Der CBAM-Lieferantenfragebogen bündelt die 14 Datenpunkte, die ein CBAM-Anmelder von seinem nicht-europäischen Lieferanten benötigt, um die grauen Emissionen einer Ware korrekt in der jährlichen CBAM-Erklärung anzugeben. Ohne diese Angaben bleibt nur der Rückgriff auf die pauschalen Standardwerte der EU-Kommission, die mit einem Aufschlag belegt sind und die Kosten meist erhöhen. Das gilt auch für Importeure knapp über der Bagatellschwelle von 50 Tonnen pro Jahr.
Dieser Beitrag liefert den vollständigen Fragebogen als zweisprachige Tabelle (Deutsch/Englisch), erläutert jeden Datenpunkt und zeigt, wie Sie vorgehen, wenn ein Lieferant nicht antwortet.
Warum benötigen CBAM-Anmelder einen Lieferantenfragebogen für die CBAM-Berichtspflicht?
CBAM-Anmelder benötigen einen Lieferantenfragebogen, weil die CBAM-Berichtspflicht verlangt, dass die tatsächlichen grauen Emissionen jeder importierten Ware durch einen akkreditierten Prüfer bestätigt werden, bevor sie in der CBAM-Erklärung angegeben werden dürfen. Die CBAM-Berichtspflicht trifft seit dem 1. Januar 2026 jeden zugelassenen CBAM-Anmelder, der Waren aus den sechs CBAM-Sektoren einführt: Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Die erste CBAM-Erklärung ist am 30. September 2027 fällig und deckt die Importe des Kalenderjahres 2026 ab.
Der Fragebogen dient zwei Zwecken zugleich: Er sammelt die Rohdaten für die Emissionsberechnung und schafft die Nachweisgrundlage für die spätere Prüfstellen-Verifizierung. CBAM ist dabei keine Steuer und kein Zoll, sondern ein zertifikatbasierter Mechanismus. Je genauer die gemeldeten grauen Emissionen, desto präziser lässt sich die Zertifikatsabgabe kalkulieren, und desto geringer fällt das Risiko einer teuren Standardwert-Schätzung aus.
Welche 14 Datenpunkte muss der CBAM-Lieferantenfragebogen erfassen?
Der CBAM-Lieferantenfragebogen muss 14 Datenpunkte erfassen, die sich in vier Gruppen gliedern: Stammdaten der Anlage, Produktionsangaben, Emissionswerte und Nachweise. Diese Struktur folgt den Angaben, die für die Berechnung und spätere Verifizierung grauer Emissionen tatsächlich benötigt werden.
Die 14 Datenpunkte im Überblick:
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Standort und eindeutige Kennung der produzierenden Anlage
- Betroffene KN-Codes der gelieferten Waren
- Angewandtes Herstellungsverfahren beziehungsweise Produktionsweg
- Spezifische direkte graue Emissionen in Tonnen CO2e pro Tonne Ware
- Spezifische indirekte graue Emissionen (nur bei Zement und Düngemitteln verpreist)
- Verwendete Vorläuferstoffe mit Mengen und Ursprungsanlage
- Referenz auf den Überwachungsplan der Anlage
- Berichtszeitraum, für den die Angaben gelten
- Im Ursprungsland effektiv gezahlter CO2-Preis inklusive Name des Preissystems
- Status der Teilnahme an einem Emissionshandelssystem und etwaige kostenlose Zuteilung
- Name und Akkreditierung einer bereits beauftragten Prüfstelle
- Datum der letzten Aktualisierung der Angaben
- Ansprechpartner beim Lieferanten für Rückfragen
Jeder dieser Punkte fließt entweder direkt in die Emissionsberechnung ein oder dient als Nachweis, den eine Prüfstelle bei der Verifizierung nach Delegierter Verordnung (EU) 2025/2551 prüft.
