UK-CBAM ab 2027: Großbritanniens steuerbasierter CO2-Grenzausgleich im Vergleich zum EU-CBAM

Der UK-CBAM startet am 1.

Der UK-CBAM (UK Carbon Border Adjustment Mechanism) startet am 1. Januar 2027 als direkte Steuer auf die grauen Emissionen importierter Waren aus 6 Sektoren und unterscheidet sich damit grundlegend von der Funktionsweise des EU-CBAM. Während der EU-CBAM seit dem 1. Januar 2026 in der Regelphase als zertifikatbasiertes CO2-Grenzausgleichssystem gilt und ab dem 1. Februar 2027 den Verkauf von CBAM-Zertifikaten vorsieht, erhebt die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) beim UK-CBAM eine Abgabe direkt beim Grenzübertritt nach Großbritannien. Für deutsche Exporteure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln und Wasserstoff nach Großbritannien sowie für deutsche Importeure britischer Waren entstehen dadurch zwei parallele, strukturell unterschiedliche Pflichtensysteme.

Dieser Beitrag vergleicht die Funktionsweise, den Anwendungsbereich und die Fristen des UK-CBAM mit dem EU-CBAM und ordnet ein, welche Schritte deutsche Unternehmen im Handel mit Großbritannien jetzt einplanen sollten.

Was ist der UK-CBAM?

Der UK-CBAM ist eine direkte Steuer auf die grauen Emissionen von Importwaren, die HMRC beim Grenzübertritt nach Großbritannien erhebt und deren Höhe sich am Preis des UK Emissions Trading Scheme (UK-ETS) orientiert. Der Mechanismus verfolgt dasselbe Ziel wie der EU-CBAM: die Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) zu verhindern, also die Abwanderung emissionsintensiver Produktion in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung.

Was CBAM als Grenzausgleichsmechanismus grundsätzlich bedeutet und wie die EU-Variante im Detail funktioniert, erklärt der Grundlagenbeitrag Was ist CBAM. Anders als der EU-CBAM, der gemäß der Verordnung (EU) 2023/956 kein Zoll und keine Steuer ist, sondern ein zertifikatbasierter Mechanismus, handelt es sich beim UK-CBAM ausdrücklich um eine steuerliche Abgabe, die über die bestehende britische Zoll- und Steuerinfrastruktur eingezogen wird.

Grundlage des UK-CBAM ist ein Gesetzespaket, das nach einer Konsultation der britischen Regierung zwischen 2023 und 2024 über den Finance Act sowie ergänzende Sekundärgesetzgebung verabschiedet wurde. HMRC verwaltet den UK-CBAM als Steuerangelegenheit: Streitfälle laufen über das britische Steuertribunal und nicht, wie beim EU-CBAM, über zoll- oder umweltrechtliche Verfahren einer nationalen Behörde.

Welche 6 Sektoren deckt der UK-CBAM ab?

Der UK-CBAM erfasst zum Start 6 Sektoren: Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Keramik. Fünf dieser Sektoren decken sich mit dem EU-CBAM, der gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff umfasst. Der auffälligste Unterschied betrifft genau zwei Sektoren: Keramik (Fliesen, Sanitärkeramik, feuerfeste Produkte) ist ausschließlich beim UK-CBAM erfasst, während Strom ausschließlich beim EU-CBAM einbezogen ist.

Die folgende Tabelle zeigt die 6 UK-CBAM-Sektoren und ihre Überschneidung mit dem EU-CBAM:

Sektor Emissionsumfang Wichtigste Treibhausgase Auch im EU-CBAM erfasst?
Stahl Direkte Emissionen CO2 Ja
Aluminium Direkte Emissionen CO2, PFC Ja
Zement Direkte und indirekte Emissionen CO2 Ja
Düngemittel Direkte und indirekte Emissionen CO2, N2O Ja
Wasserstoff Direkte Emissionen CO2 Ja
Keramik Direkte Emissionen CO2 Nein, nur UK-CBAM

Für deutsche Keramikhersteller mit Exportgeschäft nach Großbritannien entsteht dadurch eine Pflicht, die im EU-Recht kein Gegenstück hat. Deutsche Stromlieferanten hingegen spielen beim UK-CBAM keine Rolle, weil Strom dort nicht erfasst ist, obwohl er zu den 6 EU-CBAM-Sektoren zählt.

