CBAM-Wasserstoff bepreist grauen Wasserstoff aus Dampfreformierung mit rund 9 bis 12 Tonnen CO2 je Tonne Wasserstoff, während grüner Wasserstoff aus Elektrolyse nahezu kostenfrei bleibt, weil sein Emissionsfaktor gegen null tendiert. Warum liegt zwischen beiden Produktionswegen ein derart großer Unterschied, und welche Rolle spielt dabei der amtliche Zertifikatspreis von 75,28 Euro je Tonne CO2e im zweiten Quartal 2026? Dieser Beitrag ordnet den Emissionsfaktor je Produktionsweg, die Berechnung des CBAM-Zertifikatspreises für Wasserstoff und die besonderen Zulassungsregeln ein, die für diesen Sektor ohne Mengenschwelle gelten. Eine Gesamtübersicht zu CBAM-Pflichten, Fristen und Kosten für alle sechs Sektoren bietet die Startseite dieses Leitfadens, bevor die folgenden Abschnitte ausschließlich Wasserstoff vertiefen.
Was bepreist CBAM bei Wasserstoff-Importen?
CBAM bepreist bei Wasserstoff-Importen ausschließlich die direkten Emissionen aus dem Produktionsprozess, gemessen in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Wasserstoff, und das ohne jede Mengenschwelle. Grundlage ist Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956, die reinen Wasserstoff unter dem KN-Code 2804 10 00 als sechsten CBAM-Sektor neben Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln und Strom führt. Wasserstoff zählt zu Anhang II, sodass nur direkte Prozessemissionen in die grauen Emissionen einfließen, während der Strombezug für die Elektrolyse formal unbepreist bleibt.
Warum verzichtet die Verordnung bei Wasserstoff vollständig auf die sonst übliche 50-Tonnen-Schwelle? Schon eine einzelne importierte Tonne grauen Wasserstoffs löst die volle CBAM-Pflicht aus. Grundlage für diese Einordnung bildet die Definition von CBAM als zertifikatbasierter Mechanismus, der weder eine Steuer noch ein Zoll ist, sondern graue Emissionen an den Preis des EU-Emissionshandelssystems koppelt.
Wie hoch ist der CBAM-Emissionsfaktor je Wasserstoff-Produktionsweg?
Der CBAM-Emissionsfaktor für Wasserstoff reicht von rund 9 bis 12 Tonnen CO2 je Tonne bei grauem Wasserstoff aus Dampfreformierung bis nahe 0 bei grünem Wasserstoff aus Elektrolyse, mit blauem, türkisem und pinkem Wasserstoff als Zwischenstufen. Die folgende Tabelle stellt alle fünf Produktionswege mit Verfahren und Emissionsfaktor gegenüber.
| Produktionsweg | Verfahren | Direkte CO2-Emissionen (tCO2/t H2) |
|---|---|---|
| Grauer Wasserstoff | Dampfreformierung (SMR) ohne CO2-Abscheidung | ca. 9 bis 12 |
| Blauer Wasserstoff | Dampfreformierung mit CO2-Abscheidung (CCS) | ca. 1 bis 3 |
| Türkiser Wasserstoff | Methanpyrolyse (fester Kohlenstoff als Nebenprodukt) | ca. 0 bis 1 |
| Pinker Wasserstoff | Elektrolyse mit Kernenergie | ca. 0 bis 0,5 |
| Grüner Wasserstoff | Elektrolyse mit erneuerbarem Strom | ca. 0 bis 0,3 |
Warum liegen graue und grüne Emissionsfaktoren so weit auseinander?
Graue und grüne Emissionsfaktoren liegen so weit auseinander, weil beide Verfahren auf vollständig unterschiedlicher Chemie beruhen. Dampfreformierung wandelt Erdgas über die Reaktion CH4 + H2O → CO + 3 H2 in Wasserstoff um, wobei das entstehende Kohlenmonoxid in der nachgelagerten Wassergas-Shift-Reaktion (CO + H2O → CO2 + H2) zusätzliches CO2 freisetzt. Elektrolyse dagegen spaltet Wasser direkt in seine Bestandteile (2 H2O → 2 H2 + O2) und erzeugt dabei chemisch kein CO2. Der Unterschied entsteht folglich nicht durch Effizienzgewinne, sondern durch die Wahl des Ausgangsstoffs: Erdgas bei grauem, Wasser und Strom bei grünem Wasserstoff.
Was ist grauer Wasserstoff bei CBAM?
Grauer Wasserstoff ist bei CBAM der über Dampfreformierung von Erdgas hergestellte Wasserstoff, dessen graue Emissionen sich aus drei Teilquellen im Produktionsprozess zusammensetzen. Die folgende Liste nennt die drei Emissionsquellen, die in die CBAM-Berechnung für grauen Wasserstoff einfließen.