Der vollständige CBAM-Lieferantenfragebogen als Tabelle (Deutsch/Englisch)
Die folgende Tabelle enthält den vollständigen CBAM-Lieferantenfragebogen mit allen 14 Fragen in deutscher und englischer Sprache, dem erwarteten Antwortformat und der Kennzeichnung als Pflicht- oder optionales Feld.
| Nr. | Frage (Deutsch) | Question (English) | Format / Einheit | Pflichtfeld |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Wie lauten Name und Anschrift des Anlagenbetreibers? | What is the name and address of the installation operator? | Freitext | Ja |
| 2 | Wie lauten Standort und Kennung der produzierenden Anlage? | What are the location and identifier of the producing installation? | Freitext, UN/LOCODE wenn möglich | Ja |
| 3 | Welche KN-Codes betreffen die gelieferten Waren? | Which CN codes apply to the goods supplied? | KN-Code, 8-stellig | Ja |
| 4 | Welches Herstellungsverfahren (Produktionsweg) wird angewendet? | Which production route is used? | Auswahl aus Kommissions-Liste | Ja |
| 5 | Wie hoch sind die spezifischen direkten grauen Emissionen? | What are the specific direct embedded emissions? | tCO2e pro Tonne | Ja |
| 6 | Wie hoch sind die spezifischen indirekten grauen Emissionen (falls zutreffend)? | What are the specific indirect embedded emissions (if applicable)? | tCO2e pro Tonne | Nur Zement/Düngemittel |
| 7 | Welche Vorläuferstoffe wurden verwendet, in welcher Menge und aus welcher Anlage? | Which precursors were used, in what quantity, and from which installation? | Freitext plus Menge (t) | Bei komplexen Waren |
| 8 | Auf welchen Überwachungsplan stützen sich die Angaben? | Which monitoring plan do the figures rely on? | Dokumentenreferenz | Ja |
| 9 | Für welchen Berichtszeitraum gelten die Angaben? | Which reporting period do the figures cover? | Datum (von/bis) | Ja |
| 10 | Welcher CO2-Preis wurde im Ursprungsland tatsächlich gezahlt? | What carbon price was effectively paid in the country of origin? | Betrag plus Name des Preissystems | Nein, nur für Abzug nach Art. 9 |
| 11 | Nimmt die Anlage an einem Emissionshandelssystem teil und erhält sie kostenlose Zuteilung? | Does the installation participate in an emissions trading system and receive free allocation? | Ja/Nein plus Erläuterung | Ja |
| 12 | Wurde die Anlage bereits von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert? | Has the installation already been verified by an accredited verifier? | Name plus Akkreditierungsnummer | Nein |
| 13 | Wann wurden die Angaben zuletzt aktualisiert? | When were the figures last updated? | Datum | Ja |
| 14 | Wer ist Ansprechpartner für Rückfragen? | Who is the contact person for follow-up questions? | Name plus E-Mail | Ja |
Die vollständige Vorlage mit allen 14 Fragen, Ausfüllhinweisen und einem Berechnungsblatt steht als Excel-Datei zum kostenlosen Download bereit: CBAM-Lieferantenfragebogen (XLSX).
Wie wirken sich Sektor und indirekte Emissionen auf die CBAM-Zertifikatskosten aus?
Nur zwei der sechs CBAM-Sektoren, Zement und Düngemittel, verlangen zusätzlich Angaben zu indirekten grauen Emissionen aus dem Strombezug der Anlage. Bei den übrigen Sektoren genügt bei Frage 6 des Fragebogens ein einfaches "Entfällt", was Rückfragen beim Lieferanten reduziert.