EU-CBAM vs. UK-CBAM: Die wichtigsten Unterschiede im Vergleich

Der EU-CBAM und der UK-CBAM unterscheiden sich in mindestens 8 zentralen Punkten, angefangen beim Mechanismustyp bis zum Starttermin. Die folgende Tabelle vergleicht beide Systeme entlang dieser Kriterien:

Merkmal EU-CBAM UK-CBAM
Mechanismustyp Zertifikatbasierte Abgabe Direkte Steuer (HMRC)
Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083 Finance Act und britische Sekundärgesetzgebung
Zuständige Behörde 27 nationale Behörden (in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt) plus EU-Kommission HM Revenue & Customs (HMRC)
Preisreferenz Auktionspreis des EU-EHS Auktionspreis des UK-ETS
Sektorabdeckung 6 Sektoren inklusive Strom, ohne Keramik 6 Sektoren inklusive Keramik, ohne Strom
Registrierung Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder Registrierung als "UK CBAM liable person" bei HMRC
Quartalspflicht Mindestens 50 Prozent der kumulierten Emissionen je Quartal als Zertifikate zu halten Keine Quartalshalteverpflichtung
Starttermin Regelphase seit 1. Januar 2026, Zertifikatverkauf ab 1. Februar 2027 1. Januar 2027

Welche CBAM-Verordnung liegt dem EU-CBAM zugrunde?

Der EU-CBAM stützt sich auf die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, die durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083 wesentlich vereinfacht wurde, unter anderem durch die Absenkung der Quartalshalteverpflichtung von 80 auf 50 Prozent der kumulierten grauen Emissionen. Der UK-CBAM kennt keine vergleichbare Quartalspflicht, da HMRC die Steuer laufend über die bestehende Zoll- und Steuermeldung erhebt statt über ein separates Zertifikatekonto.

Auch die Sanktionslogik unterscheidet sich: Der EU-CBAM sieht für zugelassene Anmelder feste CBAM-Sanktionen von 100 EUR pro Tonne CO2e vor, die sich bei unautorisierten Einfuhren auf das Drei- bis Fünffache erhöhen. Verstöße gegen den UK-CBAM werden dagegen als Steuervergehen nach britischem Recht durch HMRC geahndet, mit eigenen Fristen und Nachweispflichten, die von den EU-Regeln unabhängig sind.

Was bedeutet der UK-CBAM für deutsche Exporteure?

Der UK-CBAM verpflichtet zunächst den britischen Importeur zur Steuerzahlung, betrifft deutsche Exporteure aus den 6 UK-CBAM-Sektoren aber unmittelbar über die Datenlieferung und die Vertragsgestaltung. Ohne belastbare Emissionsdaten aus Deutschland muss der britische Abnehmer auf konservativ kalkulierte HMRC-Standardwerte zurückgreifen, was die Steuerlast auf der britischen Seite erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Lieferanten schwächt.

Vier praktische Schritte sollten Sie als deutscher Exporteur aus den betroffenen Sektoren jetzt einplanen:

  1. Bereiten Sie verifizierte Emissionsdaten je Produktionsanlage auf und stellen Sie sie dem britischen Abnehmer in einem für HMRC nutzbaren Format bereit.
  2. Klären Sie, welche Partei formal als "UK CBAM liable person" bei HMRC registriert ist: der britische Käufer, eine eigene UK-Niederlassung oder ein von Großbritannien aus tätiger Vertreter.
  3. Ergänzen Sie Liefer- und Incoterms-Verträge um Klauseln zur Kostentragung der UK-CBAM-Steuer, insbesondere bei DDP-Lieferungen (verzollt und versteuert geliefert).
  4. Behalten Sie Ihre eigenen EU-CBAM-Pflichten parallel im Blick, wenn dieselben Vorprodukte auch in die EU exportiert werden, da beide Systeme unabhängig voneinander laufen.

Wie registrieren sich deutsche Exporteure beim UK-CBAM im Vergleich zur EU?

