Das CBAM-Verfahren umfasst 7 aufeinanderfolgende Schritte, die Sie als Einführer von CBAM-Waren zwischen der ersten CBAM-Registrierung im Zoll-Portal und der jährlichen CBAM-Erklärung durchlaufen müssen. Welche Reihenfolge gilt dabei, und welche Frist entscheidet über welchen Schritt? Diese Übersicht führt Sie durch den vollständigen Ablauf, von der Anmeldung über die Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder bis zur Abgabe der CBAM-Erklärung und den möglichen Sanktionen bei Versäumnissen. Jeder Schritt verlinkt zur ausführlichen Anleitung mit Fristen, zuständigen Stellen und benötigten Formularen.
Was ist das CBAM-Verfahren?
Das CBAM-Verfahren bezeichnet die Abfolge behördlicher Schritte, mit denen Sie als Einführer (Art. 3 Nr. 15 CBAM-VO) Ihre Pflichten unter dem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), festgelegt in der Verordnung (EU) 2023/956 und geändert durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2025/2083, erfüllen. CBAM ist dabei weder eine Steuer noch ein Zoll, sondern ein zertifikatbasierter Mechanismus, der die grauen Emissionen importierter Waren bepreist. Seit Beginn der Regelphase am 1. Januar 2026 ist jeder Schritt für Sie verpflichtend, wenn Sie CBAM-Waren oberhalb der De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr einführen. Das Verfahren beginnt mit der technischen Registrierung im Zoll-Portal und endet mit Ihrer jährlichen CBAM-Erklärung, die erstmals am 30.09.2027 für das Kalenderjahr 2026 fällig ist. Zuständige Behörde in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Die 7 Schritte des CBAM-Verfahrens im Überblick
Die 7 Schritte des CBAM-Verfahrens folgen einer festen Reihenfolge: von der Registrierung über den Portal-Login und die Zulassung als CBAM-Anmelder bis zur CBAM-Nummer, der Zollabwicklung, der Berichtspflicht und möglichen Sanktionen, wie Ihnen die folgende Tabelle zeigt.
| Schritt | Verfahrensschritt | Was passiert | Frist / Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| 1 | Registrierung | Zugang zum Zoll-Portal-Dienst "EU-Trader-Portal und CBAM-Portal" beantragen | Vor dem ersten Import von CBAM-Waren |
| 2 | Portal-Login | Über ELSTER, Geschäftskundenkonto und EORI die EU-CBAM-Anwendungen aufrufen | Direkt nach der Registrierung |
| 3 | Zugelassener CBAM-Anmelder werden | Zulassungsantrag nach Art. 5 und 17 CBAM-VO im CBAM-Register stellen | Antrag bis 31.03.2026 (Übergangsregel) |
| 4 | CBAM-Nummer erhalten | Die CBAM-Kontonummer nach positiver Zulassungsentscheidung erhalten | Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens |
| 5 | Zoll-Abwicklung | TARIC-Codes und CBAM-Kontonummer bei jeder Einfuhr angeben | Bei jeder Zollanmeldung |
| 6 | Berichtspflicht erfüllen | Jährliche CBAM-Erklärung vorbereiten und einreichen | Erstmals 30.09.2027 |
| 7 | Sanktionen vermeiden | Fristen einhalten und Strafzahlungen von 100 EUR/t verhindern | Laufend |
Wer muss die CBAM-Verfahrensschritte durchlaufen?
Zur Durchführung des CBAM-Verfahrens sind Sie verpflichtet, wenn Sie CBAM-Waren aus den 6 betroffenen Sektoren oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle in die EU importieren. Die folgenden Gruppen sind namentlich betroffen:
- EU-ansässige Einführer von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom oder Wasserstoff
- Indirekte Zollvertreter, sofern der Einführer nicht in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist
- Schweizer und andere Nicht-EU-Einführer, die über einen indirekten Zollvertreter in die EU importieren
- Einführer von Strom und Wasserstoff unabhängig von der Importmenge, da für diese beiden Güter keine De-minimis-Ausnahme gilt
Wie hängt das CBAM-Verfahren mit der Berechnung der CBAM-Kosten zusammen?
Das CBAM-Verfahren und die Berechnung der CBAM-Kosten laufen parallel zueinander: Während das Verfahren die administrativen Fristen und Zuständigkeiten vorgibt, bestimmt die Berechnung die Höhe der abzugebenden Zertifikate je Tonne grauer Emissionen. Wenn Sie beide Bereiche zusammen abbilden möchten, benötigen Sie Daten aus Zollanmeldung, Lieferantenangaben und Emissionsberechnung in einem durchgängigen Prozess.
Welche Software unterstützt das CBAM-Verfahren?
Spezialisierte CBAM-Software unterstützt Sie beim Verfahren, indem sie Fristen, Zollcodes und Zertifikatsbedarf automatisiert verknüpft. Anbieter für den deutschen Markt bieten Funktionen wie automatisierten KN-Code-Abgleich, Lieferantenanfragen und Exportformate für Ihre CBAM-Erklärung, wobei Preise und Leistungsumfang je nach Anbieter stark variieren.
Was passiert, wenn ein Schritt des CBAM-Verfahrens versäumt wird?
Versäumen Sie einen Schritt des CBAM-Verfahrens, greifen die Sanktionen im CBAM-Verfahren: 100 EUR pro Tonne CO2e bei zugelassenen CBAM-Anmeldern und das 3- bis 5-Fache dieses Satzes bei nicht zugelassenen Einführern. Zusätzlich kann die zuständige Behörde Ihre Zulassung widerrufen oder die Überlassung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr verweigern.
Welche Fristen und welcher Zeitplan gelten im CBAM-Verfahren?
Die wichtigsten Fristen im CBAM-Verfahren markieren die Übergänge zwischen den 7 Schritten, die Sie im Blick behalten sollten:
- 31.03.2026: Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder (Übergangsregel nach Art. 17(7a) CBAM-VO)
- 01.09.2026: Registrierung akkreditierter Prüfer im CBAM-Register möglich
- 01.02.2027: Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate
- 30.09.2027: Erste jährliche CBAM-Erklärung für das Kalenderjahr 2026
Der vollständige CBAM-Zeitplan mit allen Terminen bis 2034 fasst diese und weitere Fristen für Sie zusammen.