- CO2 aus der primären Reformierung von Methan im Reformerofen
- CO2 aus der Wassergas-Shift-Reaktion, die Kohlenmonoxid zusätzlich in CO2 und Wasserstoff umwandelt
- CO2 aus der Verbrennung des Restgases der Druckwechseladsorption (PSA), mit der reiner Wasserstoff vom übrigen Gasstrom getrennt wird
Können Einführer bei grauem Wasserstoff auf Standardwerte statt auf tatsächliche Werte zurückgreifen? Ja, sofern kein verifizierter Ist-Wert des Lieferwerks vorliegt, gilt der amtliche Standardwert. Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 tragen Standardwerte für Wasserstoff einen Aufschlag von 10 Prozent 2026, 20 Prozent 2027 und 30 Prozent ab 2028, ein wachsender Anreiz, tatsächliche Werte des Lieferwerks zu verifizieren, sobald diese unter dem Standardwert liegen.
Was ist grüner Wasserstoff und warum bleibt er nahezu CBAM-frei?
Grüner Wasserstoff bleibt bei CBAM nahezu kostenfrei, weil die Elektrolyse chemisch keine direkten CO2-Emissionen erzeugt und die eingesetzte Elektrizität bei vollständiger RFNBO-Zertifizierung mit dem Emissionsfaktor null angesetzt wird. Grundlage für diese Nullbewertung ist die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 zu erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO), die drei kumulative Kriterien für den eingesetzten Strom vorschreibt. Die folgende Liste nennt alle drei RFNBO-Kriterien, die gleichzeitig erfüllt sein müssen.
- Additionalität: Die erneuerbare Stromerzeugungsanlage darf höchstens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb gegangen sein, damit kein bereits bestehender Grünstrom lediglich umetikettiert wird.
- Zeitliche Korrelation: Stromverbrauch und Erzeugung müssen stundengenau übereinstimmen, wobei übergangsweise bis 2030 eine monatsgenaue Zuordnung ausreicht.
- Geografische Korrelation: Die Erzeugungsanlage muss sich in derselben oder einer benachbarten Gebotszone wie der Elektrolyseur befinden, was Importe aus Marokko, Chile oder Saudi-Arabien vor besondere Nachweispflichten stellt.
Erfüllt eine Lieferung alle drei Kriterien, sinkt ihr Emissionsfaktor auf null, sodass keine CBAM-Zertifikate abzugeben sind. Die Zulassungs- und Erklärungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht: Auch CBAM-freier grüner Wasserstoff muss von einem zugelassenen CBAM-Anmelder eingeführt und in der jährlichen CBAM-Erklärung angegeben werden.
Wie berechnet sich der CBAM-Zertifikatspreis für Wasserstoff?
Der CBAM-Zertifikatspreis für Wasserstoff ergibt sich aus dem Emissionsfaktor des Produktionswegs, multipliziert mit dem amtlichen Zertifikatspreis und dem für das Jahr geltenden CBAM-Faktor. Bei grauem Wasserstoff mit einem mittleren Emissionsfaktor von 10 Tonnen CO2 je Tonne und dem amtlichen Referenzpreis des zweiten Quartals 2026 von 75,28 Euro je Tonne CO2e ergeben sich 752,80 Euro Bruttokosten je Tonne. Multipliziert mit dem CBAM-Faktor von 2,5 Prozent für 2026 verbleibt eine Nettokostenbelastung von 18,82 Euro je Tonne.
Die folgende Tabelle zeigt Brutto- und Nettokosten für alle fünf Produktionswege bei diesem Referenzpreis.
| Produktionsweg | Emissionsfaktor (tCO2/t H2) | Bruttokosten @ 75,28 EUR | Nettokosten 2026 (CBAM-Faktor 2,5 %) |
|---|---|---|---|
| Grauer Wasserstoff | 9 bis 12 | 677,52 bis 903,36 EUR | 16,94 bis 22,58 EUR |
| Blauer Wasserstoff | 1 bis 3 | 75,28 bis 225,84 EUR | 1,88 bis 5,65 EUR |
| Türkiser Wasserstoff | 0 bis 1 | 0 bis 75,28 EUR | 0 bis 1,88 EUR |
| Pinker Wasserstoff | 0 bis 0,5 | 0 bis 37,64 EUR | 0 bis 0,94 EUR |
| Grüner Wasserstoff (RFNBO) | 0 bis 0,3 | 0 bis 22,58 EUR | 0 bis 0,56 EUR |
Wie sich dieser Wert bis 2034 entwickelt, führt die Seite zu den CBAM-Zertifikaten im Detail vor: Bereits 2030 steigt der CBAM-Faktor auf 48,5 Prozent, sodass grauer Wasserstoff netto rund 365 Euro je Tonne kostet statt der heutigen 18,82 Euro. Wer mehrere Chargen und Bezugsquellen parallel kalkuliert, nutzt dafür am ehesten den CBAM-Rechner.