Deutsche Exporteure registrieren sich beim UK-CBAM nicht selbst, weil die Registrierungspflicht formal beim britischen Importeur liegt, ähnlich wie die CBAM-Registrierung auf EU-Seite den EU-Importeur und nicht den nicht-EU-Exporteur zur Zulassung als CBAM-Anmelder verpflichtet. In der EU erfolgt diese Zulassung über das Zoll-Portal und mündet nach positiver Entscheidung in eine CBAM-Kontonummer, die bei jeder Zollanmeldung anzugeben ist. Beim UK-CBAM übernimmt HMRC die Prüfung direkt im Rahmen der bestehenden Steuer- und Zollmeldung, ohne ein gesondertes Zertifikatekonto zu führen.

Was bedeutet der UK-CBAM für deutsche Importeure aus Großbritannien?

Für deutsche Importeure ändert der UK-CBAM zunächst nichts an ihren eigenen EU-CBAM-Pflichten, weil Großbritannien anders als die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein nicht in Anhang III der Verordnung (EU) 2023/956 gelistet ist. Waren mit britischem Ursprung nach den nicht-präferenziellen EU-Ursprungsregeln bleiben deshalb beim Import in die EU vollständig CBAM-pflichtig, unabhängig davon, ob in Großbritannien bereits eine UK-CBAM-Steuer angefallen ist.

Vier Punkte sollten Sie als deutscher Importeur aus Großbritannien besonders im Blick behalten:

  • Beachten Sie, dass der Status als Anhang-III-Land, den die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein besitzen, für Großbritannien nicht gilt.
  • Rechnen Sie nicht damit, dass eine bereits in Großbritannien gezahlte UK-CBAM-Steuer auf Vorprodukte automatisch als Abzug nach Artikel 9 der CBAM-Verordnung gilt, weil Artikel 9 einen im Ursprungsland der exportierten Ware gezahlten CO2-Preis voraussetzt.
  • Bedenken Sie, dass die reine Durchfuhr von Waren durch Großbritannien nichts am nicht-präferenziellen Ursprung der Ware ändert.
  • Sie benötigen für CBAM-pflichtige Waren aus Großbritannien dieselbe Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder wie für Importe aus jedem anderen Drittland.

Benötigen deutsche Importeure trotzdem CBAM-Zertifikate für UK-Importe?

Ja, deutsche Importeure benötigen für CBAM-pflichtige Waren mit britischem Ursprung dieselben CBAM-Zertifikate wie für Importe aus jedem anderen nicht befreiten Drittland, da Großbritannien keine Ursprungsausnahme genießt. Die Zertifikatspflicht knüpft an den nicht-präferenziellen Ursprung der Ware an, nicht daran, ob der britische Exporteur zuvor bereits eine UK-CBAM-Steuer entrichtet hat. Eine Anrechnung der UK-CBAM-Zahlung auf die deutsche Zertifikatspflicht ist im geltenden Recht nicht vorgesehen.

Droht deutschen Unternehmen eine Doppelbelastung durch UK-CBAM und EU-CBAM?

Deutschen Unternehmen droht eine Doppelbelastung vor allem in Lieferketten, in denen Vorprodukte zunächst in Großbritannien verarbeitet und anschließend in die EU weiterexportiert werden, weil die UK-CBAM-Steuer des britischen Zwischenverarbeiters keinen automatischen Abzug beim EU-CBAM auslöst. Ein deutsches Unternehmen, das Halbzeug aus Drittländern über eine britische Verarbeitungsstufe bezieht, kann daher sowohl von der britischen UK-CBAM-Steuer auf die Vorstufe als auch von der vollen EU-CBAM-Zertifikatspflicht auf das fertige Produkt betroffen sein.

Erkennt der EU-CBAM UK-ETS-Kosten als Abzug an?

