CBAM-Portal-Zugang: 3 Voraussetzungen für die Anmeldung über das Zoll-Portal

Einen eigenständigen CBAM-Login gibt es nicht: Der CBAM-Portal-Zugang läuft über das Zoll-Portal mit ELSTER-Konto, Geschäftskundenkonto und EORI-Nummer.

Einen eigenständigen CBAM-Login gibt es in Deutschland nicht: Der Zugang zum CBAM-Portal führt ausschließlich über das Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) und setzt 3 Voraussetzungen voraus, nämlich ein ELSTER-Konto, ein Geschäftskundenkonto und eine EORI-Nummer. Wie genau gelangen Importeure vom Zoll-Portal in das EU-weite CBAM-Register, und welche Login-Probleme treten dabei am häufigsten auf? Dieser Artikel führt Schritt für Schritt durch den CBAM-Portal-Zugang, klärt den Unterschied zwischen dem CBAM-Übergangsregister und dem definitiven CBAM-Register und zeigt, wie sich die häufigsten Zugangsprobleme lösen lassen.

Gibt es einen eigenständigen CBAM-Login?

Nein, einen eigenständigen CBAM-Login gibt es nicht: Deutsche Unternehmen erreichen das CBAM-Portal ausschließlich über den Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal" innerhalb des Zoll-Portals, zu finden unter der Rubrik "Übergreifende Leistungen". Deutschland nutzt für CBAM also keine separate Systemlandschaft, sondern bindet den Zugang in die bestehende Zollportal-Infrastruktur ein, wie die Zoll-Portal-Hilfe zum Dienstleistungsbereich CBAM beschreibt.

Warum ist diese Umleitung über den Zoll relevant, wenn CBAM eigentlich von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt verwaltet wird? Die DEHSt ist zwar die zuständige Behörde für Zulassungsentscheidungen und Sanktionen, doch die technische Zugangsschicht zum CBAM-Register liegt beim Zoll-Portal, weil dort bereits die EORI-Nummer, das Unternehmenskonto und die ELSTER-Authentifizierung vorliegen. Wer nach "CBAM Login" sucht, landet deshalb korrekt auf einer Zoll-Seite und nicht auf einer eigenständigen CBAM-Domain.

CBAM-Portal-Zugang: 3 Voraussetzungen für die CBAM-Registrierung im Zoll-Portal

Drei Voraussetzungen entscheiden darüber, ob der CBAM-Portal-Zugang gelingt: ein gültiges ELSTER-Konto, ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal und eine EORI-Nummer. Fehlt eine dieser drei Komponenten, bricht der Anmeldeprozess an unterschiedlichen Stellen ab. Die folgende Liste ordnet die drei Voraussetzungen nach ihrer Reihenfolge im Anmeldeprozess.

  1. ELSTER-Konto beziehungsweise ELSTER-Zertifikat. Der erste Zugriff auf das Zoll-Portal erfolgt über das ELSTER-Zertifikat, das auf der Steuernummer des Unternehmens basiert. Ohne dieses Zertifikat ist im Zoll-Portal überhaupt keine Anmeldung möglich.
  2. Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal. Nach der ELSTER-Anmeldung benötigt das Unternehmen ein Geschäftskundenkonto, unter dem der Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal" separat freigeschaltet werden muss.
  3. EORI-Nummer. Ohne gültige EORI-Nummer ist weder eine CBAM-Zollanmeldung noch eine CBAM-Registrierung im CBAM-Register möglich; Unternehmen ohne EORI-Nummer beantragen diese direkt im Zoll-Portal nach dem ELSTER-Login.

Diese drei Bausteine bilden gemeinsam die technische Grundlage, auf der die vollständige CBAM-Registrierung mit allen weiteren Schritten im Zoll-Portal aufbaut.

So melden Sie sich beim CBAM-Portal an: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Anmeldung beim CBAM-Portal folgt laut Zoll-Portal-Hilfe einem festen Ablauf aus ELSTER-Login, Dienstregistrierung und Weiterleitung in die EU-CBAM-Anwendungen. Die folgenden fünf Schritte fassen den Ablauf zusammen.

  1. Melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat im Zoll-Portal an unter www.zoll-portal.de.
  2. Registrieren Sie sich für den Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal" unter "Übergreifende Leistungen", indem Sie Kontaktdaten hinterlegen und der Datenweitergabe mit "Ja" zustimmen.
  3. Beantragen Sie bei Bedarf Ihre EORI-Nummer direkt im Zoll-Portal, sofern noch keine vorliegt.
  4. Wählen Sie "EU-Anwendungen aufrufen", um von der deutschen Zoll-Portal-Oberfläche in die EU-gehosteten CBAM-Anwendungen (EU Customs Trader Portal) zu wechseln.
  5. Wählen Sie Deutschland und die Rolle "Wirtschaftsbeteiligter" handelnd für "Mir selbst", um im CBAM-Register als eigenständiger Importeur aufzutreten.

Wie lange dauert dieser Ablauf beim ersten Zugriff? Mit vorhandenem ELSTER-Zertifikat und EORI-Nummer lässt sich die Dienstregistrierung in der Regel an einem Tag abschließen; ohne EORI-Nummer verlängert sich der Vorgang um die Bearbeitungszeit des zusätzlichen Antrags.

Häufige Probleme beim CBAM-Login und wie Sie sie lösen

Vier wiederkehrende Ursachen erklären die meisten gescheiterten Anmeldeversuche am CBAM-Portal. Die folgende Liste ordnet die Probleme nach ihrer Häufigkeit in der Praxis.