| Sektor | Direkte Emissionen | Indirekte Emissionen abgefragt? |
|---|---|---|
| Eisen und Stahl (Hochofen-Konverter) | Ja | Nein |
| Eisen und Stahl (Elektrolichtbogenofen) | Ja | Nein |
| Zement | Ja | Ja |
| Aluminium | Ja, inklusive PFC | Nein |
| Düngemittel | Ja | Ja |
| Strom | Ja | Entfällt, eigene Berechnungslogik |
| Wasserstoff | Ja | Nein |
Die Unterscheidung wirkt sich unmittelbar auf die Kosten aus: Je mehr graue Emissionen gemeldet werden, desto mehr CBAM-Zertifikate muss der Anmelder abgeben. Aktuell liegt der offizielle Preis im zweiten Quartal 2026 bei 75,28 EUR pro Tonne CO2e. Der CBAM-Faktor 2026 liegt bei 2,5 Prozent des vollen Bedarfs, da noch 97,5 Prozent kostenlose Zuteilung für EU-Hersteller bestehen. Präzise Lieferantendaten zahlen sich damit schon jetzt aus und gewinnen mit steigendem CBAM-Faktor an Gewicht.
Wie berechnen Lieferanten direkte und indirekte graue Emissionen?
Lieferanten berechnen direkte graue Emissionen, indem sie die tatsächlichen Treibhausgasemissionen ihres Produktionsprozesses durch die produzierte Warenmenge teilen und das Ergebnis in Tonnen CO2e pro Tonne Ware ausdrücken. Grundlage dafür ist der in Datenpunkt 8 abgefragte Überwachungsplan, der Messmethodik, Emissionsquellen und Berechnungsformeln der Anlage dokumentiert.
Ein Hochofen-Konverter-Stahlwerk mit direkten Emissionen von rund 2,0 tCO2e pro Tonne meldet diesen Wert unter Datenpunkt 5 und verweist unter Datenpunkt 8 auf sein Überwachungsdokument. Bei Zement und Düngemitteln kommt die indirekte Komponente hinzu: Sie ergibt sich aus dem Strombezug der Anlage multipliziert mit dem Emissionsfaktor des jeweiligen Stromnetzes. Die CBAM-Emissionen berechnen Methodik führt beide Rechenwege im Detail vor.
Was sind Vorläuferstoffe und warum fragt der Fragebogen danach?
Vorläuferstoffe sind Waren aus Anhang I der CBAM-Verordnung, die als Vormaterial in die Herstellung einer anderen Anhang-I-Ware einfließen und deren graue Emissionen in das Endprodukt übernommen werden. Stahlknüppel, die zu Stahlrohren weiterverarbeitet werden, oder Zementklinker, der zu Portlandzement vermahlen wird, sind typische Beispiele.
Der Fragebogen fragt Vorläuferstoffe gezielt ab, weil sich bei komplexen Waren die grauen Emissionen aus zwei Teilen zusammensetzen: den Emissionen des Vorläuferstoffs selbst und den Emissionen des letzten Verarbeitungsschritts. Fehlt die Angabe zum Vorläuferstoff, lässt sich die Gesamtemission nicht korrekt herleiten, und der Anmelder muss auf einen Standardwert für die gesamte Ware ausweichen, obwohl nur ein Teilprozess ungenau dokumentiert ist.
Welche CBAM-Standardwerte gelten, wenn der Lieferant nicht antwortet?
Antwortet der Lieferant nicht oder kann er die geforderten Emissionsdaten nicht liefern, gelten die von der EU-Kommission veröffentlichten CBAM-Standardwerte als Ersatzgrundlage für die Deklaration. Diese Standardwerte bilden die durchschnittliche Emissionsintensität für das jeweilige Ursprungsland und den Warentyp ab und sind bewusst mit einem Aufschlag versehen, der über die Jahre ansteigt.
Zwei praktische Konsequenzen ergeben sich für die Einkaufsabteilung:
- Standardwerte liegen meist über den tatsächlichen Emissionen einer modernen, gut dokumentierten Anlage, sodass der Griff zum Standardwert häufig mehr CBAM-Zertifikate kostet als eine belastbare Lieferantenauskunft.
- Ein Lieferant, der die Fragen einmal vollständig beantwortet, muss die Angaben nur bei Prozessänderungen aktualisieren, während ein fehlender Fragebogen jede Berichtsperiode erneut auf den teureren Standardwert zurückwirft.