Der EU-CBAM erkennt UK-ETS-Kosten bislang nicht formal als Abzug nach Artikel 9 an, weil das UK-ETS als eigenständiges System unabhängig vom EU-EHS läuft und von der EU-Kommission noch nicht als gleichwertiges CO2-Preissystem im Sinne von Artikel 9 anerkannt wurde. Ein bilaterales Abkommen zwischen Großbritannien und der EU zur gegenseitigen Anrechnung von CO2-Kosten für CBAM-Zwecke existiert bislang nicht. Britische Exporteure in die EU tragen dadurch das Risiko, dass ihre EU-Kunden die volle EU-CBAM-Last zusätzlich zu bereits gezahlten UK-ETS-Kosten schultern müssen.

Wie hängt der UK-CBAM mit dem UK-ETS zusammen?

Der UK-CBAM hängt unmittelbar am UK-ETS, weil der von HMRC veröffentlichte quartalsweise Referenzpreis für den UK-CBAM direkt aus UK-ETS-Auktionsdaten abgeleitet wird. Diese Konstruktion spiegelt die Beziehung zwischen dem EU-EHS (EU-ETS) und den EU-CBAM-Zertifikaten, deren Preis ebenfalls aus wöchentlichen EU-EHS-Auktionsdaten stammt. Beide CO2-Märkte haben sich seit dem Start des UK-ETS im Januar 2021 jedoch unabhängig voneinander entwickelt, sodass die effektiven CO2-Kosten in Großbritannien und in der EU für dieselbe Warenart auseinanderlaufen können.

Häufige Fragen zum UK-CBAM

Ab wann gilt der UK-CBAM?

Der UK-CBAM gilt ab dem 1. Januar 2027 und damit ein Jahr nach dem Start der Regelphase des EU-CBAM am 1. Januar 2026. Zwischen 2023 und 2024 durchlief der Mechanismus eine Konsultationsphase der britischen Regierung, bevor die primäre Gesetzgebung über den Finance Act sowie ergänzende Sekundärgesetzgebung verabschiedet wurde.

Ist der UK-CBAM identisch mit dem EU-CBAM?

Nein, der UK-CBAM ist nicht identisch mit dem EU-CBAM, auch wenn beide Mechanismen dasselbe Ziel verfolgen. Der EU-CBAM ist ein zertifikatbasierter Mechanismus nach der Verordnung (EU) 2023/956, während der UK-CBAM eine direkte, von HMRC verwaltete Steuer ist, die sich am UK-ETS-Preis statt am EU-EHS-Preis orientiert und mit Keramik sowie ohne Strom einen abweichenden Sektorzuschnitt hat.

Gilt die 50-Tonnen-Schwelle des EU-CBAM auch für den UK-CBAM?

Nein, die 50-Tonnen-Schwelle des EU-CBAM gilt nicht für den UK-CBAM. Die EU-Bagatellgrenze von 50 Tonnen kumulierter jährlicher Nettomasse je Einführer ist eine massenbasierte Schwelle nach Artikel 2a der Verordnung (EU) 2023/956, während der UK-CBAM seine De-minimis-Regelung stattdessen am jährlichen Importwert der betroffenen Waren bemisst.

Wie unterscheiden sich die Sanktionen bei EU-CBAM und UK-CBAM?

Die Sanktionen unterscheiden sich sowohl in der Höhe als auch in der zuständigen Stelle: Die CBAM-Sanktionen des EU-CBAM betragen 100 EUR pro Tonne CO2e für zugelassene Anmelder und das Drei- bis Fünffache für unautorisierte Einfuhren, verhängt in Deutschland durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Verstöße gegen den UK-CBAM werden dagegen als Steuervergehen nach britischem Steuerrecht unmittelbar von HMRC geahndet, mit eigenen, von den EU-Beträgen unabhängigen Strafzahlungsregeln.

Wie hoch ist der aktuelle CBAM-Zertifikatspreis im Vergleich zum UK-CBAM?

Der offizielle CBAM-Zertifikatspreis für das zweite Quartal 2026 liegt bei 75,28 EUR pro Tonne CO2e, veröffentlicht am 6. Juli 2026. Ein direkter Vergleich mit dem UK-CBAM-Steuersatz ist nicht ohne Weiteres möglich, weil dieser aus dem separaten UK-ETS-Auktionspreis abgeleitet wird und beide CO2-Märkte sich seit 2021 unabhängig voneinander entwickelt haben.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.