  • Fehlendes oder abgelaufenes ELSTER-Zertifikat: ELSTER-Zertifikate laufen nach einigen Jahren ab und müssen rechtzeitig erneuert werden, da ohne gültiges Zertifikat kein Zoll-Portal-Zugang möglich ist.
  • Fehlende EORI-Nummer: Ohne EORI-Nummer bleibt der Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal" funktional eingeschränkt; die Nummer lässt sich aber im selben Portal nachträglich beantragen.
  • Nicht registrierter CBAM-Dienst im Geschäftskundenkonto: Ein bestehendes Zoll-Portal-Konto reicht nicht aus, solange der spezifische Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal" nicht separat unter "Übergreifende Leistungen" aktiviert wurde.
  • Verwechslung von Registrierung und Zulassung: Ein erfolgreicher Login bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen als zugelassener CBAM-Anmelder gilt, denn die Zulassung ist ein eigenständiges Antragsverfahren nach Artikel 5 der CBAM-Verordnung.

Fehler bei der Zollanmeldung nach dem CBAM-Login

Ein häufiger Folgefehler zeigt sich erst nach dem erfolgreichen Login, wenn die spätere Zollanmeldung trotzdem fehlschlägt. In diesem Fall liegt die Ursache meist nicht am Portal-Zugang selbst, sondern an fehlenden oder falschen TARIC-Codierungen bei der CBAM-Zollanmeldung, etwa wenn die CBAM-Kontonummer nicht korrekt im Feld "Nummer der Unterlage" hinterlegt wurde.

CBAM-Übergangsregister vs. CBAM-Register: Was sich beim Zugang ändert

Der Zugang zum CBAM-Register unterscheidet sich grundlegend danach, ob ein Unternehmen bereits im CBAM-Übergangsregister der Berichtsperiode aktiv war oder sich erstmals seit Beginn der CBAM-Regelphase (so die DEHSt-Bezeichnung der seit 1. Januar 2026 laufenden Phase) registriert. Laut Deutscher Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt mussten bereits im CBAM-Übergangsregister registrierte Importeure nichts weiter unternehmen, da der deutsche Zoll ihren Zugang zum definitiven CBAM-Register automatisch freischaltete. Die folgende Tabelle stellt beide Register gegenüber.

Merkmal CBAM-Übergangsregister CBAM-Register (definitiv)
Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 seit 1. Januar 2026, dauerhaft
Zugangsroute Zoll-Portal, Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal" identische Zoll-Portal-Route, Zugang bei Bestandskonten automatisch freigeschaltet
Hauptfunktion quartalsweise CBAM-Berichte einreichen Zulassungsanträge, CBAM-Erklärung, Zertifikatsverwaltung
Status nach Login Berichtspflicht ohne Zulassungserfordernis Login allein reicht nicht; Zulassung als CBAM-Anmelder separat erforderlich

Registrierung, Zulassung und die CBAM-Kontonummer

Die Registrierung oder der bloße Login im CBAM-Register ersetzt die Zulassung als CBAM-Anmelder nicht, denn beide Vorgänge sind nach der CBAM-Verordnung rechtlich getrennt. Über die Zulassung entscheidet ausschließlich die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt auf Basis eines gesonderten Antrags nach Artikel 5 und Artikel 17 der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, unabhängig davon, ob ein Unternehmen sich zuvor erfolgreich im Portal angemeldet hat. Erst mit positivem Bescheid gilt ein Unternehmen als zugelassener CBAM-Anmelder, erhält eine CBAM-Kontonummer und muss ab diesem Zeitpunkt die jährliche CBAM-Erklärung einhalten, die erstmals zum 30. September 2027 für die Importe des Jahres 2026 fällig wird.

Was genau verbirgt sich hinter der oft gesuchten "CBAM-Nummer"? Damit ist in aller Regel die CBAM-Kontonummer gemeint, die erst nach positivem Zulassungsbescheid vergeben wird und weder mit der EORI-Nummer noch mit einem Portal-Passwort identisch ist. Alle Details zu Vergabe, TARIC-Code Y128 und Verwendung fasst der Artikel zur CBAM-Kontonummer zusammen.

Häufige Fragen zum CBAM-Portal

Gibt es einen eigenständigen CBAM-Login?

Nein, ein eigenständiger CBAM-Login existiert in Deutschland nicht. Der Zugang läuft ausschließlich über das Zoll-Portal und dessen Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal", der ein ELSTER-Konto, ein Geschäftskundenkonto und eine EORI-Nummer voraussetzt.

Was ist der Unterschied zwischen CBAM-Portal und CBAM-Register?

Das CBAM-Portal bezeichnet den deutschen Zugangsweg über das Zoll-Portal, während das CBAM-Register die von der EU-Kommission zentral betriebene Anwendung ist, in der Zulassungsanträge, CBAM-Erklärungen und Zertifikate verwaltet werden.

Muss ich mich nach der Übergangsregistrierung neu anmelden?

Nein, Unternehmen, die bereits im CBAM-Übergangsregister registriert waren, mussten laut DEHSt nichts weiter tun, da der deutsche Zoll den Zugang zum definitiven CBAM-Register automatisch freischaltete. Eine neue Grundregistrierung war für diese Bestandskonten nicht erforderlich.

Was ist die CBAM-Kontonummer?

Die CBAM-Kontonummer ist die individuelle Kennung, die ein Unternehmen nach positiver Entscheidung über seinen Zulassungsantrag im CBAM-Register erhält und die bei jeder Zollanmeldung mit dem TARIC-Code Y128 anzugeben ist. Sie ist nicht identisch mit der EORI-Nummer und wird nicht bereits mit dem bloßen Portal-Login vergeben.

Datenquellen: Verordnung (EU) 2023/956 · Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) · DVO 2025/2621 · EU-ETS-Daten via EEX. Keine Rechtsberatung.