicht | Zertifikatspflicht (identisch) | direkte Steuer |
| Zuständige Behörde | 27 nationale Behörden plus GD TAXUD | Miljødirektoratet, Skatteetaten, Tolletaten | HMRC |
| Antragsweg | EU-CBAM-Register (Portal) | dasselbe EU-CBAM-Portal, bearbeitet durch Skatteetaten | HMRC Government Gateway |
| Preisreferenz | EU-EHS-Auktionspreis | EU-EHS-Auktionspreis (identisch) | UK-EHS-Auktionspreis |
| Sektoren | 6 Sektoren, inklusive Strom | dieselben 6 Sektoren | 6 Sektoren, inklusive Keramik, ohne Strom |
| Ziel- bzw. tatsächlicher Start | 1.1.2026 (definitive Phase) | 1.1.2027 (Zielangabe) | 1.1.2027 |
Diese Unterscheidung ist für die Einordnung als "erstes CBAM außerhalb der EU" entscheidend. Das UK-CBAM ist ein eigenständiger Mechanismus, der mit dem EU-System nur das klimapolitische Ziel teilt. Norwegen übernimmt dagegen denselben Mechanismus, ausgedehnt auf ein weiteres Rechtssystem, weshalb Norwegen und nicht das Vereinigte Königreich als erstes Land außerhalb der EU ein CBAM betreibt, das unmittelbar auf der Verordnung (EU) 2023/956 selbst beruht.
Häufige Fragen zu CBAM in Norwegen
Ist das norwegische CBAM-Gesetz schon in Kraft?
Noch nicht, Stand Juli 2026. Der Storting verabschiedete das Gesetz am 12. Juni 2026, die Sanktion im Staatsratskollegium erfolgte am 19. Juni 2026 als LOV-2026-06-19-52, doch die Regierung nennt den 1. Januar 2027 als Zieldatum für das Inkrafttreten. Dieses Datum hängt weiterhin von einem Beschluss des EWR-Gemeinsamen Ausschusses zur Einbettung der geänderten CBAM-Verordnung in das EWR-Abkommen sowie von der abschließenden Zustimmung des isländischen Althing ab, beides war im Juli 2026 noch nicht abgeschlossen.
Betrifft das norwegische CBAM Exporte aus Norwegen in die EU?
Nein. Norwegen bleibt in Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/956 neben Island, Liechtenstein und der Schweiz gelistet, sodass Waren mit norwegischem Ursprung beim Export in die EU weiterhin keine CBAM-Pflicht auslösen. Das neue Gesetz betrifft Einfuhren nach Norwegen aus Ländern außerhalb des EWR, nicht Ausfuhren aus Norwegen.
Wer bearbeitet CBAM-Zulassungsanträge in Norwegen?
Skatteetaten, die norwegische Steuerverwaltung, ist die Zulassungsbehörde für CBAM-Anmelder, die Waren nach Norwegen einführen. Anträge laufen über das EU-CBAM-Portal der Europäischen Kommission, dasselbe System, das auch Importeure in EU-Mitgliedstaaten nutzen, und werden anschließend von Skatteetaten bearbeitet. Tolletaten übernimmt die Einfuhrregistrierung und die Grenzkontrolle, Miljødirektoratet koordiniert die Gesamtumsetzung.
Wann können norwegische Importeure die CBAM-Zulassung beantragen?
Skatteetaten geht davon aus, dass das Zulassungsfenster voraussichtlich im Herbst 2026 öffnet, vor dem angepeilten Starttermin am 1. Januar 2027. Ein genaues Öffnungsdatum war im Juli 2026 noch nicht bestätigt; Importeure sollten die CBAM-Hinweise von Skatteetaten direkt beobachten, um das bestätigte Zeitfenster nicht zu verpassen.