Gilt die 50-Tonnen-Schwelle auch für Wasserstoff?
Nein, die 50-Tonnen-Schwelle gilt nicht für Wasserstoff, weil Strom und Wasserstoff im Gegensatz zu Eisen und Stahl, Zement, Aluminium und Düngemitteln ausdrücklich von der De-minimis-Schwelle ausgenommen sind. Der TARIC-Unterlagencode Y137, mit dem Einführer bei anderen Sektoren Mengen unterhalb der Schwelle deklarieren, steht für Wasserstoffimporte nicht zur Verfügung. Bereits eine einzige importierte Tonne löst die volle CBAM-Berichtspflicht aus.
Diese fehlende Schwelle hat eine unmittelbare Konsequenz für die Zulassung: Wasserstoff- und Stromimporte benötigen unabhängig von der Menge stets den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders, während bei den vier übrigen Sektoren erst das Überschreiten der 50-Tonnen-Schwelle die Zulassungspflicht auslöst.
Wasserstoff als Vorprodukt für Düngemittel und Stahl
Wasserstoff wirkt bei CBAM nicht nur als eigenständige Handelsware, sondern auch als Vorläuferstoff, dessen graue Emissionen in die Berechnung von Ammoniak und wasserstoffbasiertem Eisenschwamm einfließen. Im Haber-Bosch-Verfahren (N2 + 3 H2 → 2 NH3) trägt grauer Wasserstoff rund 1,6 bis 2,4 Tonnen CO2 je Tonne Ammoniak zur grauen Gesamtemission der daraus hergestellten CBAM-Düngemittel bei, während grüner Wasserstoff diesen Anteil auf nahe null senkt. Beim wasserstoffbasierten Eisenschwamm (H2-DRI, Fe2O3 + 3 H2 → 2 Fe + 3 H2O) gilt dasselbe Muster: nahezu null Emissionen mit grünem Wasserstoff gegenüber rund 2,0 Tonnen CO2 je Tonne beim klassischen Hochofenverfahren.
Welche Herkunftsländer sind für grünen Wasserstoff strategisch relevant?
Für grünen Wasserstoff sind vor allem Länder mit hohem Solar- oder Windpotenzial strategisch relevant, weil sie die RFNBO-Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 kosteneffizient erfüllen können. Marokko, Chile und Saudi-Arabien bauen Elektrolysekapazitäten mit dem Ziel des EU-Exports auf und profitieren von einem strukturellen Kostenvorteil, sobald ihre Anlagen die Additionalitäts- und Korrelationskriterien nachweislich erfüllen. Dieser Vorteil wächst mit steigendem CBAM-Faktor weiter.
Häufige Fragen zu CBAM-Wasserstoff
Ist blauer Wasserstoff CBAM-technisch wie grauer Wasserstoff zu behandeln?
Nein, blauer Wasserstoff wird bei CBAM nicht wie grauer Wasserstoff behandelt, weil die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) einen deutlich niedrigeren, verifizierbaren Emissionsfaktor ergibt. Eine Anlage mit 90 Prozent Abscheidungsgrad reduziert einen Ausgangswert von 10 Tonnen CO2 je Tonne auf einen verifizierten Restwert von 1 Tonne CO2 je Tonne, was die CBAM-Bruttokosten von 752,80 Euro auf 75,28 Euro je Tonne senkt. Ohne verifizierten Nachweis der Abscheidungsrate greift der ungünstigere Standardwert für grauen Wasserstoff.
Muss die CBAM-Erklärung für Wasserstoff gesondert ausgefüllt werden?
Ja, Wasserstoffimporte müssen im Rahmen der jährlichen CBAM-Berichtspflicht unter dem eigenen KN-Code 2804 10 00 gesondert ausgewiesen werden, getrennt von den fünf übrigen CBAM-Warengruppen. Die erste CBAM-Erklärung für Wasserstoffimporte des Kalenderjahres 2026 ist bis zum 30. September 2027 einzureichen und erfasst sowohl grauen als auch grünen Wasserstoff, auch wenn Letzterer keine Zertifikatsabgabe auslöst. Sie sollten deshalb den Produktionsweg jeder Charge von Beginn an dokumentieren.
Wie wirkt sich der CBAM-Faktor 2026 auf Wasserstoffimporte aus?
Der CBAM-Faktor 2026 senkt die tatsächliche Kostenbelastung von Wasserstoffimporten auf 2,5 Prozent des Bruttowerts, sodass grauer Wasserstoff bei 75,28 Euro Zertifikatspreis und einem Emissionsfaktor von 10 Tonnen CO2 je Tonne netto nur 18,82 Euro statt der vollen 752,80 Euro kostet. Dieser Anteil steigt bis 2034 schrittweise auf 100 Prozent, weil die kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandel im selben Zeitraum vollständig ausläuft, mit dem steilsten Sprung von 22,5 auf 48,5 Prozent zwischen 2029 und 2030.