Wie oft sollten Sie den CBAM-Lieferantenfragebogen aktualisieren?
Aktualisieren Sie den CBAM-Lieferantenfragebogen in den folgenden drei Fällen:
- Führen Sie mindestens einmal jährlich eine reguläre Aktualisierung vor dem Beginn des neuen Berichtszeitraums durch.
- Fordern Sie eine sofortige Neuauskunft an, sobald der Lieferant sein Herstellungsverfahren, seinen Energiemix oder seine Anlage wechselt.
- Holen Sie eine ergänzende Auskunft ein, wenn ein neues Lieferwerk oder ein zusätzlicher Vorläuferstoff-Lieferant in die Lieferkette aufgenommen wird.
Welche Prüfstelle bestätigt die Angaben des Lieferanten?
Eine akkreditierte Prüfstelle bestätigt die Angaben des Lieferanten, indem sie die im Fragebogen dokumentierten Emissionswerte, den Überwachungsplan und die Messdaten der Anlage im Rahmen der jährlichen Verifizierung nach Delegierter Verordnung (EU) 2025/2551 überprüft. Für die erste Verifizierungsperiode ist ein physischer Vor-Ort-Besuch der Prüfstelle bei der nicht-europäischen Anlage vorgeschrieben, weshalb ein vollständig ausgefüllter Fragebogen den Prüfaufwand und damit auch die Prüfkosten spürbar verkürzt.
Häufig gestellte Fragen zum CBAM-Lieferantenfragebogen
Ist der CBAM-Lieferantenfragebogen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, der CBAM-Lieferantenfragebogen selbst ist keine gesetzlich vorgeschriebene Vorlage, sondern ein praktisches Werkzeug, um die Daten zu sammeln, die für die gesetzlich vorgeschriebene CBAM-Erklärung tatsächlich benötigt werden. Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083, schreibt lediglich vor, welche Emissionsangaben in der Deklaration stehen müssen, nicht in welcher Form der Anmelder diese Angaben beim Lieferanten abfragt.
Unterscheidet sich der CBAM-Lieferantenfragebogen von der offiziellen CBAM-Kommunikationsvorlage?
Ja, der CBAM-Lieferantenfragebogen geht über die offizielle CBAM-Kommunikationsvorlage hinaus, weil er zusätzlich Geschäftskontext wie Ansprechpartner, Aktualisierungsdatum und den Status der Prüfstelle abfragt. Die von der Kommission bereitgestellte CBAM-Kommunikationsvorlage deckt nur die reinen Emissionsdaten ab, die eine Anlage an einen Anmelder übermittelt.
Was passiert, wenn der Lieferant falsche Angaben macht?
Macht der Lieferant falsche Angaben, die unentdeckt in die CBAM-Erklärung einfließen, haftet der Anmelder gegenüber der zuständigen Behörde für die Richtigkeit der gemeldeten grauen Emissionen, unabhängig davon, wer den Fehler verursacht hat. Aus diesem Grund verlangt Datenpunkt 8 des Fragebogens stets eine Referenz auf den Überwachungsplan, damit eine Prüfstelle die Angaben im Rahmen der Verifizierung nachvollziehen und Abweichungen frühzeitig aufdecken kann.
Deckt ein Fragebogen alle sechs CBAM-Sektoren ab?
Ja, ein einziger CBAM-Lieferantenfragebogen deckt grundsätzlich alle sechs CBAM-Sektoren ab, wobei die Fragen zu indirekten Emissionen (Datenpunkt 6) nur bei Zement und Düngemitteln ausgefüllt werden müssen und bei den übrigen Sektoren mit "Entfällt" markiert werden. Für Strom und Wasserstoff empfiehlt sich zusätzlich ein Hinweis auf die produktspezifische Berechnungslogik, da hier andere Standardwerte und Nachweispflichten gelten als bei den übrigen Sektoren.